Anmeldung und Zulassung. 1. Es werden nur Anmeldungen unter Verwendung unserer Anmeldeformulare berücksichtigt, die vollständig ausgefüllt und mit Firmenstempel sowie rechtsverbindlicher Unterschrift versehen wurden. 2. Anmeldungen, bei denen die Bedingungen und Vorgaben des Anmeldeformulars verändert wurden oder welche unter Bedingungen oder einseitigen Vorbehalten abgegeben wurden, werden von uns nicht bearbeitet. 3. Mit Einsendung der unterzeichneten Anmeldung erkennt der Aussteller unsere Allgemeinen Ausstellerbedingungen an. Die Allgemeinen Ausstellerbedingungen werden dem Aussteller mit dem Anmeldeformular ausgehändigt. Das Anmeldeformular und unsere Allgemeinen Ausstellerbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung können vom Vertragspartner auch auf unserer Internetseite „xxx.xxxxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xx“ eingesehen und von dort heruntergeladen und ausgedruckt werden. 4. Die Rücksendung der ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldung/Angebotes an den Veranstalter ist ein Vertragsangebot des Ausstellers, das der Annahme durch uns bedarf (Zulassung). Ein Anspruch auf Zulassung der Anmeldung besteht nicht. 5. Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden. 6. Die Zulassung oder Nichtzulassung der Anmeldung werden wir dem Aussteller gegenüber rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erklären. Die Anmeldung ist bis zur Zulassung verbindlich. Mit der Zulassung der Anmeldung kommt der Vertrag zwischen dem Aussteller und uns zustande. 7. Die Zulassung gilt nur für die angemeldeten Ausstellungsgegenstände, die in der Zulassungsbestätigung bestimmten Aussteller und den darin angegebenen Platz. Andere als die angemeldeten und zugelassenen Gegenstände dürfen nicht ausgestellt werden. Ferner darf für andere Produkte auch nicht in anderer Form z.B. in Form von Werbebroschüren oder Verkaufsgesprächen geworben werden. Gewinnspiele, Lotterie und Preisausschreiben bedürfen den erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Nicht genehmigten Gewinnspiele, Lotterie und Preisausschreiben können von uns mit sofortiger Wirkung untersagt werden. Der Aussteller hat uns von der Inanspruchnahme Dritter, aufgrund nicht genehmigter Gewinnspiele, Lotterie und Preisausschreiben, freizustellen. 8. Die erteilte Zulassung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die erfolgte Erteilung nicht oder nicht mehr gegeben sind.
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Samples: Allgemeine Ausstellerbedingungen, Allgemeine Ausstellerbedingungen, Allgemeine Ausstellerbedingungen
Anmeldung und Zulassung. 13.1. Es werden nur Anmeldungen unter Verwendung unserer Anmeldeformulare berücksichtigtDie Anmeldung zur Teilnahme hat auf dem vom Silicon Saxony e. V. vorgeschriebenen Anmeldeformular zu erfolgen, die das vollständig ausgefüllt auszu- füllen, rechtsverbindlich zu unterzeichnen ist und mit Firmenstempel sowie rechtsverbindlicher Unterschrift versehen wurden.
2dem die vorliegen- den Allgemeinen Teilnahmebedingungen anerkannt werden. Anmeldungen, bei denen die Die Anmel- dung darf keine Bedingungen und Vorgaben des Anmeldeformulars verändert wurden oder welche unter Bedingungen oder einseitigen Vorbehalten abgegeben wurdenVorbehalte enthalten, werden von uns andernfalls wird sie nicht bearbeitet.
3. Mit Einsendung der unterzeichneten Anmeldung erkennt der Aussteller unsere Allgemeinen Ausstellerbedingungen anberücksichtigt. Die Allgemeinen Ausstellerbedingungen werden dem Aussteller mit Anmeldung zur Teilnahme muss spätestens bis zum Anmeldeschlusstermin beim Silicon Saxony e. V. eingegangen sein. Der Anmeldeschlusstermin ist dem Anmeldeformular ausgehändigt. Das Anmeldeformular und unsere Allgemeinen Ausstellerbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung können vom Vertragspartner auch auf unserer Internetseite „xxx.xxxxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xx“ eingesehen und von dort heruntergeladen und ausgedruckt werden.
4. Die Rücksendung der ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldung/Angebotes an den Veranstalter ist ein Vertragsangebot des Ausstellers, das der Annahme durch uns bedarf (Zulassung). Ein Anspruch auf Zulassung der Anmeldung besteht nicht.
5. Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden.
6. Die Zulassung oder Nichtzulassung der Anmeldung werden wir dem Aussteller gegenüber rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erklärenzu entneh- men. Die Anmeldung ist bis zur Zulassung verbindlich. Mit ein unwiderrufliches Vertragsangebot an den Si- licon Saxony e. V., an das der Zulassung der Anmeldung kommt der Vertrag zwischen dem Aussteller und uns zustandeAnmelder ab Anmeldeschluss gebunden ist.
