Common use of Anlageziel des Fonds Clause in Contracts

Anlageziel des Fonds. Der Amundi Gold Stock bewirbt in Artikel 8 der Offenlegungsverordnung dargelegte ökologische und soziale Merkmale und kann teilweise in Wirtschaftstätigkeiten investieren, die zu [einem] Umweltziel[en] beitragen. Es ist daher gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2020/852 (die "Taxonomie-Verordnung") verpflichtend, Infor- mationen über die getätigten ökologisch nachhaltigen Investitionen offenzulegen. Die Taxonomie Verordnung zielt darauf ab, Wirtschaftsaktivitäten zu identifizieren, die als ökologisch nachhal- tig gelten ("Taxonomie konforme Aktivitäten"). In Artikel 9 der Taxonomie Verordnung werden solche Aktivitäten anhand ihres Beitrages zu sechs Umwelt- zielen bestimmt: - Eindämmung des Klimawandels - Anpassung an den Klimawandel - Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen; - Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft; - Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung; - Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme. Eine Wirtschaftsaktivität gilt als ökologisch nachhaltig, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren der sechs Umweltziele leistet, keines der anderen 5 Umweltziele wesentlich beeinträchtigt (Grund- satz der "Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen") und unter Einhaltung des in Artikel 18 der Taxonomie Verordnung festgelegten Mindestschutzes erfolgt und die technischen Prüfkriterien erfüllt, die von der Euro- päischen Kommission gemäß der Taxonomie-Verordnung festgelegt wurden. Der Grundsatz der "Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen" gilt nur für die dem Fonds zugrunde liegen- den Investitionen, die den Kriterien der Europäischen Union für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten Rechnung tragen. Angaben dazu, ob der Fonds in wirtschaftliche Tätigkeiten investiert, die zu den in Artikel 9 der Taxonomie- Verordnung genannten Zielen beitragen, finden Sie im Abschnitt „Weitere Anlegerinformationen - Vorvertrag- liche Informationen“. Weitere Informationen über den Ansatz von Amundi in Bezug auf die Taxonomie-Verordnung finden Sie im Abschnitt „Weitere Anlegerinformationen - Nachhaltigkeits-(ESG)-Grundsätze“ sowie unter „Vorvertragliche Informationen“ und in der Erklärung „Offenlegung gem. Art 10 der Offenlegungsverordnung“ von Amundi auf xxx.xxxxxx.xx. Bei Fragen zur Taxonomie Verordnung wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsgesellschaft unter der E-Mail Adresse: XXX.XxxxxxxxxxxxxXxxxxxXxxxxxx@xxxxxx.xxx Das finanzielle Anlageziel des Fonds ist die Erzielung eines langfristigen Kapitalzuwachses unter Inkaufnahme höherer Risiken. Der Fonds verfolgt eine aktive Veranlagungsstrategie und strebt an, die Wertentwicklung des 100% NYSE ARCA GOLD MINERS INDEX (in weiterer Folge: „Index“) zu übertreffen. Der Fonds investiert hauptsächlich in im Index enthaltene Finanzinstrumente. Der Fonds wird jedoch diskretionär gemanagt und kann auch in nicht im Index enthaltene Finanzinstrumente investieren. Ziel des Fondsmanagers ist es, durch gezielte Steuerung der regionalen Struktur (etablierte Regionen wie zB Nordamerika, Australien und Südafrika bis hin zu aufstrebenden Regionen wie zB Lateinamerika, Afrika (ex Südafrika) und Eurasien) und der Ein- zeltitelgewichtungen eine Optimierung der Wertentwicklung zu erreichen. Das Risiko des Fonds wird gegen- über dem Index gemessen, wobei das Ausmaß der Abweichung sehr stark sein kann. Der Fonds wird je nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage und der Börsenaussichten im Rahmen seiner Anlagepolitik vornehmlich Aktien, sonstige Beteiligungswertpapiere von Edelmetall- und Roh- stoffunternehmen und sonstige nach dem Investmentfondsgesetz und den Fondsbestimmungen zugelassene Vermögensgegenstände (Geldanlagen, Finanzinstrumente etc.) erwerben und veräußern. Auch der nicht in Wertpapiere angelegte Teil des Fondsvermögens dient im Rahmen von Umschichtungen des Fonds-Porte- feuilles und zeitweilig höherer Kassenhaltung zur Minderung des Einflusses von möglichen Kursrückgängen bei den Wertpapieranlagen dieser anlagepolitischen Zielsetzung. Der Amundi Gold Stock ist ein internationaler Aktienfonds, der überwiegend, das heißt zu mindestens 51 % des Fondsvermögens in ausgesuchte Gold- und sonstige Edelmetall- und Rohstoffaktien investiert. Strukturierte Finanzinstrumente, in welche kein Derivat eingebettet ist, dürfen erworben werden, wenn sie nach Maßgabe dieser Fondsbestimmungen direkt erwerbbare Vermögenswerte zum Gegenstand haben und nicht zur Lieferung oder Übertragung anderer als der vorgenannten Vermögenswerte führen. ABS-Veranla- gungen dürfen nicht erworben werden. Die Veranlagung in Anteile an Investmentfonds ist bis zu 10 % zulässig. Derivative Instrumente dürfen als Teil der Anlagestrategie bis zu 34 % des Fondsvermögens (berechnet auf Basis der aktuellen Marktpreise) und zur Absicherung eingesetzt werden. Dadurch kann sich das Verlustrisiko bezogen auf im Fonds befindliche Vermögenswerte zumindest zeitweise erhöhen.

