Anlässlich einer Familienfeier genutzte Räumlichkeiten. Die Gesellschaft deckt Schäden, die ein Versicherter in Räumlichkeiten verursacht, die sich im Großherzogtum Luxemburg befinden und die er anlässlich einer Familienfeier nutzt, sowie an deren Inhalt. Je Schadensfall ist der Eintritt der Gesellschaft auf 000.000€ ohne Anwendung der Proportionalitätsregel begrenzt.
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Samples: Berufsversicherungen, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen