Angaben zum Konzern Musterklauseln

Angaben zum Konzern. Die Emittentin ist Teil eines Konzerns, der in den Bereichen Erneuerbare Energien, Elektromobilität und partizipativer Stadt­ und Regionalplanung tätig ist. Im Bereich der Erneuer­ baren Energien ist der Konzern mit der Planung, Errichtung, Finanzierung und dem Betrieb von Energieprojekten in den Bereichen Wasserkraft, Sonnen­, Wind­ und Bioenergie befasst. Der Konzern hat 2017 durch die Minderheitsbeteili­ gung an der Xxxx Xxxxx City GmbH sein Tätigkeitsfeld auf E­Mobilität erweitert. Seit Mai 2017 ist der Konzern zudem mit einer konzerneigenen Tochtergesellschaft, der Green City Power GmbH (vormals Green City Energy Bürgerstrom GmbH), als Stromanbieter für Privat­ und Geschäftskunden tätig. Durch die Übernahme der Anteile der Green City Expe­ rience GmbH (vormals Green City Projekt GmbH) vom Green City e.V. im Januar 2018 hat der Konzern sein Tätigkeitsfeld der kommunalen Energieberatung erweitert. Die Konzernmutter wurde am 9. Mai 2005 als Green City Energy GmbH als hundertprozentige Tochtergesellschaft des gemeinnützigen Vereins Green City e.V. gegründet und am 6. Juni 2005 ins Handelsregister eingetragen. Die formwech­ selnde Umwandlung der Green City Energy GmbH in die heute bestehende Aktiengesellschaft wurde am 27. Oktober 2011 im Handelsregister eingetragen, erstmals als Green City Energy AG; die Umfirmierung in Green City AG wurde bei der Hauptversammlung am 26. April 2018 beschlossen und am
Angaben zum Konzern. Die Emittentin ist Teil eines Konzerns, der in den Bereichen Erneu- erbare Energien und Elektromobilität tätig ist. Im Bereich der Er- neuerbaren Energien ist der Konzern mit der Planung, Errichtung, Finanzierung und dem Betrieb von Energieprojekten in den Berei- chen Wasserkraft, Sonnen-, Wind- und Bioenergie befasst. Der Konzern hat im Laufe des Jahres 2017 durch die Mehrheitsbeteili- gung an der wunjoo GmbH und der Minderheitsbeteiligung an der Xxxx Xxxxx City GmbH sein Tätigkeitsfeld auf E-Mobilität erwei- tert. Seit Mai 2017 ist der Konzern zudem mit einer konzerneige- nen Tochtergesellschaft, der Green City Energy Bürgerstrom GmbH, als Stromanbieter für Privat- und Geschäftskunden tätig. Die Konzernmutter wurde am 9. Mai 2005 als Green City Energy GmbH als hundertprozentige Tochtergesellschaft des gemeinnüt- zigen Vereins Green City e. V. gegründet und am 6. Juni 2005 ins Handelsregister eingetragen. Die formwechselnde Umwandlung der Green City Energy GmbH in die heute bestehende Aktienge- sellschaft wurde am 27. Oktober 2011 im Handelsregister einge- tragen. Die Münchner Umweltorganisation Green City e. V., Teil der Green City Energy-Familie und Hauptaktionär des Konzerns (dazu nach- folgend in Ziffer 4.2.1), setzt sich seit mehr als 27 Jahren für eine lebenswerte Stadt, nachhaltige Mobilität und aktiven Klimaschutz ein. Der Handlungsauftrag des Gesamtkonzerns ist die Umset- zung der Energie- und Verkehrswende in Europa. Zu diesem Zweck plant, baut und finanziert der Konzern Wind-, Wasser- und Solarkraftwerke in Deutschland und in ausgewählten europäischen Energiemärkten. Insgesamt wurden bis zum Pros- pektdatum 323 Erneuerbaren-Energie-Anlagen mit rund 213 MW Leistung umgesetzt, diese wurden über zahlreiche Kapitalanlagen finanziert, die von rund 6.300 Bürgerinnen und Bürgern erworben wurden. Der Gesamtkonzern beschäftigt 114 Mitarbeiter (auf Vollzeitstel- len umgerechnet, Stand: 1. September 2017). Im Rahmen ihrer Tä- tigkeit entwickelt die Konzernmutter Ökologische Geldanlagen für Anleger. Die Konzernmutter agiert auch als Projektentwickler und Generalunternehmer bei verschiedenen Projekten im Bereich der Erneuerbaren Energien. Neben dem Hauptbereich der Erneuer- baren Energien ist der Konzern auch zunehmend in den Bereichen E-Mobilität und Sektorenkopplung tätig. Ein Teil der Haupttätigkeit des Konzerns liegt zukünftig verstärkt im europäischen Ausland, nicht nur in der eigenen Projektentwick- lung, sondern auch im Kauf und der Finanzierung von ...