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Samples: Investment Fund Prospectus, Investment Fund Prospectus

Anlageziel des Fonds. Der Amundi Gold Stock bewirbt in Artikel 8 der Offenlegungsverordnung dargelegte ökologische und soziale Merkmale und kann teilweise in Wirtschaftstätigkeiten investieren, die zu [einem] Umweltziel[en] beitragen. Es ist daher gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2020/852 (die "Taxonomie-Verordnung") verpflichtend, Infor- mationen über die getätigten ökologisch nachhaltigen Investitionen offenzulegen. Die Taxonomie Verordnung zielt darauf ab, Wirtschaftsaktivitäten zu identifizieren, die als ökologisch nachhal- tig gelten ("Taxonomie konforme Aktivitäten")gelten. In Artikel 9 der Taxonomie Verordnung werden solche wirtschaftlichen Aktivitäten anhand ihres Beitrages zu sechs Umwelt- zielen Umweltzielen bestimmt: - Eindämmung des Klimawandels - Anpassung an den Klimawandel - Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen; - Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft; - Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung; - Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme. Eine Wirtschaftsaktivität gilt als ökologisch nachhaltig, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren der sechs Umweltziele leistet, keines der anderen 5 Umweltziele wesentlich beeinträchtigt (Grund- satz der "Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen") und unter Einhaltung des in Artikel 18 der Taxonomie Verordnung festgelegten Mindestschutzes erfolgt und die technischen Prüfkriterien erfüllt, die von der Euro- päischen Kommission gemäß der Taxonomie-Verordnung festgelegt wurden. Der Grundsatz der "Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen" gilt nur für die dem Fonds zugrunde liegen- zugrundeliegen- den Investitionen, die den Kriterien der Europäischen Union für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten Rechnung tragen. Die Investitionen, die dem verbleibenden Teil dieses Fonds zugrunde liegen, berücksichti- gen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Angaben dazu, ob der Fonds in wirtschaftliche Tätigkeiten investiert, die zu den in Artikel 9 der Taxonomie- Verordnung genannten Zielen beitragen, finden Sie im Abschnitt „Weitere Anlegerinformationen - Vorvertrag- liche Informationen“. Weitere Informationen über den Ansatz von Amundi in Bezug auf die Taxonomie-Verordnung finden Sie im Abschnitt „Weitere Anlegerinformationen - Nachhaltigkeits-(ESG)-Grundsätze“ sowie unter „Vorvertragliche Informationen“ und in der Erklärung „Offenlegung gem. Art 10 der Offenlegungsverordnung“ von Amundi auf xxx.xxxxxx.xxabrufbar unter: xxx.xxxxxx.xx sowie xxxxxxxx.xxxxx.xx. Bei Fragen zur Taxonomie Verordnung wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsgesellschaft unter der E-Mail Adresse: XXX.XxxxxxxxxxxxxXxxxxxXxxxxxx@xxxxxx.xxx Das finanzielle Anlageziel des Fonds ist die Erzielung eines langfristigen Kapitalzuwachses unter Inkaufnahme höherer Risiken. Der Fonds verfolgt eine aktive Veranlagungsstrategie und strebt an, die Wertentwicklung des 100% NYSE ARCA GOLD MINERS INDEX (in weiterer Folge: „Index“) zu übertreffen. Der Fonds investiert hauptsächlich in im Index enthaltene Finanzinstrumente. Der Fonds wird jedoch diskretionär gemanagt und kann auch in nicht im Index enthaltene Finanzinstrumente investieren. Ziel des Fondsmanagers ist es, durch gezielte Steuerung der regionalen Struktur (etablierte Regionen wie zB Nordamerika, Australien und Südafrika bis hin zu aufstrebenden Regionen wie zB Lateinamerika, Afrika (ex Südafrika) und Eurasien) und der Ein- zeltitelgewichtungen eine Optimierung der Wertentwicklung zu erreichen. Das Risiko des Fonds wird gegen- über dem Index gemessen, wobei das Ausmaß der Abweichung sehr stark sein kann. Der Fonds wird je nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage und der Börsenaussichten im Rahmen seiner Anlagepolitik vornehmlich Aktien, sonstige Beteiligungswertpapiere von Edelmetall- und Roh- stoffunternehmen und sonstige nach dem Investmentfondsgesetz und den Fondsbestimmungen zugelassene Vermögensgegenstände (Geldanlagen, Finanzinstrumente etc.) erwerben und veräußern. Auch der nicht in Wertpapiere angelegte Teil des Fondsvermögens dient im Rahmen von Umschichtungen des Fonds-Porte- feuilles und zeitweilig höherer Kassenhaltung zur Minderung des Einflusses von möglichen Kursrückgängen bei den Wertpapieranlagen dieser anlagepolitischen Zielsetzung. Der Amundi Gold Stock ist ein internationaler Aktienfonds, der überwiegend, das heißt zu mindestens 51 % des Fondsvermögens in ausgesuchte Gold- und sonstige Edelmetall- und Rohstoffaktien investiert. Strukturierte Finanzinstrumente, in welche kein Derivat eingebettet ist, dürfen erworben werden, wenn sie nach Maßgabe dieser Fondsbestimmungen direkt erwerbbare Vermögenswerte zum Gegenstand haben und nicht zur Lieferung oder Übertragung anderer als der vorgenannten Vermögenswerte führen. ABS-Veranla- gungen dürfen nicht erworben werden. Die Veranlagung in Anteile an Investmentfonds ist bis zu 10 % zulässig. Derivative Instrumente dürfen als Teil der Anlagestrategie bis zu 34 % des Fondsvermögens (berechnet auf Basis der aktuellen Marktpreise) und zur Absicherung eingesetzt werden. Dadurch kann sich das Verlustrisiko bezogen auf im Fonds befindliche Vermögenswerte zumindest zeitweise erhöhen.. Die Veranlagung in Anteile an Investmentfonds ist bis zu 10 % zulässig. Es können Anteile an Investmentfonds erworben werden, deren Anlagerestriktionen beziehungs- weise -instrumente und/oder Anlagestrategie von jener des Fonds in folgenden Punkten abweichen können: Der Amundi Gold Stock ist ein internationaler Aktienfonds, der überwiegend, das heißt zu mindestens 51 % des Fondsvermögens in ausgesuchte Gold- und sonstige Edelmetall- und Rohstoffaktien investiert. Subfonds können diesbezüglich abweichende Grenzen bzw Beschränkungen aufweisen ABS Veranlagungen dürfen nicht erworben werden Subfonds können diesbezüglich abweichende Regelungen aufweisen Geldmarktinstrumente dürfen bis zu 10 % des Fondsvermögens erworben werden. Diese Grenze kann im Fall von Subfonds abweichen Derivative Instrumente dürfen als Teil der Anlagestrategie bis zu 34 % des Fondsvermögens und zur Absicherung eingesetzt werden. Subfonds können diesbezüglich abweichende Grenzen bzw Beschränkungen aufweisen Sichteinlagen und kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten dürfen bis zu 34 % des Fondsvermögens gehalten werden. Subfonds können diesbezüglich abweichende Grenzen bzw Beschränkungen aufweisen Pensionsgeschäfte dürfen bis zu 10 % des Fondsvermögens eingesetzt werden. Diese Grenze kann im Fall von Subfonds abweichen Wertpapierleihgeschäfte dürfen bis zu 30 % des Fondsvermögens eingesetzt werden. Diese Grenze kann im Fall von Subfonds abweichen

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Samples: Investmentfonds Prospekt, Investmentfonds Prospekt

Anlageziel des Fonds. Der Amundi Gold Austria Stock bewirbt in Artikel 8 der Offenlegungsverordnung dargelegte ökologische und soziale so- ziale Merkmale und kann teilweise in Wirtschaftstätigkeiten investieren, die zu [einem] Umweltziel[en] beitragenbeitra- gen (Detaillierte Informationen finden Sie im Abschnitt „Weitere Anlegerinformationen-Vorvertragliche Informa- tionen“). Es ist daher gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2020/852 (die "Taxonomie-Verordnung") verpflichtendverpflich- tend, Infor- mationen Informationen über die getätigten ökologisch nachhaltigen