Common use of Anlageziel und Anlagepolitik Swiss Rock (Lux) Dachfonds Sicav - Rendite Clause in Contracts

Anlageziel und Anlagepolitik Swiss Rock (Lux) Dachfonds Sicav - Rendite. Das Anlageziel des Teilfonds Swiss Rock (Lux) Dachfonds Sicav - Rendite besteht bei moderatem Risiko einen aus Sicht der Rechnungswährung attraktiven Ertrag zu erzielen. Zu diesem Zweck wird weltweit auf breit diversifizierter Basis hauptsächlich in verzinsliche Anlagen investiert. Um dieses Anlageziel zu erreichen, wird das Teilfondsvermögen nach dem Grundsatz der Risikostreuung überwiegend in Fonds des offenen Typs angelegt. Der Teilfonds kann Anteile an offenen Renten-, Geldmarkt- und gemischten Fonds erwerben. Je nach Einschätzung der Marktlage kann das Teilfondsvermögen auch vollständig in eine der vorgenannten Fondskategorien investiert werden. Außerdem darf der Teilfonds auch in offene Aktien- Fonds investieren. Ferner kann der Teilfonds im Rahmen des Kapitels V und gemäß Artikel 41 Absatz 2a) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 bis zu 10% des Netto- Teilfondsvermögens in andere Anlagen als den in Kapitel V des Verkaufsprospektes genannten Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten investieren. Der Teilfonds darf daneben sein Netto-Teilfondsvermögens sowohl in Wertpapiere, wie zum Beispiel, Aktien, fest- oder variabel verzinsliche Anleihen, in Schuldverschreibungen, Schuldverschreibungen ohne Zinskupon („Zerobonds“), in Zertifikate (die gemäß den Bestimmungen von Artikel 41 (1) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 als Wertpapiere zu betrachten sind) sowie in Geldmarktinstrumente investieren. Die vom Teilfonds erworbenen Vermögenswerte werden von Emittenten, die weltweit ansässig sind, begeben oder garantiert und lauten auf Währungen der Mitgliedstaaten der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung („OECD“) einschließlich auf EURO. Je nach Marktlage und im Interesse der Aktionäre darf das Teilfondsvermögen auch in Ausnahmefällen bis zu 100% in Geldmarktinstrumente oder flüssige Mittel einschließlich Sichteinlagen investiert werden. Der Teilfonds Swiss Rock (Lux) Dachfonds Sicav – Rendite wird in Zielfonds anlegen, die in einem Mitgliedstaat, der Schweiz, den USA, Kanada, Hongkong, Japan, Norwegen oder anderen Drittstaaten (wie z.B. Liechtenstein) gemäß Kapitel V Nr. 1 e) des Verkaufsprospektes aufgelegt wurden. Der Teilfonds wird nicht in solche Zielfonds anlegen, die einer Gebühr für das Fonds- management (exklusive einer etwaigen erfolgsabhängigen Vergütung) von mehr als 2,5% p.a. unterliegen. Zu Absicherungszwecken als auch zu Investitionszwecken darf der Teilfonds Derivate gemäß Kapitel 5 Absatz B Nr. 1 einsetzen. Beziehen sich diese Techniken und Instrumente auf die Verwendung von Derivaten im Sinne von Kapitel 5 Absatz A Nr. 1. g), so müssen die betreffenden Anlagebeschränkungen von Kapitel 5 