Erneuerbare Energien Musterklauseln

Erneuerbare Energien. Wir wollen den Weg in das regenerative Zeitalter gehen und die Technologiefüh- rerschaft bei den Erneuerbaren Energien ausbauen. Die Potentiale für Innovation, Wachstum und Beschäftigung beim Umbau unseres Energiesystems sind gewal- tig. Dazu werden wir den Ausbau der Erneuerbaren Energien entsprechend den be- stehenden Zielvorgaben weiter fördern, das EEG sowie den unbegrenzten Ein- speisevorrang erhalten sowie zugleich die Förderung wirtschaftlicher und Einspei- sung effizienter gestalten. Unser Ziel ist es, die erneuerbaren Energien so schnell wie möglich markt- und speicherfähig zu machen. Über- oder Unterförderungen sind zu vermeiden. Dabei erhalten wir die Planungssicherheit für bestehende Anlagen. Wir werden als Sofortmaßnahme die Reduzierung der EEG-Vergütung für modulare Anlagen, die vor dem 1.1.2009 in Betrieb waren, zurücknehmen. Wir werden mit Wirkung zum 1.1.2012 eine EEG-Novelle auf den Weg bringen, die die Wettbewerbsfähigkeit der jeweiligen Technologie wahrt. Wir wollen bei der Biomasse-Verstromung organische Reststoffe gegenüber nachwachsenden Rohs- toffen stärker gewichten, bessere Rahmenbedingungen für eine ökologisch ver- träglichere Wasserkraftnutzung sowie für das Repowering von Windkraftanlagen schaffen und Planungssicherheit für die Offshore-Windkraft erhalten. Für virtuelle Kraftwerke, die eine gleichmäßige Versorgung mit erneuerbaren Energien gewähr- leisten, soll ein Stetigkeitsbonus eingeführt werden. Wir legen künftig im Drei- Jahres-Rhythmus einen EEG-Erfahrungsbericht vor. Wir bekennen uns zur Solarenergie als wichtige Zukunftstechnologie am Standort Deutschland. Wir werden mit einer Anhörung in den Dialog mit der Solar-Branche und Verbraucherorganisationen treten, mit welchen Anpassungen kurzfristig Über- förderungen bei der Photovoltaik vermieden werden können. Dabei werden wir auch prüfen, wie die Förderung der Freiflächen-Anlagen noch stärker auf die Nut- zung von versiegelten oder vorbelasteten Flächen ausgerichtet werden kann. Wir werden die Bedingungen für die Biogas-Einspeisung im Erneuerbare-Wärme- Gesetz verbessern. Das Marktanreizprogramm führen wir fort. Die termingerechte Anbindung der Offshore-Windparks an das Stromnetz ist zügig und effektiv zu realisieren. Wir werden nachdrücklich an einer Strategie eines Stromverbundes mit Nordafrika für Sonnen- und Windenergie arbeiten sowie den Aufbau des Technologie- und Innovationszentrums der IRENA in Bonn aktiv vor- antreiben. Für Biomasse wollen wir Initiativen für ein...
Erneuerbare Energien. Maßnahme 7: Ausbau der Nutzung von Solar- und Windenenergie Maßnahme 8: Umrüsten fossiler Brennstoffanlagen auf eine nachhaltige Wärmeerzeugung
Erneuerbare Energien. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers und/oder der im Versicherungsschein/Nachtrag genannten natürlichen Personen/Unternehmen aus dem Besitz/Eigentum selbst genutzter Photo- voltaik- und Solaranlagen. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn Elektrizität in das öffentliche Netz der Energieversorgungsunternehmen eingespeist wird. Nicht versichert sind Regressansprüche des Netzbetreibers aufgrund seiner Haftung gegenüber Endverbrauchern wegen Versorgungsstörungen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, die Installation der Photovoltaik-/ -Solaranlage durch einen qualifizierten Fachbetrieb sicherzustellen. Ebenfalls sind Wartungsarbeiten durch einen qualifizierten Fachbetrieb nachzuweisen.
Erneuerbare Energien. 1. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Betrieb und der Un- terhaltung von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme durch erneuerbare Energien, wie z.B. a) Photovoltaik- und Solaranlage (bis 20 kw/p) sowie die Einspeisung des Stroms in das Netz des örtlichen Stromversorgers, b) Luft-, Wasser- und Erdwärmeanlagen, c) Kleinwindanlagen, d) Mini-Blockheizkraftwerke. 2. Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche aus der Abgabe von Energie an Dritte gelten vom Ver- sicherungsschutz ausgeschlossen. 3. Der Versicherer leistet keine Entschädigung, soweit für das Schadenereignis eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann (Subsidiärdeckung).
Erneuerbare Energien. Maßnahme 8: Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung
Erneuerbare Energien. 3.1 Maßnahme 6: Einsatz von Photovoltaik Die BIM strebt den Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere Photovoltaik, an. Mit Hilfe des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms soll langfristig das Ziel einer klimaneutra- len Stadt erreicht werden. Eine besondere Rolle nimmt dabei auch eine umweltfreundliche Energieversorgung ein. Im Hinblick darauf werden geeignete Dachflächen der im SILB be- findlichen Liegenschaften identifiziert und in Paketen dem Markt / der Öffentlichkeit zur Errichtung von Photovoltaikanlagen zugänglich gemacht. Weitere Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien in den von der BIM verwalteten Gebäuden sind unter Prüfauftrag 1 und 2 beschrieben.