Investitionen offenzulegen. Die Taxonomie Verordnung zielt darauf ab, Wirtschaftsaktivitäten zu identifizieren, die als ökologisch nachhal- tig gelten ("Taxonomie konforme Aktivitäten"). In Artikel 9 der Taxonomie Verordnung werden solche Aktivitäten anhand ihres Beitrages zu sechs Umwelt- zielen bestimmt: - Eindämmung des Klimawandels - Anpassung an den Klimawandel - Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen; - Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft; - Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung; - Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme. Eine Wirtschaftsaktivität gilt als ökologisch nachhaltig, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren der sechs Umweltziele leistet, keines der anderen 5 Umweltziele wesentlich beeinträchtigt (Grund- satz der "Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen") und unter Einhaltung des in Artikel 18 der Taxonomie Verordnung festgelegten Mindestschutzes erfolgt und die technischen Prüfkriterien erfüllt, die von der Euro- päischen Kommission gemäß der Taxonomie-Verordnung festgelegt wurden. Der Grundsatz der "Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen" gilt nur für die dem Fonds zugrunde liegen- den Investitionen, die den Kriterien der Europäischen Union für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten Rechnung tragen. Angaben dazu, ob der Fonds in wirtschaftliche Tätigkeiten investiert, die zu den in Artikel 9 der Taxonomie- Verordnung genannten Zielen beitragen, finden Sie im Abschnitt „Weitere Anlegerinformationen - Vorvertrag- liche Informationen“. Weitere Informationen über den Ansatz von Amundi in Bezug auf die Taxonomie-Verordnung finden Sie im Abschnitt „Weitere Anlegerinformationen - Nachhaltigkeits-(ESG)-Grundsätze“ sowie unter „Vorvertragliche Informationen“ und in der Erklärung „Offenlegung gem. Art 10 der Offenlegungsverordnung“ von Amundi auf xxx.xxxxxx.xx. Bei Fragen zur Taxonomie Verordnung wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsgesellschaft unter der E-Mail Adresse: XXX.XxxxxxxxxxxxxXxxxxxXxxxxxx@xxxxxx.xxx Das finanzielle Anlageziel des Fonds ist die Erzielung eines langfristigen Kapitalzuwachses unter Inkaufnahme höherer Risikenbei angemessener Risikostreuung. Der Fonds verfolgt eine aktive Veranlagungsstrategie und strebt an, die Wertentwicklung des 100% NYSE ARCA GOLD MINERS INDEX ATX PRIME CAPPED 8 NR close (in weiterer Folge: „Index“) zu übertreffen. Der Fonds investiert hauptsächlich haupt- sächlich in im Index enthaltene Finanzinstrumente. Der Fonds wird jedoch diskretionär gemanagt und kann auch in nicht im Index enthaltene Finanzinstrumente investieren. Ziel des Fondsmanagers ist es, durch gezielte ge- zielte Über- oder Untergewichtungen von Sektoren oder einzelnen Aktien und durch die Steuerung der regionalen Struktur (etablierte Regionen wie zB Nordamerika, Australien und Südafrika bis hin zu aufstrebenden Regionen wie zB Lateinamerika, Afrika (ex Südafrika) und Eurasien) und der Ein- zeltitelgewichtungen des Ver- anlagungsgrades eine Optimierung der Wertentwicklung zu erreichen. Das Risiko des Fonds wird gegen- über gegenüber dem Index gemessen, wobei das Ausmaß der Abweichung sehr stark sein kann. Der Fonds wird je nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage und der Börsenaussichten im Rahmen seiner Anlagepolitik vornehmlich Aktien, sonstige Beteiligungswertpapiere von Edelmetall- und Roh- stoffunternehmen Beteiligungspapiere österreichischer Aussteller und sonstige nach dem Investmentfondsgesetz Invest- mentfondsgesetz und den Fondsbestimmungen zugelassene zugelassenen Vermögensgegenstände (Geldanlagen, Finanzinstrumente etc.) erwerben und veräußernveräu- ßern. Auch der nicht in Wertpapiere Wertpapieren angelegte Teil