Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Die Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden bzw. -wahlrechte wurden gegenüber dem Vorjahr beibehalten. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zugleich in Übereinstimmung mit den steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften ausgewiesen, wenn und soweit dies die handelsrechtlichen Regelungen zulassen. Das Ansatzwahlrecht für selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 S. 1 HGB wird nicht ausgeübt. Entgeltich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die Nutzungsdauer orientiert sich an den betriebsindividuellen Erfahrungswerten. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die Nutzungsdauer orientiert sich an den betriebsindividuellen Erfahrungswerten. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von bis zu 800 € netto werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Die Finanzanlagen (Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen) sind zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Das Wahlrecht des § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB wird nicht in Anspruch genommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Erkennbare Risiken werden, soweit erforderlich, durch individuelle Bewertungsabschläge berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf die Nettoforderungen ausreichend Rechnung getragen. Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalbetrag angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben und auf der Passivseite Einnahmen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Das gezeichnete Kapital entspricht dem Grundkapital laut Satzung sowie der Handelsregistereintragung und ist voll eingezahlt. Die sonstigen Rückstellungen werden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei werden alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Ermittlung latenter Steuern auf Einzelabschlussebene aufgrund von temporären oder quasi- permanenten Differenz...
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Vermögensgegenstände und Schulden werden grundsätzlich einzeln bewertet. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilan- zierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Unseren Jahresabschluss haben wir nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des Aktiengesetzes, der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleis- tungsinstitute (RechKredV) und unserer Satzung aufgestellt. Auf die Aufstellung eines Teilkonzernabschlusses gemäß § 340i HGB in Verbindung mit § 296 Abs. 2 HGB wurde verzichtet, da die Tochter- unternehmen für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sowohl einzeln als auch insgesamt von untergeordneter Bedeutung sind. Die Fristengliederung erfolgte nach Restlaufzeiten gemäß § 9 RechKredV für bestimmte Posten und Unterposten der Bilanz im Anhang. Auf die Aufteilung der anteiligen Zinsen auf die verschie- denen Restlaufzeiten wurde gemäß Wahlrecht in § 11 RechKredV verzichtet. Aufgrund der durch das AIF-Umsetzungsgesetz veränderten Vorschriften zur Rechnungslegung wurden die Anteile an geschlos- senen Investmentkommanditgesellschaften im Sinne des § 1 Abs. 1 KAGB zum 31.12.2015 mit einem Buchwert von 38,2 Mio. € (Vor- jahr: 34,3 Mio. €) erstmals unter Aktiva 6 „Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere“ ausgewiesen, nachdem sie bis zum Vorjahr unter Aktiva 7 „Beteiligungen“ erfasst waren.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Gegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und ab- züglich Anschaffungspreisminderungen angesetzt. Abnutzbare Vermögensgegenstände wurden unter Zugrunde- legung ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei beweglichen Anlagegütern wird die Jahresabschreibung pro rate temporis berechnet. Geringwertige Anlage- güter mit einem Anschaffungswert von bis zu EUR 150 werden im Jahr der Anschaffung oder Herstellung voll abgeschrieben. Gegenstände des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten angesetzt und zum Abschlussstichtag gege- benenfalls zum niedrigeren Marktpreis bewertet. Das Haftkapital wird zum Nennbetrag angesetzt und als Kapitalanteile ausgewiesen. Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung angesetzt um das Risiko einer Inanspruch- nahme abzudecken. Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Bilanz wird nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Gliederungsvorschriften gegliedert, die Ge- winn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen EUR 200.000,00 (im Vorjahr: EUR 0). Die restlichen Forderungen betragen EUR 540.311,41 (im Vorjahr: EUR 0) und betreffen eine Darlehensforderung gegenüber der Tochtergesellschaft (Lindhorst Verwaltungsgesellschaft, Xxxxxxxxxxxxxxx 00 xx 00000 Xxxxxxx). Die Forderungen sind alle innerhalb eines Jahres fällig. Die Eigenkapitalgliederung erfolgt nach §266 (3) HGB. Die Verbindlichkeiten betragen insgesamt EUR 682.470,40 (im Vorjahr: EUR 0). Davon entfallen EUR 636.284,00 auf Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (Matador Private Equity AG mit Sitz in der Schweiz). Die restlichen Verbindlichkeiten betragen EUR 46.186,40 und sind alle innerhalb von einem Jahr fällig.