Initialkosten Musterklauseln

Initialkosten a. Neben dem Ausgabeaufschlag werden der Investmentge- sellschaft in der Beitrittsphase einmalige Kosten in Höhe von bis zu 8,32 Prozent der Kommanditeinlage belastet („Initi- alkosten“). Die Initialkosten werden entsprechend der Höhe der jeweiligen Einzahlung der gezeichneten Kapitaleinlage der Anleger fällig. b. Die Initialkosten umfassen einmalige Vergütungen der HEP KVG, der HEP Vertrieb GmbH und der Treuhandkommandi- tistin sowie Rechts- und Beratungskosten. c. Mit der Einmalvergütung der Treuhandkommanditistin wer- den die Tätigkeiten der Treuhandkommanditistin bei der Ein- richtung der Treuhandverhältnisse abgegolten. Sie wird mit Ablauf des Geschäftsjahres 2021 (zum 31.12.2021) fällig. d. Die Leistungen der HEP KVG für Konzeption und Marketing wurden bereits im Jahr 2020 erbracht. Die Vergütungen für diese Leistungen der HEP KVG und für die HEP Vertrieb GmbH (Eigenkapitalbeschaffung) werden -in Teilbeträgen pro jeweiligem Anleger- jeweils dann, wenn ein Anleger eine Beitrittserklärung unterzeichnet hat und die Einzahlung ein- schließlich eines erhobenen Ausgabeaufschlags in Höhe von maximal 5,0 Prozent auf dem in der Beitrittserklärung ge- nannten Geschäftskonto der Investmentgesellschaft einge- gangen ist, fällig. Die Vergütungen werden sodann innerhalb von zwei Wochen nach Vorliegen vorstehend genannter Vo- raussetzungen und Rechnungsstellung durch die HEP KVG angewiesen. e. Die Einmalvergütung für die Prospekterstellung sowie vor dem Vertrieb angefallene Rechts- und Beratungskosten sind mit der Erteilung der Vertriebsgenehmigung fällig. Die vorge- nannten Leistungen wurden bereits 2020 erbracht.
Initialkosten. Neben dem durch den Anleger an den Vertriebspartner zu zahlenden Ausgabeaufschlag werden der Investmentgesell­ schaft in der Gründungs­ und Platzierungsphase einmalige Kosten i. H. v. bis zu 1,5 % des von dem jeweiligen Anleger übernommenen Zeichnungsbetrags belastet (Initialkosten). Die Initialkosten sind spätestens beim Platzierungsschluss der Investmentgesellschaft fällig. Anteilige Abschlagszahlun­ gen entsprechend dem Platzierungsfortschritt sind möglich. Eine anteilige Erstattung von Initialkosten durch die Verwal­ tungsgesellschaft ist unter den Bedingungen des § 7 Ziffer 11 dieser Anlagebedingungen möglich.
Initialkosten. Neben dem Ausgabeaufschlag werden der Investment­ gesellschaft in der Gründungs­ und Platzierungsphase einma­ lige Kosten i. H. v. bis zu 8,1 % des von dem Anleger übernom­ menen Zeichnungsbetrages belastet (Initialkosten). Die Initial­ kosten sind spätestens nach Vollplatzierung fällig. Anteilige Abschlagszahlungen entsprechend dem Platzierungsverlauf sind möglich.
Initialkosten. Neben dem Ausgabeaufschlag werden der Investmentgesellschaft in der Beitrittsphase einmalige Kosten in Höhe von bis zu rd. 9,54 % der zu zeichnenden Kommanditeinlagen belastet (Initialkosten). Die Initialkosten setzen sich wie folgt zusammen: a) Vergütung der KVG für die Konzeption des geschlossenen inländischen Publikums-AIF in Höhe von rd. 3,11 % der Kommanditeinlage, b) Vergütung der KVG für die Erstellung und Aktualisierung der Verkaufs- und Werbeunterlagen, deren Prüfung durch einen externen Wirtschaftsprüfer, die Einholung der Vertriebserlaubnis bei der BaFin sowie die Durchführung von Marketingmaßnahmen in Höhe von rd. 0,36 % der Kommanditeinlage, c) Vergütung der KVG für die Vermittlung des Emissionskapitals der Investmentgesellschaft in Höhe von 3,5 % der Kommanditeinlage, d) Vergütung der KVG für die Vermittlung der langfristigen Fremdfinanzierung in Höhe von rd. 0,87 % der Kommanditeinlage, e) Vergütung des Platzierungsgaranten in Höhe von rd. 1,00 % der Kommanditeinlage, f) Einrichtungsgebühr der Verwahrstelle in Höhe von rd. 0,02 % der Kommanditeinlage, g) Sonstige Kosten (z. B. anteilige Mindestvergütung der KVG) in Höhe von rd. 0,68 % der Kommanditeinlage.
Initialkosten. Neben dem Ausgabeaufschlag werden der Gesellschaft in der Beitrittsphase einmalige Kosten in Höhe von bis zu 9,54 % der anfänglich zu leistenden Kommanditeinlagen belastet (Initialkosten). Die Initialkosten sind frühestens mit Erteilung der Vertriebserlaubnis durch die BaFin zur Zahlung fällig.
Initialkosten. Neben dem Ausgabeaufschlag wer- den der Investmentgesellschaft in der Platzierungsphase einmalige Kos- ten in Höhe von bis zu 10 % der Kom- manditeinlage belastet (Initialkosten). Die Initialkosten sind spätestens mit dem Ende der Platzierungsphase der Investmentgesellschaft zur Zahlung fällig. Anteilige Abschlagszahlungen entsprechend dem Platzierungsver- lauf sind bereits vor dem Ende der Plat- zierungsphase möglich. Die Initialkos- ten werden jeweils mit der ersten (ggf. Teil-) Einzahlung auf die gezeichnete Kapitaleinlage durch die jeweiligen Anleger fällig. Im Einzelnen fallen auf Ebene der Investmentgesellschaft die folgenden Initialkosten an: Die Kapitalverwaltungsgesellschaft er- hält für die Konzeption und Strukturie- rung der Investmentgesellschaft sowie die Erstellung der Verkaufsunterlagen von der Investmentgesellschaft eine einmalige Vergütung in Höhe von 3 % der Summe der auf den Kapitalkonten I gezeichneten Pflichteinlagen. Dies entspricht plangemäß rund 4,2 % des vom Neugesellschafter gezeichneten Beteiligungsbetrages. Die Vergütung der Kapitalverwaltungsgesellschaft entsteht mit Ende der Platzierungs- phase der Investmentgesellschaft und ist sofort zur Zahlung fällig. Die Kapital- verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, Abschlagsrechnungen entsprechend dem Platzierungsverlauf zu stellen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft erhält zudem für die Vermittlung von geeigneten Fremdkapitalgebern so- wie für die Konzeption, Prüfung und Verhandlung der entsprechenden Fremdkapitalverträge eine einmalige Vergütung in Höhe von 1 % des vermit- telten langfristigen Fremdkapitals der Investmentgesellschaft (entspricht plangemäß rund 0,6 % der Summe der auf den Kapitalkonten I gezeichne- ten Pflichteinlagen aller Gesellschaf- ter). Dies entspricht plangemäß rund 0,85 % des vom Neugesellschafter gezeichneten Beteiligungsbetrages. Als langfristiges Fremdkapital werden neu aufgenommene Darlehen mit einer Fristigkeit von mehr als sechs Mona- ten angesehen. Die Paribus Invest GmbH erhält von der Investmentgesellschaft für die Plat- zierung des vom Neugesellschafter gezeichneten Beteiligungskapitals ei- ne Vergütung in Höhe von 2 % des vom Neugesellschafter gezeichneten Be- teiligungsbetrages und den Ausgabe- aufschlag in Höhe von bis zu 5 % des vom Neugesellschafter I gezeichneten Beteiligungsbetrages. Die Treuhandkommanditistin II erhält für die Einrichtung der Treuhandverwal- tung für die Neugesellschafter eine ein- malige Vergütung in Höhe von 0,25 % der von...
Initialkosten. Zusätzlich zum Ausgabeaufschlag werden dem Fonds einmalige Kosten in Höhe von bis zu 12,9 Prozent der Kommanditeinlage belastet (Initialkosten). Berechnet werden die Initialkosten auf Basis der gezeichneten Kommanditeinlagen.
Initialkosten. Neben dem Ausgabeaufschlag werden der Investmentgesell- schaft in der Beitrittsphase einmalige Kosten in Höhe von bis zu 4 % der Einlage belastet (Initialkosten). Die Initialkosten werden der Investmentgesellschaft nach Leistung der Kommanditeinlage und Ausführung der jeweiligen Zeichnung belastet.
Initialkosten. Neben dem Ausgabeaufschlag werden der Gesellschaft in der Beitrittsphase einmalige Kosten in Höhe von bis zu 4 % der Kommanditeinlage belastet (Initialkosten). Die Initialkos- ten werden der Gesellschaft anteilig nach Leistung der Kom- manditeinlage und Ausführung der jeweiligen Zeichnung be- lastet.
Initialkosten. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft erhält eine einmalige Vergütung in Höhe von bis zu 9,9 Prozent inkl. gesetzlicher USt., bezogen auf die Kapitaleinlagen der Anleger, die zur Finanzierung von Initialaufwand und Vertriebskosten verwendet wird. Je nach Vertriebsweg wird diese der KVG zufließende Vergütung zu wesentlichen Teilen für Vergütungen an die Vermittler verwendet. Die Vergütung entsteht und wird in voller Höhe fällig mit der Einzahlung der Kapitaleinlage in den Fonds. Pauschalgebühren wurden nicht vereinbart.