Angabe der Bewertungsgrundsätze Musterklauseln

Angabe der Bewertungsgrundsätze. Die Bewertung der Krypto-Assets erfolgt anhand der auf der Bitpanda Plattform integrierten Kurse. Diese Kurse werden von internationalen Wertpapierbörsen abgefragt, auf Basis derer Bitpanda Anlegern ein freibleibendes Angebot (einschließlich des oben dargestellten Preisaufschlags) unterbreitet. Die Bitpanda Kurse entsprechen somit den am Weltmarkt gehandelten Kursen für die diversen Krypto-Assets. Auf Grund des laufenden Trades (24/7, 7 Tage die Woche) stehen Kurse und Bewertungen grundsätzlich jederzeit zur Verfügung. Jeder Kauf/Verkauf erfolgt lediglich zu diesen Kursen. Siehe auch den Risikofaktor "Kapitel 1,
Angabe der Bewertungsgrundsätze. Der Wert eines A-Token beträgt zu jedem Zeitpunkt den aktuellen Wert des Basiswerts, konkret der zugrunde liegenden Aktie bzw. des ETF-, Fonds-, ETN-, ETC-, Security Token- oder Zertifikate-Anteils. Es handelt sich hierbei um eine 1:1 Beziehung. Steigt der Kurs der Aktie bzw. des Anteils um ein Prozent, steigt somit auch der Wert des A-Token um ein Prozent. Die Kurse spiegeln das Verhältnis von Angebot und Nachfrage auf den Handelsplätzen wider. Zu diesem Zweck bezieht Bitpanda aktuelle Kursdaten vom Preisinformationsdienstleister (siehe dazu im Detail "Kapitel 3, 1.9. Ablauf der Preisermittlung im Detail"). Diese Kurse entsprechen den aktuellen Handelskursen der Basiswerte auf der primären Handelsplattform L&S und werden während der Handelszeiten von Lang & Schwarz (L&S) (Montag bis Xxxxxxx von 07:30 Uhr MEZ bis 23:00 Uhr MEZ, Samstag von 10:00 Uhr MEZ bis 13:00 Uhr MEZ und Sonntag von 17:00 Uhr MEZ bis 19:00 Uhr MEZ ) laufend aktualisiert. Die Handelskurse werden dem Anleger in den Systemen von Bitpanda angezeigt. Dem Anleger werden sohin auf der Bitpanda Plattform die tagesaktuellen Wertentwicklungen der jeweiligen Basiswerte angezeigt. Die in der Kursübersicht angezeigten Kurse bieten lediglich eine Indikation, da diese den jeweiligen Durchschnittskurs zwischen den Rückgabe- (Bid-Kurs) und Erwerbskurs (Ask-Kurs) eines Basiswerts widerspiegeln. Der für den Anleger zum Zeitpunkt eines allfälligen Erwerbs- bzw. der Rückgabe eines A-Token relevante Kurs weicht somit von jenem Kurs ab, der in der Kursübersicht angezeigt wird. Neben der Kursübersicht und -historie stehen dem Anleger darüber hinaus für jeden Basiswert ein entsprechender Überblick mit relevanten Marktdaten zur Verfügung. Neben den aktuellen Kursen sind das insbesondere prozentuelle Veränderungen und die historische Kursentwicklung anhand unterschiedlicher Betrachtungszeiträume. Außerhalb der genannten Handelszeiten wird für die Bestimmung des Wertes der A-Token der Kurs ebenso beim Preisinformationsdienstleister angefragt und von diesem regelmäßig der zuletzt verfügbare Kurs des entsprechenden Basiswerts während der Handelszeiten als stabiler Kurs übermittelt und für die Wertbestimmung herangezogen. Bitpanda ist zudem berechtigt auch während der Handelszeit auf den stabilen Kurs zu wechseln.
Angabe der Bewertungsgrundsätze. Die Bewertung im handelsrechtlichen Jahresabschluss erfolgt nach den anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften. Das Auseinandersetzungsguthaben bei Ausschluss oder Liquidation ermittelt sich gemäß Gesell- schaftsvertrag (Beilage./1).
Angabe der Bewertungsgrundsätze. Die Veranlagungen gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Rückzahlung des Nominales am Ende der Laufzeit sowie die festgelegte Verzinsung. Die Gesamtrendite errechnet sich daher aus der jährlichen Rendite über die gesamte Laufzeit des Darlehens. Aufgrund der qualifizierten Nachrangigkeit des Darlehens kann eine mangelnde Bonität der Emittentin auch zur Notwendigkeit einer Abwertung der Darlehensforderung führen.
Angabe der Bewertungsgrundsätze 

