Anlagepolitik der Teilfonds. Die teilfondsspezifische Anlagepolitik wird für den jeweiligen Teilfonds im Anhang A „Teilfonds im Überblick“ beschrieben. Die in Ziffer V „Allgemeine Anlagegrundsätze und beschränkungen“ des Treuhandvertrags dargestellten allgemeinen Anlagegrundsätze und Anlagebeschränkungen gelten für sämtliche Teilfonds, sofern keine Abweichungen oder Ergänzungen für den jeweiligen Teilfonds im Anhang „Teilfonds im Überblick“ enthalten sind.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Anlagepolitik der Teilfonds. Die teilfondsspezifische Anlagepolitik wird für den jeweiligen Teilfonds im Anhang A „"Teilfonds im Überblick“ beschrieben" beschrie- ben. Die in Ziffer V „Allgemeine Anlagegrundsätze und beschränkungen“ Art. 28 des Treuhandvertrags dargestellten allgemeinen Anlagegrundsätze und Anlagebeschränkungen gelten für sämtliche Teilfonds, sofern keine Abweichungen oder Ergänzungen für den jeweiligen sämtliche Teilfonds im Anhang „A "Teilfonds im Überblick“ " enthalten sind.
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Samples: Treuhandvertrag Inklusive Teilfondsspezifische Anhänge Und Prospekt, Treuhandvertrag Inklusive Teilfondsspezifischer Anhänge Und Prospekt
Anlagepolitik der Teilfonds. Die teilfondsspezifische Anlagepolitik wird für den jeweiligen Teilfonds im Anhang A „"Teilfonds im Überblick“ beschriebenbeschrie- ben. Die in Ziffer V „Allgemeine Anlagegrundsätze und beschränkungen“ Art. 28 des Treuhandvertrags dargestellten allgemeinen Anlagegrundsätze und Anlagebeschränkungen gelten für sämtliche Teilfonds, sofern keine Abweichungen oder Ergänzungen für den jeweiligen Teilfonds im Anhang „A "Teilfonds im Überblick“ " enthalten sind. Beim Quantex Global Value Fund handelt sich um einen aktiv gemanagten Fonds ohne Bezugnahme auf eine Bench- mark.
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Samples: Treuhandvertrag Inklusive Teilfondsspezifischem Anhang Und Prospekt
Anlagepolitik der Teilfonds. Die teilfondsspezifische Anlagepolitik wird für den jeweiligen Teilfonds im Anhang A „Teilfonds im Überblick“ beschrieben. Die in Ziffer V „Allgemeine Anlagegrundsätze und beschränkungen“ Art. 27ff des Treuhandvertrags dargestellten allgemeinen Anlagegrundsätze und Anlagebeschränkungen Anlagebe- schränkungen gelten für sämtliche Teilfonds, sofern keine Abweichungen oder Ergänzungen für den jeweiligen Teilfonds im Anhang A „Teilfonds im Überblick“ enthalten sind.
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Samples: independent-capital.com
Anlagepolitik der Teilfonds. Die teilfondsspezifische Anlagepolitik wird für den jeweiligen Teilfonds im Anhang A „Teilfonds im Überblick“ beschriebenbe- schrieben. Die in Ziffer V „Allgemeine Anlagegrundsätze und –beschränkungen“ des Treuhandvertrags dargestellten allgemeinen allge- meinen Anlagegrundsätze und Anlagebeschränkungen gelten für sämtliche Teilfonds, sofern keine Abweichungen Abweichun- gen oder Ergänzungen für den jeweiligen Teilfonds im Anhang „Teilfonds im Überblick“ enthalten sind.
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Samples: Treuhandvertrag
Anlagepolitik der Teilfonds. Die teilfondsspezifische Anlagepolitik wird für den jeweiligen Teilfonds im Anhang A „Teilfonds im Überblick“ beschrieben. Die in Ziffer V „Allgemeine Anlagegrundsätze Artikel 27 und beschränkungen“ 28 des Treuhandvertrags dargestellten allgemeinen Anlagegrundsätze und Anlagebeschränkungen gelten für sämtliche Teilfonds, sofern keine Abweichungen oder Ergänzungen für den jeweiligen Teilfonds im Anhang „Teilfonds im Überblick“ enthalten sind.
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Samples: www.caiac.li
Anlagepolitik der Teilfonds. Die teilfondsspezifische Anlagepolitik wird für den jeweiligen Teilfonds im Anhang A „"Teilfonds im Überblick“ Über- blick" beschrieben. Die in Ziffer V „Allgemeine Anlagegrundsätze und beschränkungen“ Art. 28 des Treuhandvertrags dargestellten allgemeinen Anlagegrundsätze und Anlagebeschränkungen Anlagebeschrän- kungen gelten für sämtliche Teilfonds, sofern keine Abweichungen oder Ergänzungen für den jeweiligen sämtliche Teilfonds im Anhang „A "Teilfonds im Überblick“ " enthalten sind.
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Samples: Treuhandvertrag