Erneuerbare Energien Musterklauseln

Erneuerbare Energien. Wir wollen den Weg in das regenerative Zeitalter gehen und die Technologiefüh- rerschaft bei den Erneuerbaren Energien ausbauen. Die Potentiale für Innovation, Wachstum und Beschäftigung beim Umbau unseres Energiesystems sind gewal- tig. Dazu werden wir den Ausbau der Erneuerbaren Energien entsprechend den be- stehenden Zielvorgaben weiter fördern, das EEG sowie den unbegrenzten Ein- speisevorrang erhalten sowie zugleich die Förderung wirtschaftlicher und Einspei- sung effizienter gestalten. Unser Ziel ist es, die erneuerbaren Energien so schnell wie möglich markt- und speicherfähig zu machen. Über- oder Unterförderungen sind zu vermeiden. Dabei erhalten wir die Planungssicherheit für bestehende Anlagen. Wir werden als Sofortmaßnahme die Reduzierung der EEG-Vergütung für modulare Anlagen, die vor dem 1.1.2009 in Betrieb waren, zurücknehmen. Wir werden mit Wirkung zum 1.1.2012 eine EEG-Novelle auf den Weg bringen, die die Wettbewerbsfähigkeit der jeweiligen Technologie wahrt. Wir wollen bei der Biomasse-Verstromung organische Reststoffe gegenüber nachwachsenden Rohs- toffen stärker gewichten, bessere Rahmenbedingungen für eine ökologisch ver- träglichere Wasserkraftnutzung sowie für das Repowering von Windkraftanlagen schaffen und Planungssicherheit für die Offshore-Windkraft erhalten. Für virtuelle Kraftwerke, die eine gleichmäßige Versorgung mit erneuerbaren Energien gewähr- leisten, soll ein Stetigkeitsbonus eingeführt werden. Wir legen künftig im Drei- Jahres-Rhythmus einen EEG-Erfahrungsbericht vor. Wir bekennen uns zur Solarenergie als wichtige Zukunftstechnologie am Standort Deutschland. Wir werden mit einer Anhörung in den Dialog mit der Solar-Branche und Verbraucherorganisationen treten, mit welchen Anpassungen kurzfristig Über- förderungen bei der Photovoltaik vermieden werden können. Dabei werden wir auch prüfen, wie die Förderung der Freiflächen-Anlagen noch stärker auf die Nut- zung von versiegelten oder vorbelasteten Flächen ausgerichtet werden kann. Wir werden die Bedingungen für die Biogas-Einspeisung im Erneuerbare-Wärme- Gesetz verbessern. Das Marktanreizprogramm führen wir fort. Die termingerechte Anbindung der Offshore-Windparks an das Stromnetz ist zügig und effektiv zu realisieren. Wir werden nachdrücklich an einer Strategie eines Stromverbundes mit Nordafrika für Sonnen- und Windenergie arbeiten sowie den Aufbau des Technologie- und Innovationszentrums der IRENA in Bonn aktiv vor- antreiben. Für Biomasse wollen wir Initiativen für ein...
Erneuerbare Energien. Maßnahme 7: Ausbau der Nutzung von Solar- und Windenenergie Maßnahme 8: Umrüsten fossiler Brennstoffanlagen auf eine nachhaltige Wärmeerzeugung
Erneuerbare Energien. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers und/oder der im Versicherungsschein/Nachtrag genannten natürlichen Personen/Unternehmen aus dem Besitz/Eigentum selbst genutzter Photo- voltaik- und Solaranlagen. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn Elektrizität in das öffentliche Netz der Energieversorgungsunternehmen eingespeist wird. Nicht versichert sind Regressansprüche des Netzbetreibers aufgrund seiner Haftung gegenüber Endverbrauchern wegen Versorgungsstörungen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, die Installation der Photovoltaik-/ -Solaranlage durch einen qualifizierten Fachbetrieb sicherzustellen. Ebenfalls sind Wartungsarbeiten durch einen qualifizierten Fachbetrieb nachzuweisen.
Erneuerbare Energien. Maßnahme 8: Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung
Erneuerbare Energien. Die Anzahl der Anlagen der erneuerbaren Energien hat sich seit 2012 ebenso wie die installierte Leistung in kW deutlich erhöht. Bei der Mehrheit der Anlagen handelt es sich um Solaranlagen. Zudem sind drei Wasserkraft- und zwei Biomasseanlagen in Rudolstadt vorhanden. Der erzeugte Strom in kWh war dagegen trotz der gestiegenen Anzahl der Anlagen der erneuerbaren Energien 2012 höher als 2016, bedingt durch die geringere Stromerzeugung aus Biomasse. Anlagen der erneuerbaren Energien in Rudolstadt Installierte Leistung in kW Anzahl der Anlagen nach Energieträger Erzeugter Strom in kWh nach Energieträger 2012 5.159 Wasserkraft Biomasse Solar Gesamt 3 2 103 108 4.009.239 12.657.172 1.560.652 18.227.063 2014 5.760 Wasserkraft Biomasse Solar Gesamt 3 2 146 151 3.578.067 10.723.848 2.902.650 17.204.565 2016 5.967 Wasserkraft Biomasse Solar Gesamt 3 2 166 171 4.207.304 10.379.502 1.983.805 16.570.611 Quelle: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, 2017; 50Hertz Transmissi- on GmbH, 2017 Darüber hinaus gibt es zwei Geothermie-Objekte in Rudolstadt. Der Anteil der EEG-Stromeinspeisung liegt in Rudolstadt aktuell bei ca. 13 %. Im Vergleich zum Freistaat Thüringen, wo der Anteil bei ca. 30 %5 liegt, ist dies unterdurchschnittlich. Es ist dadurch begründet, dass es sich bei Rudolstadt um einen eher städtischen Bereich handelt.