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  • Haftungsgrundsätze Die Bank haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit die Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese Regelungen vor. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten (zum Beispiel durch Verletzung der in Nummer 11 dieser Geschäftsbedingungen aufgeführten Mitwirkungs- pflichten) zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

  • Bemessungsgrundlage Grundlage der Bemessung des Entgeltes für die Benutzung der Serviceeinrichtung und die Erbringung von Leistungen sind die Entgeltgrundsätze und Entgelte des EIU. Die Darlegung der Entgeltgrundsätze erfolgt in den NBS-BT. Die Darlegung der Entgelte erfolgt in der als Anlage zu den NBS genommenen Liste der Entgelte.

  • Entschädigungsgrenzen Der Versicherer leistet Entschädigung je Versicherungsfall höchstens a) bis zu der je Position vereinbarten Versicherungssumme; b) bis zu den zusätzlich vereinbarten Entschädigungsgrenzen; c) bis zu der vereinbarten Jahreshöchstentschädigung; Schäden, die im laufenden Versicherungsjahr beginnen, fallen insgesamt unter die Jahreshöchstentschädigung. Maßgebend ist der niedrigere Betrag.

  • Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutz- rechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser Unternehmen auf die „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Ver- sicherungswirtschaft“ verpflichtet, die die oben genannten Gesetze für die Versicherungs- wirtschaft präzisieren. Diese können Sie im Internet unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx. de/datenschutz abrufen. Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Policierung oder Rech- nungsstellung. Angaben zum Schaden benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden ist. Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von versiche- rungsspezifischen Statistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Die Daten aller mit einer der Gesellschaften der Mecklen- burgischen Versicherungsgruppe bestehenden Verträge nutzen wir für eine Betrachtung der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung hinsichtlich einer Vertrag- sanpassung, -ergänzung, für Kulanzentscheidungen oder für umfassende Auskunfts- erteilungen. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Ihre Gesundheitsdaten bei Abschluss eines Lebensversi- cherungsvertrages) erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V.

  • Deckungsgrenze Die Bank kann ihren Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten so lange geltend machen, bis der realisierbare Wert aller Sicherheiten dem Gesamtbetrag aller Ansprüche aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung (Deckungsgrenze) entspricht.

  • Rechnungsgrundlagen Als biometrischen Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 1998 von Xxxxx Xxx- xxxx. Als Altersgrenze ist die Vollendung des 65. Lebensjahres in Ansatz zu bringen. Der Rechnungszins beträgt 3,25 % in der Zeit bis zum Eintritt eines Versorgungsfalles und 5,25 % nach Eintritt eines Versorgungsfalles.

  • Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung Die SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung. Die Verarbeitung erfolgt auf Basis von Einwilligungen sowie auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Einwilligungen können jederzeit gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden. Dies gilt auch für Einwilligungen, die bereits vor Inkrafttreten der DS-GVO erteilt wurden. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten personenbezogenen Daten.

  • Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen 9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. 9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. 9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

  • Kündigung aus wichtigem Grund Ist für eine Geschäftsbeziehung eine Laufzeit oder eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart, kann eine fristlose Kündigung nur dann ausgesprochen werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, der es dem Kunden, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der Bank, unzumutbar werden lässt, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen.

  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf,