Initialkosten a. Neben dem Ausgabeaufschlag werden der Investmentge- sellschaft in der Beitrittsphase einmalige Kosten in Höhe von bis zu 8,32 Prozent der Kommanditeinlage belastet („Initi- alkosten“). Die Initialkosten werden entsprechend der Höhe der jeweiligen Einzahlung der gezeichneten Kapitaleinlage der Anleger fällig.
b. Die Initialkosten umfassen einmalige Vergütungen der HEP KVG, der HEP Vertrieb GmbH und der Treuhandkommandi- tistin sowie Rechts- und Beratungskosten.
c. Mit der Einmalvergütung der Treuhandkommanditistin wer- den die Tätigkeiten der Treuhandkommanditistin bei der Ein- richtung der Treuhandverhältnisse abgegolten. Sie wird mit Ablauf des Geschäftsjahres 2021 (zum 31.12.2021) fällig.
d. Die Leistungen der HEP KVG für Konzeption und Marketing wurden bereits im Jahr 2020 erbracht. Die Vergütungen für diese Leistungen der HEP KVG und für die HEP Vertrieb GmbH (Eigenkapitalbeschaffung) werden -in Teilbeträgen pro jeweiligem Anleger- jeweils dann, wenn ein Anleger eine Beitrittserklärung unterzeichnet hat und die Einzahlung ein- schließlich eines erhobenen Ausgabeaufschlags in Höhe von maximal 5,0 Prozent auf dem in der Beitrittserklärung ge- nannten Geschäftskonto der Investmentgesellschaft einge- gangen ist, fällig. Die Vergütungen werden sodann innerhalb von zwei Wochen nach Vorliegen vorstehend genannter Vo- raussetzungen und Rechnungsstellung durch die HEP KVG angewiesen.
e. Die Einmalvergütung für die Prospekterstellung sowie vor dem Vertrieb angefallene Rechts- und Beratungskosten sind mit der Erteilung der Vertriebsgenehmigung fällig. Die vorge- nannten Leistungen wurden bereits 2020 erbracht.
Initialkosten. Neben dem Ausgabeaufschlag werden der Investment- gesellschaft in der Gründungs- und Platzierungsphase ein- malige Kosten i. H. v. bis zu 5,263 % des von dem jeweili- gen Anleger übernommenen Zeichnungsbetrages belas- tet (Initialkosten). Die Initialkosten sind spätestens zum Platzierungsschluss der Investmentgesellschaft fällig. Antei- lige Abschlagszahlungen entsprechend dem Platzierungs- fortschritt sind möglich. Eine anteilige Erstattung von Initial- kosten durch die Verwaltungsgesellschaft ist unter den Bedingungen des § 7 Ziffer 11 dieser Anlagebedingungen möglich.
Initialkosten. Neben dem Ausgabeaufschlag werden der Investment- gesellschaft in der Gründungs- und Platzierungsphase ein- malige Kosten i. H. v. bis zu 9,6 % des von dem Anleger übernommenen Zeichnungsbetrages belastet (Initialkos- ten). Die Initialkosten sind spätestens nach Vollplatzierung fällig. Anteilige Abschlagszahlungen entsprechend dem Platzierungsverlauf sind möglich.
Initialkosten. Neben dem Ausgabeaufschlag werden der Investmentgesellschaft in der Beitrittsphase einmalige Kosten in Höhe von bis zu rd. 9,54 % der zu zeichnenden Kommanditeinlagen belastet (Initialkosten). Die Initialkosten setzen sich wie folgt zusammen:
a) Vergütung der KVG für die Konzeption des geschlossenen inländischen Publikums-AIF in Höhe von rd. 3,11 % der Kommanditeinlage,
b) Vergütung der KVG für die Erstellung und Aktualisierung der Verkaufs- und Werbeunterlagen, deren Prüfung durch einen externen Wirtschaftsprüfer, die Einholung der Vertriebserlaubnis bei der BaFin sowie die Durchführung von Marketingmaßnahmen in Höhe von rd. 0,36 % der Kommanditeinlage,
c) Vergütung der KVG für die Vermittlung des Emissionskapitals der Investmentgesellschaft in Höhe von 3,5 % der Kommanditeinlage,
d) Vergütung der KVG für die Vermittlung der langfristigen Fremdfinanzierung in Höhe von rd. 0,87 % der Kommanditeinlage,
e) Vergütung des Platzierungsgaranten in Höhe von rd. 1,00 % der Kommanditeinlage,
f) Einrichtungsgebühr der Verwahrstelle in Höhe von rd. 0,02 % der Kommanditeinlage,
g) Sonstige Kosten (z. B. anteilige Mindestvergütung der KVG) in Höhe von rd. 0,68 % der Kommanditeinlage.
Initialkosten. Neben dem Ausgabeaufschlag werden der Gesellschaft in der Beitrittsphase einmalige Kosten in Höhe von bis zu 9,54 % der anfänglich zu leistenden Kommanditeinlagen belastet (Initialkosten). Die Initialkosten sind frühestens mit Erteilung der Vertriebserlaubnis durch die BaFin zur Zahlung fällig.
Initialkosten. Zusätzlich zum Ausgabeaufschlag werden dem Fonds einmalige Kosten in Höhe von bis zu 12,9 % der Kommanditeinlage belastet (Initialkosten). Berechnet werden die Initialkosten auf Basis der gezeichneten Kommanditeinlagen.
Initialkosten. Während der Gründungs- und Platzierungsphase der Invest- mentgesellschaft fallen die nachfolgend aufgeführten Initial- kosten einmalig auf Ebene der Investmentgesellschaft an, die zusammen einen Betrag von bis zu 9,6 % des von dem Anleger übernommenen Zeichnungsbetrages (ohne Berück- sichtigung des jeweiligen Ausgabeaufschlages) ausmachen. Im Einzelnen setzt sich dieser Gesamtposten aus den folgen- den Einzelpositionen zusammen. Die WealthCap Investment Services GmbH erhält für die Übernahme der Platzierungs- und Einzahlungsgarantie von der Investmentgesellschaft ■ bei einem von einem Anleger übernommenen Zeich- nungsbetrag von 10.000 EUR und mehr eine Vergütung i. H. v. 3 % des jeweils von dem Anleger übernommenen Zeichnungsbetrages bzw. ■ bei einem von einem Anleger übernommenen Zeich- nungsbetrag von 200.000 EUR und mehr eine Vergütung i. H. v. 2,5 % des jeweils von dem Anleger übernomme- nen Zeichnungsbetrages bzw. ■ bei einem von einem Anleger übernommenen Zeich- nungsbetrag von 1.000.000 EUR oder mehr eine Vergü- tung i. H. v. 2 % des jeweils von dem Anleger übernom- menen Zeichnungsbetrages. Die von der Investmentgesellschaft an die UniCredit Bank AG und weitere Vertriebspartner zu zahlende Provision für die Eigenkapitalvermittlung beträgt ■ bei einem von einem Anleger übernommenen Zeich- nungsbetrag von 10.000 EUR und mehr 4 % des jeweils von dem Anleger übernommenen Zeichnungsbetrages bzw. ■ bei einem von einem Anleger übernommenen Zeich- nungsbetrag von 200.000 EUR und mehr 4,5 % des jeweils von dem Anleger übernommenen Zeichnungs- betrages bzw. ■ bei einem von einem Anleger übernommenen Zeich- nungsbetrag von 1.000.000 EUR oder mehr 5 % des jeweils von dem Anleger übernommenen Zeichnungs- betrages (zzgl. des auf das platzierte Kommanditkapital erhobenen Ausgabeaufschlages, der bei einem von dem Anleger über- nommenen Zeichnungsbetrag i. H. v. 10.000 EUR und mehr bis zu 5 %, 200.000 EUR und mehr bis zu 2,5 % und 1.000.000 EUR oder mehr bis zu 1 % des Zeichnungsbe- trages beträgt). Es wird – über die vorstehend geschilderte ggf. erfolgende Eigenkapitalvermittlungsprovision – kein wesentlicher Teil der Vergütungen, die von der Investment- gesellschaft an die Verwaltungsgesellschaft geleistet werden, für Vergütungen an Vermittler von Anteilen an der Invest- mentgesellschaft auf den Bestand von vermittelten Anteilen verwendet. Die Verwaltungsgesellschaft erhält von der Investmentgesell- schaft im Rahmen des Bestellungsvertrages für die Konzep- tion d...
Initialkosten. Zusätzlich zum Ausgabeaufschlag werden dem Fonds einmalige Kosten in Höhe von bis zu 4,9 Prozent der Kommanditeinlage belastet (Initialkosten). Berechnet werden die Initialkosten auf Basis der gezeichneten Kommanditeinlagen.
Initialkosten. Neben dem Ausgabeaufschlag werden der Gesellschaft in der Beitrittsphase einmalige Kosten in Höhe von bis zu 11 % der zu zeichnenden Kommanditeinlagen belastet (Initialkosten). Die Initialkosten sind frühestens mit Beginn des Vertriebs der Anteile an der Gesellschaft zur Zahlung fällig.
Initialkosten. Der Investmentgesellschaft werden in der Gründungs- und Platzierungs- phase bei Erreichen des Mindestvolu- mens der Investmentgesellschaft von 5.000.000 Euro neben dem Ausgabe- aufschlag einmalige Kosten in Höhe von bis zu 11,4 % des von dem Anleger übernommenen Zeichnungsbetrages belastet (Initialkosten). Bei Erreichen des Zielvolumens der Investmentge- sellschaft von 20.000.000 Euro wer- den der Investmentgesellschaft in der Gründungs- und Platzierungsphase ne- ben dem Ausgabeaufschlag einmalige Kosten in Höhe von bis zu 5,8 % des von dem Anleger übernommenen Zeich- nungsbetrages belastet (Initialkos- ten). Die Initialkosten sind spätestens mit dem Ende der Platzierungsphase der Investmentgesellschaft zur Zah- lung fällig. Anteilige Abschlagszahlun- gen entsprechend dem Platzierungs- verlauf sind bereits vor dem Ende der Platzierungsphase möglich.