ANFORDERUNGEN AN DAS TERMINAL. Die Autorisierung hat wie in Ziffer 5 dieses Vertrages zu erfolgen, es sei denn, die Transaktion überschreitet nicht den von den Kartenorganisationen vorgegebenen Betrag für das kontaktlose Zahlen ohne ausdrückliche Autorisierung. Dieser Betrag liegt derzeit bei EUR 25,–. Dieser Betrag kann jederzeit durch die Kartenorganisationen angepasst werden, insbesondere um rechtliche Vorgaben zur starken Kundenauthentifizierung umzusetzen. Elavon wird das Vertragsunternehmen über eine Anpassung unterrichten. Die Anpassung ist für das Vertragsunternehmen verbindlich. Für die Einreichung und Abwicklung von Transaktionen beim Kontaktlosen Zahlen gelten die allgemeinen Bestimmungen in Teil A dieses Vertrags.
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