Anlagepolitik der Teilfonds. Die teilfondsspezifische Anlagepolitik wird für den jeweiligen Teilfonds im Anhang A "Teilfonds im Überblick" beschrie- ben. Die in Art. 28 des Treuhandvertrags dargestellten allgemeinen Anlagegrundsätze und Anlagebeschränkungen gelten für sämtliche Teilfonds, sofern keine Abweichungen oder Ergänzungen für sämtliche Teilfonds im Anhang A "Teilfonds im Überblick" enthalten sind.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Anlagepolitik der Teilfonds. Die teilfondsspezifische Anlagepolitik wird für den jeweiligen Teilfonds im Anhang A "„Teilfonds im Überblick" beschrie- ben“ beschrieben. Die in Art. 28 Ziffer V „Allgemeine Anlagegrundsätze und beschränkungen“ des Treuhandvertrags dargestellten allgemeinen Anlagegrundsätze und Anlagebeschränkungen gelten für sämtliche Teilfonds, sofern keine Abweichungen oder Ergänzungen für sämtliche den jeweiligen Teilfonds im Anhang A "„Teilfonds im Überblick" “ enthalten sind.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Anlagepolitik der Teilfonds. Die teilfondsspezifische Anlagepolitik wird für den jeweiligen Teilfonds im Anhang A "Teilfonds im ÜberblickÜber- blick" beschrie- benbeschrieben. Die in Art. 28 des Treuhandvertrags dargestellten allgemeinen Anlagegrundsätze und Anlagebeschränkungen Anlagebeschrän- kungen gelten für sämtliche Teilfonds, sofern keine Abweichungen oder Ergänzungen für sämtliche Teilfonds im Anhang A "Teilfonds im Überblick" enthalten sind.
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Samples: Treuhandvertrag
Anlagepolitik der Teilfonds. Die teilfondsspezifische Anlagepolitik wird für den jeweiligen Teilfonds im Anhang A "Teilfonds im Überblick" “ beschrie- ben. Die in Art. 28 des Treuhandvertrags dargestellten allgemeinen Anlagegrundsätze und Anlagebeschränkungen gelten für sämtliche Teilfonds, sofern keine Abweichungen oder Ergänzungen für sämtliche den jeweiligen Teilfonds im Anhang A "Teilfonds im Überblick" enthalten sind. Beim Quantex Global Value Fund handelt sich um einen aktiv gemanagten Fonds ohne Bezugnahme auf eine Bench- mark.
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Samples: Treuhandvertrag
Anlagepolitik der Teilfonds. Die teilfondsspezifische Anlagepolitik wird für den jeweiligen Teilfonds im Anhang A "„Teilfonds im Überblick" beschrie- ben“ beschrieben. Die in Art. Artikel 27 und 28 des Treuhandvertrags dargestellten allgemeinen Anlagegrundsätze und Anlagebeschränkungen gelten für sämtliche Teilfonds, sofern keine Abweichungen oder Ergänzungen für sämtliche den jeweiligen Teilfonds im Anhang A "„Teilfonds im Überblick" “ enthalten sind.
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Samples: Prospectus and Trust Agreement
Anlagepolitik der Teilfonds. Die teilfondsspezifische Anlagepolitik wird für den jeweiligen Teilfonds im Anhang A "„Teilfonds im Überblick" beschrie- ben“ be- schrieben. Die in Art. 28 Ziffer V „Allgemeine Anlagegrundsätze und –beschränkungen“ des Treuhandvertrags dargestellten allgemeinen allge- meinen Anlagegrundsätze und Anlagebeschränkungen gelten für sämtliche Teilfonds, sofern keine Abweichungen Abweichun- gen oder Ergänzungen für sämtliche den jeweiligen Teilfonds im Anhang A "„Teilfonds im Überblick" “ enthalten sind.
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Samples: Treuhandvertrag
Anlagepolitik der Teilfonds. Die teilfondsspezifische Anlagepolitik wird für den jeweiligen Teilfonds im Anhang A "„Teilfonds im Überblick" beschrie- ben“ beschrieben. Die in Art. 28 27ff des Treuhandvertrags dargestellten allgemeinen Anlagegrundsätze und Anlagebeschränkungen Anlagebe- schränkungen gelten für sämtliche Teilfonds, sofern keine Abweichungen oder Ergänzungen für sämtliche den jeweiligen Teilfonds im Anhang A "„Teilfonds im Überblick" “ enthalten sind.
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Samples: Prospectus and Trust Agreement