Andere Geschäftsbedingungen. 1. Gütertransaktionen zwischen einzelnen Partnern werden zu marktkonformen Prei- sen abgewickelt. Insbesondere Organe und Unternehmen des Staates tätigen den Ankauf eingeführter oder den Verkauf von zu exportierenden Waren ausschliesslich nach Massgabe kommerzieller Erwägungen, insbesondere auch hinsichtlich des Preises, der Qualität und der Verfügbarkeit der Erzeugnisse; in Übereinstimmung mit üblichen Geschäftspraktiken ermöglichen sie Unternehmern der anderen Ver- tragspartei, an solchen Transaktionen teilzunehmen.
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Andere Geschäftsbedingungen. 1. Gütertransaktionen zwischen einzelnen Partnern werden zu marktkonformen Prei- sen Preisen und gemäss den international üblichen Geschäftspraktiken abgewickelt. Insbesondere Organe und Unternehmen des Staates tätigen den Ankauf eingeführter oder den Verkauf von zu exportierenden Waren ausschliesslich nach Massgabe kommerzieller kom merzieller Erwägungen, insbesondere auch hinsichtlich des Preises, der Qualität und der Verfügbarkeit der Erzeugnisse; in Übereinstimmung mit üblichen Geschäftspraktiken Geschäfts praktiken ermöglichen sie Unternehmern der anderen Ver- tragsparteiVertragspartei, an solchen Transaktionen teilzunehmen.
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Andere Geschäftsbedingungen. 1. Gütertransaktionen zwischen einzelnen Partnern werden zu marktkonformen Prei- sen abgewickelt. Insbesondere Organe und Unternehmen des Staates tätigen den Ankauf eingeführter oder den Verkauf von zu exportierenden Waren ausschliesslich nach Massgabe kommerzieller Erwägungen, insbesondere auch hinsichtlich des Preises, der Qualität und der Verfügbarkeit der ErzeugnisseMenge; in Übereinstimmung mit üblichen Geschäftspraktiken Geschäfts- praktiken ermöglichen sie Unternehmern Unternehmen der anderen Ver- tragsparteiVertragspartei, an solchen Transaktionen teilzunehmen.
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