berücksichtigt werden. Des Weiteren sind die Bestimmungen von Kapitel 5 Absatz C betreffend Risikomanagement-Verfahren bei Derivaten zu beachten. Für den Teilfonds werden keine Wertpapierfinanzierungsgeschäfte gemäß der Verordnung (EU) 2015/2365 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 abgeschlossen. Sofern der Teilfonds zukünftig beabsichtigt diese Techniken und Instrumente einzusetzen, wird der Verkaufsprospekt entsprechend den Vorschriften der Verordnung (EU) 2015/2365 des Europäischen Parlaments angepasst. Die Teilfondswährung lautet auf Euro. Der Teilfonds ist nicht an einer Benchmark orientiert. Es ist nicht vorgesehen, Aktien des Teilfonds an einer Börse amtlich notieren zu lassen. Gründungstag der Gesellschaft 6. Xxxx 2008 Dauer des Teilfonds Der Teilfonds ist auf unbestimmte Dauer errichtet. Der Verwaltungsrat kann den Teilfonds auflösen, wenn dessen Vermögen unter EUR 5 Millionen sinkt. Zeichnungsperiode 14.04. – 30.04.2008 Erstausgabetag 2.05.2008 Erstausgabepreis 10,- Euro Aktienklasse A Natürliche Personen und juristische Ausgabeaufschlag (zu Gunsten des Vertriebs) Maximal 3% Rücknahmeprovision (zu Gunsten des Teilfonds) Die Gesellschaft behält sich vor, bei Rücknahmen von Aktien zu Gunsten des Teilfonds eine Rücknahmeprovision von 0,5% des zurück zu nehmenden Bruttobetrages zu belasten. Im Falle der Belastung eines Rücknahmeabschlags ist der Rücknahmepreis der Nettoinventarwert pro Aktie abzüglich des Rücknahmeabschlags. Umtauschprovision Keine Mindestzeichnung Keine Zahltag für Zeichnungen Erstzeichnung) und Rücknahmen (inklusive der innerhalb von drei Bankarbeitstagen in Luxemburg nach dem entsprechenden Bewertungstag Erste Nettoinventarwertberechnung 02.05.2008 Frequenz der Nettoinventarwertberechnung täglich, an jedem Bankarbeitstag in Luxemburg mit Ausnahme des 24. Dezember eines jeden Jahres Geschäftsjahr 1. Juli – 30. Juni des darauf folgenden Jahres Erstes Geschäftsjahr Tag der Gründung der Gesellschaft – 30. Juni 2009 Erster Jahresbericht 30.06.2009 Erster Zwischenbericht 30.06.2008 Aktienstückelung Globalurkunde Ausschüttungspolitik Aktienklasse A: thesaurierend Taxe d’abonnement / Abonnementsgebühr Aktienklasse A. 0,05% p.a. Aktienklasse A LU0349308998 Aktienklasse A A0NEGP Datum der letzten Veröffentlichung des Hinterlegungsvermerks bezüglich der Satzung im Mémorial 24. November 0000 Xxxxxxxxxxxxx Es ist derzeit nicht vorgesehen den Teilfonds an einer Börse zuzulassen. Verwaltungs- und Domizilierungsvergütung 10.000 Euro p.a. Fondsmanagementvergütung 1,2 % p.a. Diese Vergütung wird dem Teilfondsvermögen belastet und ist quartalsweise nachträglich auszuzahlen. Verwahrstellen- und Zahlstellenvergütung 0,03 % p.a. des Netto- Teilfondsvermögens, zuzüglich Umsatzsteuer. Diese Vergütung wird dem Teilfondsvermögen belastet und ist quartalsweise nachträglich auszuzahlen. Register- und Transferstellenvergütung Derzeit keine.