Related to Angaben zum Konzern

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Kontakt So setzen Sie sich mit uns in Verbindung: • Schriftlich auf dem Postweg an unsere Zentrale: PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., Rechtsabteilung, 22–24 Xxxxxxxxx Xxxxx, 0000 Xxxxxxxxxx, Xxxxxxxxx • Besuchen Sie unsere Kontakt-Seite. Dort können Sie: o Auf "Schreiben Sie uns" klicken, um uns online zu kontaktieren. o Auf "Rufen Sie uns an" klicken, um uns telefonisch zu kontaktieren. • Senden Sie eine E-Mail an xxxxxxx@xxxxxx.xxx. Senden Sie uns rechtliche Mitteilungen im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen auf dem Postweg. Sie sind damit einverstanden, dass wir Mitteilungen oder andere Informationen für Sie auf der/den PayPal-Website(s) veröffentlichen (auch Informationen, auf die Sie nur durch Einloggen in Ihr Konto zugreifen können), per E -Mail an die in Ihrem Konto hinterlegte E-Mail-Adresse oder auf dem Postweg an die in Ihrem Konto hinterlegte Postanschrift senden oder Sie anrufen oder Ihnen eine SMS senden. Sie brauchen einen Internetzugang und ein E-Mail-Konto, um Mitteilungen und Informationen zu unseren Diensten zu erhalten. Mit Ausnahme von Änderungen dieser Nutzungsbedingungen gilt eine solche Mitteilung als innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Veröffentlichung auf der/den PayPal - Website(s) oder per E-Mail zugestellt. Wenn die Mitteilung per Post gesendet wurde, betrachten wir sie drei Werktage nach dem Versand als bei Ihnen eingegangen. Wir behalten uns das Recht vor, Ihr PayPal-Konto zu schließen, wenn Sie Ihre Zustimmung zum Erhalt elektronischer Mitteilungen widerrufen.

  • Geltendmachung von Ansprüchen 21.1. Um die Geltendmachung und Verifizierung von behaupteten Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Reisenden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise, Zeugenaussagen zu sichern. 21.2. Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren. 21.3. Es empfiehlt sich, im Interesse des Reisenden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Pauschalreise vollständig und konkret bezeichnet direkt beim Reiseveranstalter oder im Wege des Reisevermittlers geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe 6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

  • Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Zusammenarbeit Die Kommune und die Stadt arbeiten vertrauensvoll zusammen und informieren sich gegenseitig in vollem Umfang über alle wesentlichen Umstände, die mit der Aufgabenwahrnehmung zu­ sammenhängen. Auftretende Probleme sollen unverzüglich und einvernehmlich einer Lösung zugeführt werden. Die Kommune wird die Stadt bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Sie wird ihr insbeson­ dere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollstän­ dig und rechtzeitig zur Verfügung stellen.

  • Weitergabe von Nachrichten Werden in den „Wertpapier-Mitteilungen“ Informationen veröffentlicht, die die Wertpapiere des Kunden betreffen, oder werden der Bank solche Informationen vom Emittenten oder von ihrem ausländischen Verwahrer/Zwischenverwahrer übermittelt, so wird die Bank dem Kunden diese Informationen zur Kenntnis geben, soweit sich diese auf die Rechtsposition des Kunden erheblich auswirken können und die Benachrichtigung des Kunden zur Wahrung seiner Interessen erforderlich ist. So wird sie insbesondere Informationen über - gesetzliche Abfindungs- und Umtauschangebote, - freiwillige Kauf- und Umtauschangebote, - Sanierungsverfahren zur Kenntnis geben. Eine Benachrichtigung kann unterbleiben, wenn die Information bei der Bank nicht rechtzeitig eingegangen ist oder die vom Kunden zu ergreifenden Maßnahmen wirtschaftlich nicht zu vertreten sind, weil die anfallenden Kosten in einem Missverhältnis zu den möglichen Ansprüchen des Kunden stehen.