Risikomanagement-Verfahren. Im Rahmen des jeweiligen Teilfonds wird ein Risikomanagement-Verfahren eingesetzt, welches es ihm ermöglicht, das mit den Anlagepositionen des Teilfonds verbundene Risiko sowie ihren jeweiligen Anteil am Gesamtrisikoprofil des Anlageportfolios jederzeit zu überwachen und zu messen. Im Hinblick auf OTC-Derivate, wird der jeweilige Teilfonds ein Verfahren einsetzen, das eine präzise und unabhängige Bewertung der OTC-Derivate erlaubt. Die Verwaltungsgesellschaft stellt für jeden Teilfonds sicher, dass das mit Derivaten jeweils verbundene Gesamtrisiko den Gesamtnettowert des jeweiligen Teilfonds nicht überschreitet („doppeltes Marktsrisikopotential“). Bei der Berechnung dieses Risikos werden der Marktwert der jeweiligen Basiswerte, das Ausfallrisiko der Gegenpartei, künftige Marktfluktuationen und die für die Liquidation der Positionen erforderliche Zeit berücksichtigt. Ein Teilfonds darf als Teil seiner Anlagestrategie innerhalb der in vorstehendem Abschnitt A Nummer 3 Buchstabe e) dieses Kapitels festgelegten Grenzen, Anlagen in Derivaten tätigen, sofern das Gesamtrisiko der Basiswerte die Anlagegrenzen von vorstehend unter Abschnitt A Nummer 3 Buchstabe a) bis e) dieses Kapitels nicht überschreitet. Wenn ein Teilfonds in indexbasierten Derivaten anlegt, müssen diese Anlagen nicht bei den Anlagegrenzen von vorstehendem Abschnitt A Nummer 3 Buchstabe a) bis e) dieses Kapitels berücksichtigt werden. Ein Derivat, das in ein Wertpapier oder ein Geldmarktinstrument eingebettet ist, muss hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften dieses Abschnitts C mit berücksichtigt werden. Die Verwaltungsgesellschaft teilt der CSSF regelmäßig die Arten der Derivate im Portfolio, die mit den jeweiligen Basiswerten verbundenen Risiken, die Anlagegrenzen und die verwendeten Methoden zur Messung der mit den Derivategeschäften verbundenen Risiken bezüglich jedem verwalteten Fonds mit.
Risikomanagement-Verfahren. Der AIFM muss ein Risikomanagement-Verfahren verwenden, welches ihm erlaubt, das mit den Anlagepositionen verbundene Risiko sowie seinen jeweiligen Anteil am Gesamtrisikoprofil des Anlageportfolios jederzeit zu überwachen und zu messen; er muss ferner ein Verfahren verwenden, das eine präzise und unabhängige Bewertung des Xxxxx der OTC-Derivate erlaubt. Der AIFM hat der FMA Liechtenstein zumindest einmal jährlich Berichte mit Informationen zu übermitteln, die ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der für den AIF genutzten Derivate, der zugrunde liegenden Risiken, der Anlagegrenzen und der Methoden vermitteln, die zur Schätzung der mit den Derivatgeschäften verbundenen Risiken angewandt werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Richtlinien zum Risikomanagement des AIFM.
Risikomanagement-Verfahren. Im Rahmen der Fonds wird ein Risikomanagementverfahren eingesetzt, welches es der Verwaltungsgesellschaft ermöglicht, das mit den Anlagepositionen des Fonds verbundene Risiko sowie ihren jeweiligen Anteil am Gesamtrisikoprofil des Anlageportfolios zu überwachen und zu messen. Im Hinblick auf OTC-Derivate wird ein Verfahren eingesetzt, welches eine präzise und unabhängige Bewertung des OTC-Derivats ermöglicht. Die Verwaltungsgesellschaft teilt der CSSF regelmäßig die Arten der Derivate im Portfolio, die mit den jeweiligen Basiswerten verbundenen Risiken, die Anlagegrenzen und die verwendeten Methoden zur Messung der mit den Derivategeschäften verbundenen Risiken bezüglich jedem verwalteten Fonds, mit.