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Samples: swissfunddata.ch, www.teletrader.com, www.swiss-rock.ch

Anlageziel und Anlagepolitik Swiss Rock (Lux) Dachfonds Sicav - Rendite. Das Anlageziel des aktiv verwalteten1 Teilfonds Swiss Rock (Lux) Dachfonds Sicav - Rendite besteht bei moderatem Risiko einen aus Sicht der Rechnungswährung attraktiven Ertrag zu erzielen. Zu diesem Zweck wird weltweit auf breit diversifizierter Basis hauptsächlich in verzinsliche Anlagen investiert. Um dieses Anlageziel zu erreichen, wird das Teilfondsvermögen nach dem Grundsatz der Risikostreuung überwiegend in Fonds des offenen Typs angelegt. Der Teilfonds kann Anteile an offenen Renten-, Geldmarkt- und gemischten Fonds erwerben. Je nach Einschätzung der Marktlage kann das Teilfondsvermögen auch vollständig in eine der vorgenannten Fondskategorien investiert werden. Außerdem darf der Teilfonds auch in offene Aktien- Aktien-Fonds investieren. Ferner kann der Teilfonds im Rahmen des Kapitels V und gemäß Artikel 41 Absatz 2a) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 bis zu 10% des Netto- Netto-Teilfondsvermögens in andere Anlagen als den in Kapitel V des Verkaufsprospektes genannten Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten investieren. Mindestens 25% des Aktivvermögens (die Höhe des Aktivvermögens bestimmt sich nach dem Wert der Vermögensgegenstände des Teilfonds ohne Berücksichtigung von Verbindlichkeiten) des Teilfonds werden in solche Kapitalbeteiligungen i.S.d. § 2 Absatz 8 des deutschen Investmentsteuergesetzes angelegt, die nach diesen Anlagebedingungen für den Teilfonds erworben werden können (Mischfonds). Dabei können die tatsächlichen Kapitalbeteiligungsquoten von Ziel-Investmentfonds berücksichtigt werden. Kapitalbeteiligungen in diesem Sinne sind: - Anteile an Kapitalgesellschaften, die zum amtlichen Handel an einer Börse zugelassen oder an einem anderen organisierten Markt, welcher zudem die Kriterien eines geregelten Marktes gemäß Artikel 4, Ziffer 14 der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über die Märkte für Finanzinstrumente entspricht, zugelassen oder in diesen einbezogen sind; - Anteile an Kapitalgesellschaften, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ansässig sind und dort der Ertragsbesteuerung für Kapitalgesellschaften unterliegen und nicht von ihr befreit sind; - Anteile an Kapitalgesellschaften, die in einem Drittstaat ansässig sind und dort einer Ertragsbesteuerung für Kapitalgesellschaften in Höhe von mindestens 15% unterliegen und nicht von ihr befreit sind; - Anteile an anderen Investmentvermögen entweder in Höhe der bewertungstäglich veröffentlichten Quote ihres Wertes, zu der sie tatsächlich in die vorgenannten Anteile an Kapitalgesellschaften anlegen oder in Höhe der in den Anlagebedingungen des anderen Investmentvermögens festgelegten Mindestquote. 1 Aktiv verwaltet bedeutet hier, dass der Fondsmanager die volle Entscheidungsgewalt über die Zusammensetzung des Portfolios der Vermögenswerte des Teilfonds hat. Der Teilfonds darf daneben sein Netto-Teilfondsvermögens sowohl in Wertpapiere, wie zum Beispiel, Aktien, fest- oder variabel verzinsliche Anleihen, in Schuldverschreibungen, Schuldverschreibungen ohne Zinskupon („Zerobonds“), in Zertifikate (die gemäß den Bestimmungen von Artikel 41 (1) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 als Wertpapiere zu betrachten sind) sowie