Andere Geschäftsbedingungen. 1. Gütertransaktionen zwischen einzelnen Partnern werden zu marktkonformen Preisen und gemäss den international üblichen Geschäftsbedingungen abgewickelt. Insbesondere öffentliche Verwaltungen und staatliche Handelsunternehmen tätigen den Ankauf eingeführter oder den Verkauf von zu exportierenden Waren aus- schliesslich nach Massgabe kommerzieller Erwägungen, auch hinsichtlich des Preises, der Qualität und der Verfügbarkeit. In Übereinstimmung mit üblichen Geschäftspraktiken ermöglichen sie Unternehmern der anderen Vertragspartei, an solchen Transaktionen zu Bedingungen des freien Wettbewerbs teilzunehmen.
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Andere Geschäftsbedingungen. 1. Gütertransaktionen zwischen einzelnen Partnern werden zu marktkonformen Preisen und gemäss den international üblichen Geschäftsbedingungen abgewickelt. Insbesondere öffentliche Verwaltungen Organe und staatliche Handelsunternehmen Unternehmen des Staates tätigen den Ankauf eingeführter oder den Verkauf von zu exportierenden Waren aus- schliesslich ausschliesslich nach Massgabe kommerzieller Erwägungen, insbesondere auch hinsichtlich des Preises, der Qualität und der Verfügbarkeit. In Menge; in Übereinstimmung mit üblichen Geschäftspraktiken Geschäfts- praktiken ermöglichen sie Unternehmern der anderen Vertragspartei, an solchen Transaktionen zu Bedingungen des freien Wettbewerbs teilzunehmen.
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Andere Geschäftsbedingungen. 1. Gütertransaktionen zwischen einzelnen Partnern werden zu marktkonformen Preisen und gemäss den international üblichen Geschäftsbedingungen abgewickelt. Insbesondere öffentliche Verwaltungen Organe und staatliche Handelsunternehmen Unternehmen des Staates tätigen den Ankauf eingeführter oder den Verkauf von zu exportierenden Waren aus- schliesslich ausschliesslich nach Massgabe kommerzieller Erwägungen, insbesondere auch hinsichtlich des Preises, der Qualität und der Verfügbarkeit. In Menge; in Übereinstimmung mit üblichen Geschäftspraktiken Geschäfts praktiken ermöglichen sie Unternehmern der anderen Vertragspartei, an solchen Transaktionen zu Bedingungen des freien Wettbewerbs teilzunehmen.
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Andere Geschäftsbedingungen. 1. Gütertransaktionen zwischen einzelnen Partnern werden zu marktkonformen Preisen und gemäss den international üblichen Geschäftsbedingungen abgewickelt. Insbesondere öffentliche Verwaltungen Organe und staatliche Handelsunternehmen Unternehmen des Staates tätigen den Ankauf eingeführter oder den Verkauf von zu exportierenden Waren aus- schliesslich ausschliesslich nach Massgabe kommerzieller Erwägungen, insbesondere auch hinsichtlich des Preises, der Qualität und der Verfügbarkeit. In ; in Übereinstimmung mit üblichen Geschäftspraktiken ermöglichen sie Unternehmern der anderen Vertragspartei, an solchen Transaktionen zu Bedingungen des freien Wettbewerbs teilzunehmen.
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Andere Geschäftsbedingungen. 1. Gütertransaktionen zwischen einzelnen Partnern werden zu marktkonformen Preisen und gemäss den international üblichen Geschäftsbedingungen abgewickelt. Insbesondere öffentliche Verwaltungen Organe und staatliche Handelsunternehmen Unternehmen des Staates tätigen den Ankauf eingeführter oder den Verkauf von zu exportierenden Waren aus- schliesslich ausschliesslich nach Massgabe kommerzieller Erwägungen, insbesondere auch hinsichtlich des Preises, der Qualität und der Verfügbarkeit. In Verfügbarkeit der Erzeugnisse; in Übereinstimmung mit üblichen Geschäftspraktiken ermöglichen sie Unternehmern der anderen VertragsparteiVer tragspartei, an solchen Transaktionen zu Bedingungen des freien Wettbewerbs teilzunehmen.
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Andere Geschäftsbedingungen. 1. Gütertransaktionen zwischen einzelnen Partnern werden zu marktkonformen Preisen und gemäss den international üblichen Geschäftsbedingungen abgewickelt. Insbesondere öffentliche Verwaltungen und staatliche Handelsunternehmen Han- delsunternehmen tätigen den Ankauf eingeführter oder den Verkauf von zu exportierenden exportie- renden Waren aus- schliesslich ausschliesslich nach Massgabe kommerzieller Erwägungen, insbe- sondere auch hinsichtlich des Preises, der Qualität und der Verfügbarkeit. In Übereinstimmung ; in Über- einstimmung mit üblichen Geschäftspraktiken ermöglichen sie Unternehmern der anderen Vertragspartei, an solchen Transaktionen zu Bedingungen des freien Wettbewerbs Wett- bewerbs teilzunehmen.
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Andere Geschäftsbedingungen. 1. Gütertransaktionen zwischen einzelnen Partnern werden zu marktkonformen Preisen und gemäss den international üblichen Geschäftsbedingungen abgewickelt. Insbesondere öffentliche Verwaltungen und staatliche Handelsunternehmen tätigen den Ankauf eingeführter oder den Verkauf von zu exportierenden Waren aus- aus schliesslich nach Massgabe kommerzieller Erwägungen, auch hinsichtlich des Preises, der Qualität und der Verfügbarkeit. In Übereinstimmung mit üblichen Geschäftspraktiken ermöglichen sie Unternehmern der anderen Vertragspartei, an solchen Transaktionen zu Bedingungen des freien Wettbewerbs teilzunehmen.
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