Risikomanagement-Verfahren. Der AIFM muss ein Risikomanagement-Verfahren verwenden, welches ihm erlaubt, das mit den Anlagepositionen verbundene Risiko sowie seinen jeweiligen Anteil am Gesamtrisikoprofil des Anlageportfolios jederzeit zu überwachen und zu messen; er muss ferner ein Verfahren verwenden, das eine präzise und unabhängige Bewertung des Xxxxx der OTC-Derivate erlaubt. Der AIFM hat der FMA zumindest einmal jährlich Berichte mit Informationen zu übermitteln, die ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der vom AIF genutzten derivativen Finanzinstrumente, der zugrunde liegenden Risiken, der Anlagegrenzen und der Methoden vermitteln, die zur Schätzung der mit den Derivatgeschäften verbundenen Risiken angewandt werden. Das Gesamtexposure („Gesamtengagement“) des AIF wird entweder mithilfe der Commitment-Methode oder mithilfe der Value-at-Risk-Methode (VaR-Methode) unter Einbezug des aktuellen Xxxxx der Basiswerte, des Gegenparteirisikos, zukünftiger Marktbewegungen und der zur Liquidation der Positionen zur Verfügung stehenden Zeit, berechnet. Die Hebelkraft („Leverage“) des AIF bezeichnet das Verhältnis zwischen dem Risiko eines AIF und seinem Nettoinventarwert.
Risikomanagement-Verfahren. Die Verwaltungsgesellschaft verwendet ein Risikomanagement-Verfahren, das es ihr erlaubt, das mit den Anlagepositionen verbundene Risiko sowie ihren Anteil am Gesamtrisikoprofil des Anlageportfolios ihrer verwalteten Teilfonds jederzeit zu überwachen und zu messen. Im Einklang mit dem Gesetz vom 17. Dezember 2010 und den anwendbaren aufsichtsbehördlichen Anforderungen der Commission de Surveillance du Secteur Financier („CSSF“) berichtet die Verwaltungsgesellschaft regelmäßig der CSSF über das eingesetzte Risikomanagement-Verfahren. Die Verwaltungsgesellschaft stellt im Rahmen des Risikomanagement-Verfahrens anhand zweckdienlicher und angemessener Methoden sicher, dass das mit Derivaten verbundene Gesamtrisiko der verwalteten Teilfonds den Gesamtnettowert deren Portfolien nicht überschreitet. Dazu bedient sich die Verwaltungsgesellschaft folgender Methoden: • Commitment Approach: Bei der Methode „Commitment Approach“ werden die Positionen aus derivativen Finanzinstrumenten in ihre entsprechenden (ggf. delta-gewichteten) Basiswertäquivalente oder Nominale umgerechnet. Dabei werden Netting- und Hedgingeffekte zwischen derivativen Finanzinstrumenten und ihren Basiswerten berücksichtigt. Die Summe dieser Basiswertäquivalente darf den Gesamtnettowert des Fondsportfolios nicht überschreiten. • VaR-Ansatz: Die Kennzahl Value-at-Risk (VaR) ist ein mathematisch-statistisches Konzept und wird als ein Standard- Risikomaß im Finanzsektor verwendet. Der VaR gibt den möglichen Verlust eines Portfolios während eines bestimmten Zeitraums (sogenannte Halteperiode) an, der mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit (sogenanntes Konfidenzniveau) nicht überschritten wird. • Relativer VaR Ansatz: Bei dem relativen VaR-Ansatz darf der VaR des Fonds den VaR eines Referenzportfolios um einen von der Höhe des Risikoprofils des Fonds abhängigen Faktor nicht übersteigen. Der aufsichtsrechtlich maximal zulässige Faktor beträgt 200%. Dabei ist das Referenzportfolio grundsätzlich ein korrektes Abbild der Anlagepolitik des Fonds. • Absoluter VaR Ansatz: Bei dem absoluten VaR-Ansatz darf der VaR (99% Konfidenzniveau, 20 Tage Haltedauer) des Fonds einen von der Höhe des Risikoprofils des Fonds abhängigen Anteil des Fondsvermögens nicht überschreiten. Das aufsichtsrechtlich maximal zulässige Limit beträgt 20% des Fondsvermögens. Für Fonds, deren Ermittlung des Gesamtrisikos durch die VaR-Ansätze erfolgt, schätzt die Verwaltungsgesellschaft den erwarteten Grad der Hebelwirkung. Dieser Grad der...