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln (§ 222 Abs. 2 UGB), aufgestellt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses werden die Grundsätze der Vollständigkeit und der ordnungsmäßigen Bilanzierung eingehalten. Bei der Bewertung wird von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Bei Vermögensgegenständen und Schulden wird der Grundsatz der Einzelbewertung angewendet. Dem Vorsichtsgrundsatz wird Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die im Geschäftsjahr 2017 oder in einem der früheren Geschäftsjahre entstanden sind, werden berücksichtigt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Forderungen an Kunden und Kreditinstitute (einschließlich Schuldscheindarlehen, Schuldscheindarlehen mit Nachrangabrede und Namensschuldverschreibungen) haben wir zum Nennwert bilanziert. Bezahlte Agien und einbehaltene Disagien bei der Auszahlung von Darlehen und Schuldscheindarlehen des Kreditgeschäfts wurden auf deren Laufzeit beziehungsweise Festzinsbindungsdauer verteilt. Bei der Geldanlage dienenden Schuldscheindarlehen bezahlte Agien werden im Jahr der Auszahlung aufwandswirksam erfasst. Für erkennbare Ausfallrisiken haben wir bei Forderungen an Kunden in Höhe des zu erwartenden Ausfalls Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Das latente Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung abgeschirmt. Hierbei wurde die auf dem steuerlich zulässigen Rahmen basierende Berechnung im Gegensatz zur bisherigen Handhabung dergestalt modifiziert, dass der betrachtete Zeitraum zur Ermittlung des durchschnittlichen Forderungsausfalls und durchschnittlichen risikobehafteten Kreditvolumens von fünf auf sieben Jahre ausgedehnt wurde. Darüber hinaus hat die Sparkasse den Abschlag von 40,0 % vom durchschnittlichen Forderungsausfall auf 10,0 % reduziert. Die Änderung der Bewertungsmethode liegt darin begründet, dass sich ansonsten aus den historisch niedrigen Kreditausfällen der letzten Jahre eine Pauschalwertberichtigung nur noch in Höhe von 4.378 TEUR ergeben hätte und wir im Hinblick auf die Neuregelung des IDW BFA 7 zukünftig eine höhere Pauschalwertber- ichtigung erwarten. Durch die Änderung ergab sich eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 10.682 TEUR. Die Wertpapiere, die der Liquiditätsreserve zugeordnet sind, wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Die dem Anlagevermögen zugeordneten Wertpapiere wurden im Rahmen des gemilderten Niederstwertprinzips teilweise zu den über den Zeitwerten liegenden fortgeführten Anschaffungskosten beziehung- sweise den Buchwerten des Vorjahres angesetzt. Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die Wertpapiere daraufhin unter- sucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein ak- tiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Mar- kets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Par- laments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. In den Fällen, in denen wir insoweit nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir im W...
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. A.1 Allgemeiner Teil Sektion 1 – Konformitätserklärung hinsichtlich der Internationalen Rechnungslegungsstandards Sektion 2 – Grundlegende Überlegungen zur Erstellung des Jahresabschlusses
1) Unternehmensfortführung
2) Konzept der Periodenabgrenzung
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Unseren Jahresabschluss haben wir nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des Aktiengesetzes, der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleis- tungsinstitute (RechKredV) und unserer Satzung aufgestellt. Auf die Aufstellung eines Teilkonzernabschlusses gemäß § 340 i HGB in Verbindung mit § 296 Abs. 2 HGB wurde verzichtet, da die Tochter- unternehmen für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sowohl einzeln als auch insgesamt von untergeordneter Bedeutung sind. Die Fristengliederung erfolgte nach Restlaufzeiten gemäß § 9 RechKredV für bestimmte Posten und Unterposten der Bilanz im Anhang. Auf die Aufteilung der anteiligen Zinsen auf die verschie- denen Restlaufzeiten wurde gemäß Wahlrecht in § 11 RechKredV verzichtet.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Ertragsrealisierung
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungs- methoden maßgebend. Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und werden, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des immateriellen Anlagevermögens und des Sachanlagevermögens wer- den nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Gegenstände des be- weglichen Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis EUR 250,00 (netto) werden unmittelbar auf- wandswirksam erfasst. Anlagegüter mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250,00 und EUR 800,00 (jeweils netto) werden einzeln aktiviert und im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Guthaben bei Kreditinstituten, Kassenbestände und Rechnungsabgrenzungsposten werden mit ihren Nominalwerten angesetzt. Das Vereinskapital wird zum Nennwert bewertet. Die sonstigen Rückstellungen sind so bewertet, dass sie allen ungewissen Verbindlichkeiten und er- kennbaren Risiken im ausreichenden Maße Rechnung tragen. Elektronische Kopie des original unterzeichneten Jahresberichts Die Entwicklung des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagespiegel – Anlage zum Anhang – dargestellt.