ANLAGEGRUNDSÄTZE UND ANLAGEGRENZEN Musterklauseln

ANLAGEGRUNDSÄTZE UND ANLAGEGRENZEN. 1 Zulässige Vermögensgegenstände Die Gesellschaft darf folgende Vermögensgegenstände erwerben bzw. halten:
ANLAGEGRUNDSÄTZE UND ANLAGEGRENZEN. 1 Vermögensgegenstände Die Gesellschaft darf folgende Vermögensgegenstände zu Inves- titionszwecken erwerben:
ANLAGEGRUNDSÄTZE UND ANLAGEGRENZEN. 1 Vermögensgegenstände § 2 Investitionskriterien für den Erwerb von Vermögensgegenständen § 3 Anlagegrenzen § 4 Leverage und Belastungen § 5 Derivate
ANLAGEGRUNDSÄTZE UND ANLAGEGRENZEN. Im Rahmen der erläuterten Anlagepolitik- und Anlagestra- tegie sind bei Investitionen in Sachwerte im Sinne von § 261 Absatz 2 Nummer 1 KAGB (Immobilien) sowie in Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Absatz 2 Nummer 1 KAGB sowie die zur Bewirtschaf- tung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermö- gensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesell- schaften erwerben dürfen, folgende Investitionskriterien zu berücksichtigen:

Related to ANLAGEGRUNDSÄTZE UND ANLAGEGRENZEN