Erneuerbare Energien. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von - Blockheizkraftwerken - Solaranlagen - Wasserkraftanlagen - Windkraftanlagen bis zu einer Gesamthöhe von 200 m vorausgesetzt, die Anlagen befinden sich auf den mitversicherten Gebäuden oder Grundstücken im Inland. Nicht versichert ist die direkte Versorgung von Letztverbrauchern mit elektrischem Strom. Letztverbraucher sind Kunden, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen (§3 Nr. 25 Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG)). Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Rückgriffsansprüchen der stromabnehmenden Netzbetreiber oder Dritter aus Versorgungsstörungen gemäß § 18 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Tarifkunden vom 08. November 2006.
Erneuerbare Energien. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Besitz/Eigentum einer Photovoltaik-/Solaranlage. Der Versicherungsschutz bezieht sich dabei auf solche Gebäude im Inland, die nach Ziff. 1.2 (Versicherte Risiken) des Pakets Basis zur Privat-Haftpflichtversicherung deklariert sind, sowie auf ein im Inland gelegenes Zweifamilienhaus. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn Elektrizität in das öffentliche Netz der Energieversorgungsunternehmen eingespeist wird. 7002011185 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, die Installation der Photovoltaik-/Solar- anlage durch einen qualifizierten Fachbetrieb auf dem Dach oder an der Fassade des Gebäudes sicherzustellen. Ebenfalls ist nachzuweisen, dass eventuelle Repara- turarbeiten durch einen qualifizierten Fachbetrieb durchgeführt worden sind. Ver- letzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheiten, so gilt Ziff. 26 AHB. Nicht versichert sind Regressansprüche des Netzbetreibers aufgrund seiner Haf- tung gegenüber Endverbrauchern wegen Versorgungsstörungen. Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schadenereignis 100 Euro selbst.
Erneuerbare Energien. In Erweiterung der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind versichert: - Sonnenenergieanlagen (wie Solarthermie, Photovoltaik); - Windkraftanlagen (z.B. Windräder); - Kleinwasserkraftwerke; - Wärmepumpenanlagen. Kompendium BIZ-01011969-20151001/01 Versichert gelten die vorgenannten Anlagen jeweils mit allen zu deren Betrieb erforderlichen Bestandteilen, insbesondere auch deren Befestigungselementen, der dazugehörigen Mess-, Steuer- und Regeltechnik sowie der Verkabelungen. Voraussetzung der Mitversicherung ist, dass sich die Anlagen auf dem Versicherungsgrundstück befinden und der Versicherungsnehmer eine Mitversicherung im Schadensfall wünscht.
Erneuerbare Energien. Im Bereich Elektroenergie werden auf dem Gebiet der Stadt Frankenberg etwa 10 % (bezogen auf den Verbrauch) dezentral aus erneuerbaren Quellen erzeugt wie Abbildung 3-2 zeigt. Im Jahr 2008 waren es sogar 15 % (vgl. dazu Tabelle 3-2). Der Anteil steigt kontinuierlich, weil es insbesondere im Bereich Photovoltaik einen enormen Zubau gab und gibt (Bsp. 3 MWp-Anlage, Ende 2010 im Energie- park, daher in Abbildung 3-2 nicht berücksichtigt). Anzahl Anlagen EEG-Energieträger Einspeisung Einspeisekapazität EEG Einspeisemenge Einspeisemenge (Stand 11/2010) (Stand 11/2010) EEG 2008 EEG 2009 Stück kW kWh/a kWh/a PV 46 3.601 120.637 184.532 Wind 1 1.500 2.500.000 2.100.000 Wasser 2 960 2.970.000 2.800.000 Biomasse 3 964 5.314.819 1.591.618 PV 0,3% Wind 3,2% Import 89,8%
Erneuerbare Energien. Durch den Umstieg auf regenerative Energieträger können bis 2025 auf dem Gebiet der Stadt Fran- kenberg etwa 50.000 Tonnen CO2 vermieden werden9. Den weitaus größten Teil (etwa 40 %) davon repräsentiert die Windenergie (siehe Tabelle 5-2). Sie stellt momentan die preiswerteste Variante zur Erzeugung erneuerbarer Elektroenergie in Frankenberg dar. Tabelle 5-2 CO2-Einsparpotenziale durch erneuerbare Energien Frankenberg (Quelle: see- con) Elektroenergie tCO2/a 35.858 Photovoltaik tCO2/a 9.520 Windkraft tCO2/a 22.968 Biomasse tCO2/a 2.504 Wasserkraft tCO2/a 867 Wärme tCO2/a 15.443 Solarthermie tCO2/a 8.181 Biomasse tCO2/a 4.286 Umweltwärme tCO2/a 2.977 Kraftstoffe tCO2/a 2.257 Biomasse tCO2/a 2.257 Gesamt tCO2/a 53.559