Haftungsgrundsätze Musterklauseln

Haftungsgrundsätze. Die Bank haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit die Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese Regelungen vor. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten (zum Beispiel durch Verletzung der in Nummer 11 dieser Geschäftsbedingungen aufgeführten Mitwirkungs- pflichten) zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.
Haftungsgrundsätze. Der Möbelspediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht (Obhutshaftung).
Haftungsgrundsätze. Die ebase haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschulden ih- rer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hin- zuzieht. Soweit Bedingungen bzw. Sonderbedingungen für einzelne Geschäfts- beziehungen oder sonstige Vereinbarungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese Regelungen vor. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten (z. B. durch Verletzung seiner Mitwirkungspflichten) zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach dem Grundsatz des Mitverschuldens, in wel- chem Umfang die ebase und der Kunde den Schaden zu tragen haben.
Haftungsgrundsätze. Der Möbelspediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes entsteht, solange sich dieses in seiner Obhut befindet.
Haftungsgrundsätze. Die Bank haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzu­ zieht; Ziffer 4.2 Satz 5 bleibt hiervon unberührt. Soweit die Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen etwas Abweichen­ des regeln, gehen diese vor. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten (z. B. durch Verletzung der in Ziffer 10 genannten Mitwirkungspflichten) zu der Entste­ hung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mit­ verschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen ha­ ben.
Haftungsgrundsätze. Die ING haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschul- den ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit die Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen etwas Abwei- chendes regeln, gehen diese Regelungen vor. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten (z. B. durch Verletzung der in Nr. 11 dieser Geschäftsbedingungen aufgeführten Mitwirkungspflichten) zu der Ent- stehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grund- sätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die ING und der Kunde den Schaden zu tragen haben.
Haftungsgrundsätze. Die BKM haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit die Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehun- gen oder sonstige Vereinbarungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese Regelungen vor. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten (zum Bei- spiel durch Verletzung der in Nr. 13 dieser Geschäftsbedingungen aufgeführ- ten Mitwirkungspflichten) zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang BKM und Kunde den Schaden zu tragen haben.
Haftungsgrundsätze. Das Institut haftet bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen für jedes Verschulden seiner Mitarbeiter und der Personen, die es zur Erfüllung seiner Verpflichtungen hinzuzieht. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten (z. B. durch Verletzung einer der in Abschnitt 15 „Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten“ dieser Geschäftsbedingungen aufge- führten Mitwirkungspflichten) zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grund- sätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang das Institut und der Kunde den Schaden zu tragen haben.
Haftungsgrundsätze. Die Bank haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Er­ füllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit die Sonderbedin­ gungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Verein­ barungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese Regelungen vor. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten (zum Beispiel * Die GEFA BANK ist die GEFA BANK GmbH durch Verletzung der in Nummer 6 dieser Geschäftsbedingun­ gen aufgeführten Mitwirkungspflichten) zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.
Haftungsgrundsätze. D-FO-AGB-41 Stand 01/20 Die S Broker AG & Co. KG haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für je- des Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit die Sonderbedingungen für einzelne Ge- schäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese Regelungen vor. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten (zum Beispiel durch Verletzung der in Ziffer 11 dieser Geschäftsbedingungen aufgeführten Mitwirkungspflichten) zu der Entstehung eines Schadens beige- tragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die S Broker AG & Co. KG und der Kunde den Schaden zu tragen haben.