Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Musterklauseln

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bewertet. Planmäßige Abschreibungen werden vorgenommen ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vermögensgegenstand für eine betriebliche Nutzung zur Verfügung steht. Die Abschreibung erfolgt monatsgenau. Bei Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter, die bis zum 31. Dezember 2018 angeschafft wurden, werden in einen Sammelposten eingestellt und im Jahr der Anschaffung und in den folgenden 4 Jahren mit jeweils 20% abgeschrieben. Nach 2018 werden geringwertige Anlagegüter mit einem Wert von bis zu EUR 800 im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern werden folgende Abschreibungszeiträume veranschlagt: Jahre Immaterielle Vermögensgegenstände 2-10 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 10-15 Technische Anlagen und Maschinen 5-10 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3-10 Mietereinbauten werden höchstens über die Dauer des Mietvertrages abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung zu dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Sind die Gründe für die dauerhafte Wertminderung entfallen, erfolgt eine Zuschreibung. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Die sonstigen Wertpapiere des Umlaufvermögens werden mit ihrem Nennwert oder gegebenenfalls nach § 253 Abs. 4 HGB zu den niedrigeren Werten, die sich aus den Börsen- oder Marktpreisen am Stichtag ergeben, angesetzt. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf Basis des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected Unit-Credit- Method) unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 1,78% p. a. (Vj. 1,87% p.a.) unter Verwendung der im Oktober ...
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze. Für die Eröffnungsbilanz zum 13. Xxxx 2019 der Gesellschaft finden die Rechnungslegungsvorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften Anwendung. Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennwert angesetzt. Das Eigenkapital wurde zum Nennbetrag bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwen- digen Erfüllungsbetrag angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Ver- pflichtungen.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze. 2.1. Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze sowie schätz- und prämissensensitive Bilan- zierungs- und Bewertungsgrundsätze Durchschnittskurs Stichtagskurs 2021 2020 2021 2020
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze. Die Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte unter Berücksichtigung der handelsrechtlichen Vorschriften in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes. Es wurden die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: 2.1 Das Anlagevermögen ist mit den fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet worden. 2.2 Die Zugänge beim Anlagevermögen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert. Bei den die Herstellungskosten betreffenden aktivierten Eigenleistungen wurden Fertigungseinzelkosten sowie angemessene und notwendige Gemeinkosten (Fertigungs- und Materialgemeinkosten, Werteverzehr des Anlagevermögens) und sonstige zeitlich zurechenbare Gemeinkosten (Kosten der allgemeinen Verwaltung, Aufwendungen für soziale Einrichtungen und freiwillige soziale Leistungen sowie für die betriebliche Altersversorgung) berücksichtigt. Das Wahlrecht zur Einbeziehung zeitlich zurechenbarer Fremdkapitalkosten wird nicht in Anspruch genommen. 2.3 Die planmäßigen Abschreibungen sind entsprechend der betriebsindividuellen Nutzungsdauer ermittelt worden. 2.4 Das Umlaufvermögen ist zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwert- prinzips bewertet worden. 2.5 Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind im Wesentlichen mit der Festwertmethode bewertet worden. 2.6 Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag bilanziert worden. 2.7 Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe der zu erwartenden notwendigen Erfüllungsbeträge passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden – soweit relevant – künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Jahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank monatlich veröffentlicht werden. 2.8 Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 2.9 Die Umrechnung fremder Währungen in Euro erfolgte zu den jeweils aktuellen Tageskursen.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze. Die Vermögensgegenstände und Schulden der Gesellschaft sind einzeln unter Beachtung des Vorsichtsprinzips bewertet worden. Bei der Bilanzaufstellung vorhersehbare Risiken und Verluste wurden berücksichtigt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen worden. Die auf die vorhergehenden Jahresabschlüsse angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden beibehalten.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden ist entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilan- zierung vorgenommen.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze. 21. Grundlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 war die Buchführung des Vereins und die Schlussbilanz zum 31. Dezember 2023. 22. Die Rechnungslegung erfolgte unter Verwendung des Jahresergebnisses. 23. In der Bilanz sind alle Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und das Kapital des Vereins, verstanden als Reinvermögen, nach dem Grundsatz der Vollständig- keit ausgewiesen. 24. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln unter der Annahme der Fortführung des Vereins bewertet worden. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, auch wenn sie erst zwischen dem Bilanzstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind, sind berücksichtigt. 25. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nur angesetzt, wenn sie von fremden Dritten auf dem freien Markt gegen Entgelt erworben wurden.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze. Die Beteiligungen werden zum Erwerbszeitpunkt mit dem Kaufpreis einschließlich der Anschaffungsnebenkosten (entspricht dem Verkehrswert zum Erwerbszeitpunkt) angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt zum Verkehrswert auf der Grundlage sonstiger von den Beteiligungsgesellschaften zur Verfügung gestellter Informationen. Grundlage für den Verkehrswert der Beteiligungen ist grundsätzlich deren Nettoinventarwert. Der rechnerische Nettoinventarwert der beiden gehaltenen Beteiligungen am 31. Dezember 2021 ist negativ (rechnerischer Nettoinventarwert der HTB Dreizehnte Immobilienportfolio geschlossene Investment UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG: EUR -8.887,20; rechnerischer Nettoinventarwert der HTB Vierzehnte Immobilienportfolio geschlossene Investment UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG: -8.819,73). Da keine unmittelbare Ausgleichsverpflichtung besteht und noch keine Einlagen geleistet wurden, wurden die beiden Beteiligungen mit EUR 0 bewertet. Die beiden Beteiligungsgesellschaften wurden die für die HTB 12. Geschlossene Immobilieninvestment Portfolio GmbH & Co. KG im Handelsregister eingetragenen Kommanditeinlagen (TEUR 100 bei der HTB Dreizehnte Immobilienportfolio geschlossene Investment UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG und TEUR 60 bei der HTB Vierzehnte Immobilienportfolio geschlossene Investment UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG) zum Bilanzstichtag in voller Höhe noch nicht geleistet. Wenn die Beteiligungsgesellschaften zukünftig keine Erträge erwirtschaften sollten, mit denen die Verbindlichkeiten ausgeglichen werden können, würde sich eine Ausgleichsverpflichtung für die HTB 12. Geschlossene Immobilieninvestment Portfolio GmbH & Co. KG bis zur Höhe der im Handelsregister eingetragenen Kommanditeinlagen ergeben. Die Bankguthaben sind zu Nennwerten angesetzt. Die Forderungen sind zu Verkehrswerten angesetzt. Am Bilanzstichtag entsprechen diese dem Nennwert. In den Forderungen zum 30. September 2021 waren Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 3 enthalten (zum 31. Dezember 2021: TEUR 0). Sämtliche Forderungen haben eine Laufzeit von unter einem Jahr. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sie haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die unter den Kapitalanteilen ausgewiesenen Einlagen der Gesellschafter (Feste Kapitalkonten) werden mit dem Nennbetrag abzüglich realisiertes Ergebnis des...
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze. Die ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden nach den handelsrechtlichen Vorschriften unverändert gegenüber dem Vorjahr bilanziert.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze. Bilanzierung und Bewertung erfolgten nach den allgemeinen Bewertungs- und Rechnungslegungsvor- schriften des HGB sowie den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes. Die Darstellung der Ent- wicklung der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gem. § 268 (2) HGB erfolgte separat zum Anhang als gesonderte Anlage. Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Abweichungen von Bilanzierung- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr bestehen nicht. II. Erläuterungen zur Bilanz Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen be- wertet. Die Abschreibungen erfolgten linear unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen sowie der steuerlich zulässigen Nutzungsdauer.