Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Musterklauseln

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Immaterielle Vermögensgegenstände, Sach- und Finanzanlagevermögen
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Im Rahmen der Ausgliederung und der damit zu erstellenden Ausgliederungsbilanz wurden handelsrechtlich bei der Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix GmbH & Co. KGaA die stillen Reserven bei den Spielerwerten und dem Markenrecht des Karlsruher Sport-Club Mühlburg- Phönix e.V. in voller Höhe aufgedeckt. Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, vermindert um planmäßige Abschreibungen, die sich an der voraussichtlichen individuellen Nutzungsdauer orientieren, oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Für die bilanzierten Markenwerte wird eine unbegrenzte Nutzungsdauer zugrunde gelegt, weshalb hierauf keine planmäßigen Abschreibungen vorgenommen werden. Ablösezahlungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel von Lizenzspielern an die abgeben- den Clubs gezahlt werden, sowie die dabei anfallenden Provisionen an Spielervermittler werden als Anschaffungskosten der Spielerlaubnis angesehen und deshalb als immaterielle Vermögens- gegenstände aktiviert und über die Vertragslaufzeit abgeschrieben. Vertragsverlängerungen werden hierbei berücksichtigt. Bei ablösefreien Transfers werden keine Provisionen an Spieler- vermittler aktiviert. Diese Provisionen sind in diesen Fällen vollumfänglich als Aufwand gebucht. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen werden nach der voraussichtli- chen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und den entsprechenden steuerlichen Vorschriften linear berechnet. Zugänge von beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewer- tet. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagever- mögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch au- ßerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Die Bewertung der Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Niederst- wertprinzips. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände...
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen, weil dem we- der tatsächliche noch rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Von den übrigen allgemeinen Bewer- tungsgrundsätzen im Sinne von § 252 HGB wurde nicht abgewichen. Die Forderungen an Kreditinstitute und die Forderungen an Kunden sind mit den Anschaffungskosten angesetzt. Akute Ausfallrisiken bestanden nicht. Alle auf ausländische Währung lautenden Beträge sind täglich fällig und wurden deshalb mit dem Verkaufskurs zum Bilanzstichtag umgerechnet. Der Wert der sich im Bestand befindlichen börsennotierten Aktien war bereits am Bilanzstichtag dauer- haft gemindert. Deshalb sind die Papiere mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Beteiligungen und die Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. Die im Berichtsjahr vorgenomme- nen Abschreibungen ergeben sich im Einzelnen aus dem Anlagenspiegel (s. Seite 8). Sowohl die auf ausländische Währung lautenden Treuhandvermögen als auch Treuhandverbindlichkei- ten sind täglich fällig und mit dem EZB-Referenzkurs am Bilanzstichtag bewertet. Als Teil der immateriellen Anlagewerte sind - nach Abschreibung von 12.500 € - 00.000 € ausgewie- sen, die im Vorjahr als Erweiterungsaufwand für Honorare anl. der Neufassung der mit Kunden abzu- schließenden Verträge entstanden sind. Im Berichtsjahr sind zusätzliche Erweiterungsaufwendungen in Höhe von 00.000 € für vier verschiedene Projekte hinzugekommen, auf die im Berichtsjahr 0.000 € ab- geschrieben wurden. Die übrigen immateriellen Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten, vermin- dert um lineare Abschreibungen, bewertet. Bei den Zugängen von EDV-Soft ware im Geschäftsjahr wur- de die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer mit 4 Jahren für die Erweiterung der Abrechnungssoft ware und mit 3 Jahren für die übrige Software geschätzt. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden mit den Anschaffungs- oder Herstel- lungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bilanziert. Die Höhe der Abschreibungen und deren zeitliche Abfolge entsprechen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und verteilen die An- schaffungskosten auf die voraussichtliche Nutzungsdauer. Auf die Anschaffungskosten des bewegli- chen Sachanlagevermögens wird linear abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens des Gesch...
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Geschäftsvorfälle, die auf fremde Währung lauten, werden unterjährig zu den jeweiligen Kursen im Entstehungszeitpunkt in Euro umgerechnet Am Bilanzstichtag werden die Bilanzposten zum Stichtagskurs der Europäischen Zentralbank (EZB-Kurs) bewertet. Bei einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden gegebenenfalls auch unrealisierte Gewinne ausgewiesen. Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten zzgl. Nebenkosten aktiviert. Abschreibungen werden gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB vorgenommen. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Sie werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Kurs EUR/USD 1,14500 1,19930 1,05410 Kurs EUR/GBP 0,89453 0,88723 0,85618
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Die erstmalige Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des HGB in der Fassung des BilMoG erfolgte nach Maßgabe des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (Artikel 66 ff EGHGB). Gemäß Artikel 67 Abs. 8 EGHGB brauchen die Vorjahreszahlen nicht an die geänderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angepasst werden.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die folgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten angesetzt und werden entsprechend der Nutzungsdauer linear abgeschrie- ben.
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  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.