des Fondsvermögens dient im Rahmen von Umschichtungen Umschich- tungen des Fonds-Porte- feuilles Portefeuilles und zeitweilig höherer Kassenhaltung zur Minderung des Einflusses von möglichen mög- lichen Kursrückgängen bei den Wertpapieranlagen dieser anlagepolitischen Zielsetzung. Der Amundi Gold Austria Stock ist ein internationaler Aktienfonds, der überwiegendhauptsächlich, das heißt zu mindestens 51 66 % des Fondsvermögens Fonds- vermögens in ausgesuchte Gold- Aktien und sonstige Edelmetall- Aktien gleichwertige Wertpapiere österreichischer Emittenten veranlagt. Daneben können für den Investmentfonds auch Wandel- und Rohstoffaktien investiertOptionsanleihen erworben werden. Strukturierte Finanzinstrumente, in welche kein Derivat eingebettet ist, dürfen erworben werden, wenn sie nach Maßgabe dieser Fondsbestimmungen direkt erwerbbare Vermögenswerte zum Gegenstand haben und nicht zur Lieferung oder Übertragung anderer als der vorgenannten Vermögenswerte führen. ABS-Veranla- gungen dürfen nicht erworben werden. Die Veranlagung in Anteile an Investmentfonds ist bis zu 10 % des Fondsvermögens zulässig. Derivative Instrumente dürfen als Teil der Anlagestrategie bis zu 34 % des Fondsvermögens (berechnet auf Basis der aktuellen Marktpreise) und zur Absicherung eingesetzt werden. Dadurch kann sich das Verlustrisiko bezogen auf im Fonds befindliche Vermögenswerte zumindest zeitweise erhöhen.

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Samples: Investment Fund Prospectus

Anlageziel des Fonds. Der Amundi Gold Eastern Europe Stock bewirbt in Artikel 8 der Offenlegungsverordnung dargelegte ökologische und soziale Merkmale und kann teilweise in Wirtschaftstätigkeiten investieren, die zu [einem] Umweltziel[en] beitragenbeitragen (Detaillierte Informationen finden Sie im Abschnitt „Weitere Anlegerinformationen-Vorvertragliche In- formationen“). Es ist daher gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2020/852 (die "Taxonomie-Verordnung") verpflichtend, Infor- mationen Informationen über die getätigten ökologisch nachhaltigen Investitionen offenzulegen. Die Taxonomie Verordnung zielt darauf ab, Wirtschaftsaktivitäten zu identifizieren, die als ökologisch nachhal- tig gelten ("Taxonomie konforme Aktivitäten"). In Artikel 9 der Taxonomie Verordnung werden solche Aktivitäten anhand ihres Beitrages zu sechs Umwelt- zielen bestimmt: - Eindämmung des Klimawandels - Anpassung an den Klimawandel - Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen; - Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft; - Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung; - Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme. Eine Wirtschaftsaktivität gilt als ökologisch nachhaltig, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren der sechs Umweltziele leistet, keines der anderen 5 Umweltziele wesentlich beeinträchtigt (Grund- satz der "Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen") und unter Einhaltung des in Artikel 18 der Taxonomie Verordnung festgelegten Mindestschutzes erfolgt und die technischen Prüfkriterien erfüllt, die von der Euro- päischen Kommission gemäß der Taxonomie-Verordnung festgelegt wurden. Der Grundsatz der "Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen" gilt nur für die dem Fonds zugrunde liegen- zugrundeliegen- den Investitionen, die den Kriterien der Europäischen Union für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten Rechnung tragen. Angaben dazu, ob der Fonds in wirtschaftliche Tätigkeiten investiert, die zu den in Artikel 9 der Taxonomie- Verordnung genannten Zielen beitragen, finden Sie im Abschnitt „Weitere Anlegerinformationen - Vorvertrag- liche Informationen“. Weitere Informationen über den Ansatz von Amundi in Bezug auf die Taxonomie-Verordnung