Erneuerbare Energien. 6.10.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers und/oder der im Versicherungsschein/Nachtrag genann- ten natürlichen Personen/Unternehmen aus dem Besitz/Eigentum selbst genutzter Photovoltaik- und Solaranlagen. Der Versicherungsschutz bezieht sich dabei ausschließlich auf Anlagen im Inland. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn Elektrizität in das öffentliche Netz der Energieversorgungsunternehmen ein- gespeist wird. 6.10.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Regressansprüche des Netzbetreibers aufgrund seiner Haftung gegenüber Endverbrauchern wegen Versorgungsstörungen.
Erneuerbare Energien. Auf einen Blick
Erneuerbare Energien. Der Ausbau der erneuerbaren Energien, v. a. zur regenerativen Elektroenergieerzeugung, sollte weiterhin oberste Priorität bei den Planungen der Stadt haben (S 1, S 4 bis S 6, G 5, G 7, G 9). Leit- projekt ist dabei sicherlich der entstehende Energiepark Frankenberg mit Biogasanlage und Photo- voltaikanlage (Abbildung 8-1) sowie evtl. einer HTC-Anlage (G 4). Die größten Potenziale liegen im Bereich Windenergie (Kap. 7.2) und Photovoltaik (Kap. 7.1.1). Hier sollte die Stadt alles in ihrer Macht stehende tun, um den weiteren Ausbau zu beschleunigen. Zur Hebung des Potenzials ist die Erstellung eines Solarkatasters (auch Solarinventur) hilfreich, so wie es die Volksbank Mittweida erstellt hat. Um auch innovative Ansätze in der Bereitstellung von Energie zu verfolgen und zu unterstützen, sollte die Ansiedlung einer Pilotanlage (bspw. HTC-Anlage im Energiepark) befördert werden (s. Kap. 8.3.3.2). 8.3.3.1 Deckungsbeitrag erneuerbarer Energien („Energieautarkie“) Abbildung 8-2 Möglicher Strommix Xxxxxxxxxxx 0000 (Xxxxxx: seecon) 8.3.3.2 Pilotanlage HTC-Verfahren
Erneuerbare Energien. Der Energieverbrauch steigt weltweit stetig und deutlich an. Fos- sile Rohstoffe, wie Erdöl, Erdgas und Kohle, zählen derzeit noch zu den wichtigsten Energieträgern. Jedoch weisen sie für die langfristige Energieversorgung zwei Nachteile auf: Zum einen ist die Verfügbarkeit der fossilen Energieträger beschränkt und zum anderen belastet die Nutzung dieser die Umwelt und führt dem- entsprechend zu hohen Folgekosten. Daher bestehen weltweit starke wirtschaftliche und politische Anreize den Energiebedarf zunehmend durch Anlagen mit deutlich geringeren Kohlenstoff- emissionen, wie Erneuerbare Energien, zu erzeugen. So haben sich bis Ende 2018 über 160 Länder nationale Ziele bzw. Akti- onspläne bezüglich der zunehmenden Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen verschrieben. Beruhte die Attraktivität der Investitionen in Anlagen zur Ener- gieerzeugung aus erneuerbaren Quellen in den Anfangsjahren ausschließlich auf Einspeisevergütungen gemäß dem deutschen EEG oder vergleichbaren Regelungen im Ausland, so hat diese Assetklasse mittlerweile den Weg aus dieser Abhängigkeit von staatlich garantierten Vergütungen zumindest in den weitentwi- ckelten Ländern bereits vollzogen und ist damit inzwischen wett- bewerbsfähig zu konventionellen Technologien mit entsprechen- den Ertragschancen für Investoren. BVT Concentio III wird in die Anlageklasse Erneuerbare Energien vorwiegend mittelbar über Fonds (AIFs) investieren. Die in der Assetklasse Erneuerbare Energien geplanten Investiti- onen sind auf Seite 12 näher beschrieben. Infrastruktur Unter Infrastruktur verstehen sich Güter und Dienstleistungen, die von elementarer Bedeutung für eine Volkswirtschaft sind. Ohne deren Existenz wäre eine privatwirtschaftliche Güterproduktion oder Leistungserstellung nicht oder zumindest nur mit geringerer Effizienz möglich. Klassische Beispiele für Infrastruktureinrichtun- gen sind Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Energie, Wasser, Kommunikationsnetze) und Verkehrsnetze. Traditionell liegt die Bereitstellung von Infrastruktur in der Verant- wortung der öffentlichen Hand. Die Finanzierung erfolgt dem- entsprechend in hohem Umfang durch öffentliche Finanzmittel, insbesondere durch Steuergelder. Allerdings sehen sich Staaten stark begrenzten finanziellen Ressourcen in allen Finanzierungs- bereichen gegenüber, was sich besonders deutlich auf den Be- reich Infrastruktur auswirkt. Daher ist zu erwarten, dass zukünftig vermehrt privates Kapital zur Finanzierung von Infrastrukturpro- jekten...