in Geldmarktinstrumente investieren. Die vom Teilfonds erworbenen Vermögenswerte werden von Emittenten, die weltweit ansässig sind, begeben oder garantiert und lauten auf Währungen der Mitgliedstaaten der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung („OECD“) einschließlich auf EURO. Je nach Marktlage und im Interesse der Aktionäre Der Teilfonds darf das Teilfondsvermögen auch daneben in Ausnahmefällen Höhe von bis zu 10049% in Geldmarktinstrumente oder seines Nettovermögens flüssige Mittel einschließlich Sichteinlagen investiert werdenhalten. Der Teilfonds Swiss Rock (Lux) Dachfonds Sicav – Rendite wird in Zielfonds anlegen, die in einem Mitgliedstaat, der Schweiz, den USA, Kanada, Hongkong, Japan, Norwegen oder anderen Drittstaaten (wie z.B. Liechtenstein) gemäß Kapitel V Nr. 1 e) des Verkaufsprospektes aufgelegt wurden. Der Teilfonds wird nicht in solche Zielfonds anlegen, die einer Gebühr für das Fonds- management (exklusive einer etwaigen erfolgsabhängigen Vergütung) von mehr als 2,5% p.a. unterliegen. Zu Absicherungszwecken als auch zu Investitionszwecken darf der Teilfonds Derivate gemäß Kapitel 5 Absatz B Nr. 1 einsetzen. Beziehen sich diese Techniken und Instrumente auf die Verwendung von Derivaten im Sinne von Kapitel 5 Absatz A Nr. 1. g), so müssen die betreffenden Anlagebeschränkungen von Kapitel 5 berücksichtigt werden. Des Weiteren sind die Bestimmungen von Kapitel 5 Absatz C betreffend Risikomanagement-Verfahren bei Derivaten zu beachten. Für den Teilfonds werden keine Wertpapierfinanzierungsgeschäfte gemäß der Verordnung (EU) 2015/2365 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 abgeschlossen. Sofern der Teilfonds zukünftig beabsichtigt diese Techniken und Instrumente einzusetzen, wird der Verkaufsprospekt entsprechend den Vorschriften der Verordnung (EU) 2015/2365 des Europäischen Parlaments angepasst. Die Teilfondswährung lautet auf Euro. Der Teilfonds ist nicht an einer Benchmark orientiert. Es ist nicht vorgesehen, Aktien des Teilfonds an einer Börse amtlich notieren zu lassen. Gründungstag der Gesellschaft 6. Xxxx 2008 Dauer des Teilfonds Der Teilfonds ist auf unbestimmte Dauer errichtet. Der Verwaltungsrat kann den Teilfonds auflösen, wenn dessen Vermögen unter EUR 5 Millionen sinkt. Zeichnungsperiode 14.04. – 30.04.2008 Erstausgabetag 2.05.2008 Erstausgabepreis 10,- Euro Aktienklasse A Natürliche Personen und juristische Ausgabeaufschlag (zu Gunsten des Vertriebs) Maximal 3% Rücknahmeprovision (zu Gunsten des Teilfonds) Die Gesellschaft behält sich vor, bei Rücknahmen von Aktien zu Gunsten des Teilfonds eine Rücknahmeprovision von 0,5% des zurück zu nehmenden Bruttobetrages zu belasten. Im Falle der Belastung eines Rücknahmeabschlags ist der Rücknahmepreis der Nettoinventarwert pro Aktie abzüglich des Rücknahmeabschlags. Umtauschprovision Keine Mindestzeichnung Keine Zahltag in diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU- Kriterien für Zeichnungen Erstzeichnung) und Rücknahmen (inklusive der innerhalb von drei Bankarbeitstagen in Luxemburg nach dem entsprechenden Bewertungstag Erste Nettoinventarwertberechnung 02.05.2008 Frequenz der Nettoinventarwertberechnung täglich, an jedem Bankarbeitstag in Luxemburg mit Ausnahme des 24. Dezember eines jeden Jahres Geschäftsjahr 1. Juli – 30. Juni des darauf folgenden Jahres Erstes Geschäftsjahr Tag der Gründung der Gesellschaft – 30. Juni 2009 Erster Jahresbericht 