finden Sie im Abschnitt „Weitere Anlegerinformationen - Nachhaltigkeits-(ESG)-Grundsätze“ sowie unter „Vorvertragliche Informationen“ und in der Erklärung „Offenlegung gem. Art 10 der Offenlegungsverordnung“ von Amundi auf xxx.xxxxxx.xxabrufbar unter: xxx.xxxxxx.xx sowie xxxxxxxx.xxxxx.xx. Bei Fragen zur Taxonomie Verordnung wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsgesellschaft unter der E-Mail Adresse: XXX.XxxxxxxxxxxxxXxxxxxXxxxxxx@xxxxxx.xxx Das finanzielle Anlageziel des Fonds ist die Erzielung eines langfristigen Kapitalzuwachses langfristiger Kapitalzuwachs unter Inkaufnahme höherer Risiken. Der Fonds Amundi Eastern Europe Stock verfolgt eine aktive Veranlagungsstrategie und strebt an, die Wertentwicklung des 100% NYSE ARCA GOLD MINERS INDEX MSCI EM EUROPE 10-40 NR close (in weiterer Folge: „Index“) zu übertreffen. Der Fonds Amundi Eastern Europe Stock investiert hauptsächlich in im Index enthaltene Finanzinstrumente. Der Fonds Amundi Eastern Europe Stock wird jedoch diskretionär gemanagt und kann auch in nicht im Index enthaltene Finanzinstrumente investierenin- vestieren. Ziel des Fondsmanagers ist esDer Fondsmanager versucht, durch gezielte Steuerung der regionalen Struktur (etablierte Regionen wie zB Nordamerika, Australien und Südafrika bis hin zu aufstrebenden Regionen wie zB Lateinamerika, Afrika (ex Südafrika) und Eurasien) und der Ein- zeltitelgewichtungen Über- oder Untergewichtung einzelner Aktien oder Branchen innerhalb des Anlageuniversums des Fonds eine Optimierung der Wertentwicklung zu erreichen. Das Risiko des Fonds wird gegen- über gegenüber dem Index gemessen, wobei das Ausmaß der Abweichung sehr stark wesentlich sein kann. Der Fonds wird je nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage und der Börsenaussichten im Rahmen seiner Anlagepolitik vornehmlich Aktien, sonstige Beteiligungswertpapiere von Edelmetall- und Roh- stoffunternehmen und sonstige nach dem Investmentfondsgesetz und den Fondsbestimmungen zugelassene Vermögensgegenstände (Geldanlagen, Finanzinstrumente etc.) erwerben und veräußern. Auch der nicht in Wertpapiere angelegte Teil des Fondsvermögens Fondsver- mögens dient im Rahmen von Umschichtungen des Fonds-Porte- feuilles Portefeuilles und zeitweilig höherer Kassenhaltung zur Minderung des Einflusses von möglichen Kursrückgängen bei den Wertpapieranlagen dieser anlagepolitischen anlagepoliti- schen Zielsetzung. Der Amundi Gold Eastern Europe Stock ist ein internationaler Aktienfonds, der überwiegendvorwiegend, das heißt zu mindestens 51 % des Fondsvermögens in ausgesuchte Gold- Aktien von Unternehmen veranlagt, die ihren Sitz und/oder einen Teil ihrer Geschäftstä- tigkeit in den Ländern Zentral-, Ost- und sonstige Edelmetall- Südosteuropas (einschließlich der Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und Rohstoffaktien investiertder Türkei) haben. Aktien sonstiger Aussteller mit Sitz in Mittelmeeranrainerstaaten können beigemischt werden. Strukturierte Finanzinstrumente, in welche kein Derivat eingebettet ist, dürfen erworben werden, wenn sie nach Maßgabe dieser Fondsbestimmungen direkt erwerbbare Vermögenswerte zum Gegenstand haben und nicht zur Lieferung oder Übertragung anderer als der vorgenannten Vermögenswerte führen. ABS-Veranla- gungen dürfen nicht erworben werden. Die Veranlagung in Anteile an Investmentfonds ist bis zu 10 % des Fondsvermögens zulässig. Derivative Instrumente dürfen als Teil der Anlagestrategie bis zu 34 % des Fondsvermögens (berechnet auf Basis der aktuellen Marktpreise) und zur Absicherung eingesetzt werden. Dadurch kann sich das Verlustrisiko bezogen auf im Fonds befindliche Vermögenswerte zumindest zeitweise erhöhen.

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Samples: Investmentfondsprospekt