Risikomanagement-Verfahren. Die Gesellschaft wendet ein Risikomanagement-Verfahren („RMV“) an, das es ihr erlaubt, das mit den Wertpapieren und Instrumenten, in die ein Fonds investieren kann, verbundene Risiko sowie ihren jeweiligen Anteil am Gesamtrisikoprofil jedes Fonds kontinuierlich zu überwachen, zu verwalten und zu messen. Vor einem Engagement in DFI legt die Gesellschaft gemäß den Anforderungen der Zentralbank ihr RMV der Zentralbank vor. Die Gesellschaft wird keine DFI einsetzen, die nicht in dem bei der Zentralbank eingereichten RMV enthalten sind. Die Gesellschaft wird Anteilinhabern auf Anfrage zusätzliche Informationen zu den eingesetzten Risikomanagement-Methoden, einschließlich der quantitativen Grenzen, die zur Anwendung kommen, und allen neueren Entwicklungen in Bezug auf die Risiko- und Ertragsmerkmale der wichtigsten Anlagekategorien, geben.
Risikomanagement-Verfahren. Commitment Approach Zur Überwachung und Messung des mit Derivaten verbundenen Gesamtrisikos wird der Commitment Approach verwendet.
Risikomanagement-Verfahren. Commitment Approach Zur Überwachung und Messung des mit Derivaten verbundenen Gesamtrisikos wird der Commitment Approach verwendet. Ziel der Anlagepolitik des ÖKOWORLD GROWING MARKETS 2.0 („GROWING MARKETS 2.0“ oder „Teilfonds“) ist die Erreichung von Umwelt-, sozialen oder gesellschaftlichen Zielen; unter Einhaltung strenger ethisch-ökologischer Kriterien werden nachhaltige Investitionen getätigt, um dadurch unter Berücksichtigung des Anlagerisikos einen angemessenen Wertzuwachs in der Teilfondswährung zu erzielen. Der Teilfonds wird aktiv verwaltet. Die Zusammensetzung des Portfolios wird seitens des Fondsmanagers ausschließlich nach den in den Anlagezielen / der Anlagepolitik definierten Kriterien vorgenommen, regel- mäßig überprüft und ggf. angepasst. Der Teilfonds wird nicht anhand eines Indexes als Bezugsgrundlage verwaltet. Auf diesen Teilfonds finden Artikel 9 der Verordnung (EU) 2019/2088 sowie Artikel 5 der Verordnung (EU) 2020/852 (EU-Taxonomie) Anwendung. Mit den verschiedenen Anlagekriterien sollen nachhaltige Umwelt- und sozialverträgliche Geschäftspraktiken gefördert und ökologische, soziale oder gesellschaftliche Ziele erreicht werden, welche geeignet sind, sich nachhaltig positiv auf die Umwelt oder die Gesellschaft auszuwirken. Bei Anlagen bevorzugt der Teilfonds Wertpapiere von Unternehmen, die sich langfristig über nationale und internationale Standards hinaus engagieren. Der Teilfonds wird gemäß dem getrennten Investmentprozess gemanagt. Die hausinterne Nachhaltigkeits-Research Abteilung bewertet alle Unternehmen anhand der nachstehenden Kriterien und entscheidet über die Aufnahme oder Ausschluss aus dem Teilfondsuniversum. Aus diesem Anlageuniversum wird seitens des Portfoliomanagements die Zusammensetzung des Portfolios nach den in der Anlagepolitik definierten Kriterien vorgenommen, börsentäglich überprüft und ggf. angepasst. Zur Erreichung der ökologischen, sozialen oder gesellschaftlichen Ziele werden alle Investitionen in Abwägung folgender Kriterien gemacht. Diese Kriterien berücksichtigen dabei auch Nachhaltigkeitsrisiken und nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen. Sofern anwendbar, werden auch die Ziele geringer CO2-Emission zur Verwirklichung der langfristigen Erderwärmungsziele des Übereinkommens von Paris berücksichtigt. Der Teilfonds investiert nur in Unternehmenstitel, die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Der Teilfonds ÖKOWORLD GROWING MARKETS 2.0 investiert insbesondere in Unternehmen mit Sitz ...
Risikomanagement-Verfahren. Der AIFM muss ein Risikomanagement-Verfahren verwenden, welches ihm erlaubt, das mit den Anlagepositionen verbundene Risiko sowie seinen jeweiligen Anteil am Gesamtrisikoprofil des Anlageportfolios jederzeit zu überwachen und zu messen; er muss ferner ein Verfahren verwenden, das eine präzise und unabhängige Bewertung des Xxxxx der OTC-Derivate erlaubt. Der AIFM hat der FMA Liechtenstein zumindest einmal jährlich Berichte mit Informationen zu übermitteln, die ein