30.06.2009 Erster Zwischenbericht 30.06.2008 Aktienstückelung Globalurkunde Ausschüttungspolitik Aktienklasse A: thesaurierend Taxe d’abonnement / Abonnementsgebühr Aktienklasse A. 0,05% p.a. Aktienklasse A LU0349308998 Aktienklasse A A0NEGP Datum der letzten Veröffentlichung des Hinterlegungsvermerks bezüglich der Satzung im Mémorial 24. November 0000 Xxxxxxxxxxxxx Es ist derzeit nicht vorgesehen den Teilfonds an einer Börse zuzulassen. Verwaltungs- und Domizilierungsvergütung 10.000 Euro p.a. Fondsmanagementvergütung 1,2 % p.a. Diese Vergütung wird dem Teilfondsvermögen belastet und ist quartalsweise nachträglich auszuzahlen. Verwahrstellen- und Zahlstellenvergütung 0,03 % p.a. des Netto- Teilfondsvermögens, zuzüglich Umsatzsteuer. Diese Vergütung wird dem Teilfondsvermögen belastet und ist quartalsweise nachträglich auszuzahlen. Register- und Transferstellenvergütung Derzeit keineökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

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Samples: www.easybank.at

Anlageziel und Anlagepolitik Swiss Rock (Lux) Dachfonds Sicav - Rendite. Das Anlageziel des Teilfonds Swiss Rock (Lux) Dachfonds Sicav - Rendite besteht bei moderatem Risiko einen aus Sicht der Rechnungswährung attraktiven Ertrag zu erzielen. Zu diesem Zweck wird weltweit auf breit diversifizierter Basis hauptsächlich in verzinsliche Anlagen investiert. Um dieses Anlageziel zu erreichen, wird das Teilfondsvermögen nach dem Grundsatz der Risikostreuung überwiegend in Fonds des offenen Typs angelegt. Der Teilfonds kann Anteile an offenen Renten-, Geldmarkt- und gemischten Fonds erwerben. Je nach Einschätzung der Marktlage kann das Teilfondsvermögen auch vollständig in eine der vorgenannten Fondskategorien investiert werden. Außerdem darf der Teilfonds auch zum einem geringeren Teil in offene Aktien- Aktien-Fonds investieren. Ferner kann der Teilfonds im Rahmen des Kapitels V und gemäß Artikel 41 Absatz 2a) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 bis zu 10% des Netto- Netto-Teilfondsvermögens in andere Anlagen als den in Kapitel V des Verkaufsprospektes genannten Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten investieren. Der Teilfonds darf daneben sein Netto-Teilfondsvermögens sowohl in Wertpapiere, wie zum Beispiel, Aktien, fest- oder variabel verzinsliche Anleihen, in Schuldverschreibungen, Schuldverschreibungen ohne Zinskupon („Zerobonds“), in Zertifikate (die gemäß den Bestimmungen von Artikel 41 (1) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 als Wertpapiere zu betrachten sind) sowie in Geldmarktinstrumente investieren. Die vom Teilfonds erworbenen Vermögenswerte werden von Emittenten, die weltweit ansässig sind, begeben oder garantiert und lauten auf Währungen der Mitgliedstaaten der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung („OECD“) einschließlich auf EURO. Je nach Marktlage und im Interesse der Aktionäre darf das Teilfondsvermögen auch in Ausnahmefällen bis zu 100% in Geldmarktinstrumente oder flüssige Mittel einschließlich Sichteinlagen investiert werden. Der Teilfonds Swiss Rock (Lux) Dachfonds Sicav – Rendite wird in Zielfonds anlegen, die in einem Mitgliedstaat, der Schweiz, den USA, Kanada, Hongkong, Japan, Norwegen oder anderen Drittstaaten (wie z.B. Liechtenstein) gemäß Kapitel V Nr. 1 e) des Verkaufsprospektes aufgelegt wurden. Der Teilfonds wird nicht in solche Zielfonds anlegen, die einer Gebühr für das Fonds- management (exklusive einer etwaigen erfolgsabhängigen Vergütung) von mehr als 2,5% p.a. unterliegen. Zu Absicherungszwecken als auch zu Investitionszwecken darf der Teilfonds Derivate gemäß Kapitel 5 Absatz B Nr. 1 einsetzen. Beziehen sich diese Techniken und Instrumente auf die Verwendung von Derivaten im Sinne von Kapitel 5 Absatz A Nr. 1. g), so müssen die betreffenden Anlagebeschränkungen von Kapitel 5 berücksichtigt werden. Des Weiteren sind die Bestimmungen von Kapitel 5 Absatz C betreffend Risikomanagement-Verfahren bei Derivaten zu beachten. Für den Teilfonds werden keine Wertpapierfinanzierungsgeschäfte gemäß der Verordnung (EU) 2015/2365 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 abgeschlossen. Sofern der Teilfonds zukünftig beabsichtigt diese Techniken und Instrumente einzusetzen, wird der Verkaufsprospekt entsprechend den Vorschriften der Verordnung (EU) 2015/2365 des Europäischen Parlaments angepasst. Die Teilfondswährung lautet auf Euro. Der Teilfonds ist nicht an einer Benchmark orientiert. Es ist nicht vorgesehen, Aktien des Teilfonds an einer Börse amtlich notieren zu lassen. Gründungstag der Gesellschaft 6. Xxxx 2008 Dauer des Teilfonds Der Teilfonds ist auf unbestimmte Dauer errichtet. Der Verwaltungsrat kann den Teilfonds auflösen, wenn dessen Vermögen unter EUR 5 Millionen sinkt. Zeichnungsperiode 14.04. – 30.04.2008 Erstausgabetag 2.05.2008 Erstausgabepreis 10,- Euro Aktienklasse A Natürliche Personen und juristische Ausgabeaufschlag (zu Gunsten des Vertriebs) Maximal 3% Rücknahmeprovision (zu Gunsten des Teilfonds) Die Gesellschaft behält sich vor, bei Rücknahmen von Aktien zu Gunsten des Teilfonds eine Rücknahmeprovision von 0,5% des zurück zu nehmenden Bruttobetrages zu belasten. Im Falle der Belastung eines Rücknahmeabschlags ist der Rücknahmepreis der Nettoinventarwert pro Aktie abzüglich des Rücknahmeabschlags. Umtauschprovision Keine Mindestzeichnung Keine Zahltag für Zeichnungen Erstzeichnung) und Rücknahmen (inklusive der innerhalb von drei Bankarbeitstagen in Luxemburg nach dem entsprechenden Bewertungstag Erste Nettoinventarwertberechnung 02.05.2008 Frequenz der Nettoinventarwertberechnung täglich, an jedem Bankarbeitstag in Luxemburg mit Ausnahme des 24. Dezember eines jeden Jahres Geschäftsjahr 1. Juli – 30. Juni des darauf folgenden Jahres Erstes Geschäftsjahr Tag der Gründung der Gesellschaft – 30. Juni 2009 Erster Jahresbericht 30.06.2009 Erster Zwischenbericht 30.06.2008 Aktienstückelung Globalurkunde Ausschüttungspolitik Aktienklasse A: thesaurierend Taxe d’abonnement / Abonnementsgebühr Aktienklasse A. 0,05% p.a. Aktienklasse A LU0349308998 Aktienklasse A A0NEGP Datum der letzten Veröffentlichung des Hinterlegungsvermerks bezüglich der Satzung im Mémorial 24. November 0000 Xxxxxxxxxxxxx Es ist derzeit nicht vorgesehen den Teilfonds an einer Börse zuzulassen. Verwaltungs- und Domizilierungsvergütung 10.000 Euro p.a. Fondsmanagementvergütung 1,2 % p.a. Diese Vergütung wird dem Teilfondsvermögen belastet und ist quartalsweise nachträglich auszuzahlen. Verwahrstellen- und Zahlstellenvergütung 0,03 % p.a. des Netto- Teilfondsvermögens, zuzüglich Umsatzsteuer. Diese Vergütung wird dem Teilfondsvermögen belastet und ist quartalsweise nachträglich auszuzahlen. Register- und Transferstellenvergütung Derzeit keine.

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Samples: doc.morningstar.com