73.2. Die Anmeldung begründet noch keinen Anspruch auf Zulassung gilt nur für oder auf eine bestimmte Größe und Lage des Standes. Insbesondere kann der Si- licon Saxony e. V. die angemeldeten Ausstellungsgegenstände, die in der Zulassungsbestätigung bestimmten Aussteller und den darin angegebenen Platz. Andere als die angemeldeten und zugelassenen Gegenstände dürfen nicht ausgestellt werden. Ferner darf für andere Produkte auch nicht in anderer Form z.B. in Form von Werbebroschüren oder Verkaufsgesprächen geworben werden. Gewinnspiele, Lotterie und Preisausschreiben bedürfen den erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Nicht genehmigten Gewinnspiele, Lotterie und Preisausschreiben können von uns mit sofortiger Wirkung untersagt werden. Der Aussteller hat uns von der Inanspruchnahme Dritter, aufgrund nicht genehmigter Gewinnspiele, Lotterie und Preisausschreiben, freizustellen.
8. Die erteilte Zulassung kann widerrufen werdenqm-Zahlen reduzieren, wenn die zur Verfügung stehende Ausstellungsfläche überzeichnet wird.
3.3. Der Anmelder wird zugelassen - sofern und soweit die vorhandene Ausstellungsfläche seine Berück- sichtigung zulässt, - sofern er die Voraussetzungen für von Ziff. 2 und Ziff. 9 dieser Allgemei- nen Bedingungen erfüllt - sofern sein Ausstellungsgut sich in den Rahmen und die erfolgte Erteilung Konzeption der Firmengemeinschaftsausstellung einfügt. [ggf. ergänzen: Bei Überzeichnung der zur Verfügung stehenden Aus- stellungsfläche entscheidet bei gleicher Eignung mehrerer Bewerber im Zweifel die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen beim Silicon Saxony e.V..]
3.4. Unternehmen, die ihre finanziellen Verpflichtungen aus früheren gleichar- tigen oder ähnlichen Veranstaltungen nicht erfüllt haben, können von der Zulassung ausgeschlossen werden.
3.5. Über die Annahme des Angebotes des Anmelders entscheidet der Silicon Saxony e. V. durch Zulassung schriftlich oder in elektronischer Form.
3.6. Sollte der Silicon Saxony e. V. aus nicht mehr gegeben von ihm zu vertretenden Grün- den gezwungen sein, nach Zulassung einzelne Stände oder Ein-, Um- und Ausgänge zu verlegen oder verändern zu müssen, so können da- raus keine Ansprüche geltend gemacht werden.
3.7. Stände werden dem Aussteller oder seinem Beauftragten nach Vereinba- rung mit dem Silicon Saxony e. V. vor Beginn der Veranstaltung überge- ben. Über Stände, die vom Aussteller oder seinem Beauftragten nicht vereinbarungsgemäß übernommen sind, kann anderweitig verfügt wer- den. Ziffern 7.2. bis 7.4. sind zu beachten.
3.8. Der Silicon Saxony e. V. ist berechtigt, die Zulassung zu widerrufen, wenn sie aufgrund falscher Voraussetzungen oder Angaben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen später entfallen.
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Samples: Allgemeine Teilnahmebedingungen
Anmeldung und Zulassung. 13.1 Die Beteiligungsbeiträge für eine Teilnahme als Mitaussteller auf dem Gemeinschaftsstand werden auf der WFBB-Website veröffentlicht.
3.2 Eine verbindliche Anmeldung erfolgt ausschließlich digital über das Anmel- deformular auf der WFBB-Website. Es werden nur Anmeldungen unter Verwendung unserer Anmeldeformulare berücksichtigtAnmeldeschluss ist der 28. Januar 2022.
3.3 Eine verbindliche Anmeldung begrün- det noch keinen Anspruch auf Zulas- sung.
3.4 Grundsätzliche Voraussetzung für eine Zulassung ist die Anerkennung dieser Ausstellungsbedingungen.
3.5 Unternehmen, die vollständig ausgefüllt und mit Firmenstempel sowie rechtsverbindlicher Unterschrift versehen wurdenihre finanziellen Verpflichtungen aus früheren Veran- staltungsteilnahmen nicht erfüllt ha- ben, sind von der Zulassung ausge- schlossen.
23.6 Die WFBB kann aus sachlich gerechtfer- tigten Gründen, insbesondere wenn die Standfläche nicht für alle Bewerber und/oder deren Standflächenwünsche Platz bietet, einzelne Unternehmen von der Teilnahme ausschließen oder eine Reduzierung der angemeldeten Quad- ratmeter vornehmen. AnmeldungenDes Weiteren kann sie die Auswahl auf bestimmte Mitausstellergruppen beschränken, bei denen die Bedingungen und Vorgaben falls dies zur Erreichung des Anmeldeformulars verändert wurden oder welche unter Bedingungen oder einseitigen Vorbehalten abgegeben wurden, werden von uns nicht bearbeitetVeranstal- tungszwecks erforderlich ist.
33.7 Wird ein Unternehmen für eine Teilnahme zugelassen, wird ihm eine Ausstellungsfläche auf dem Gemein- schaftsstand zugewiesen. Mit Einsendung der unterzeichneten Anmeldung erkennt der Aussteller unsere Allgemeinen Ausstellerbedingungen an. Die Allgemeinen Ausstellerbedingungen werden dem Aussteller mit dem Anmeldeformular ausgehändigt. Das Anmeldeformular und unsere Allgemeinen Ausstellerbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung können vom Vertragspartner auch auf unserer Internetseite „xxx.xxxxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xx“ eingesehen und von dort heruntergeladen und ausgedruckt werdenDies wird ihm schriftlich bestätigt.
4. Die Rücksendung 3.8 Mit Eingang der ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldung/Angebotes an den Veranstalter Zulassungsbestätigung beim Mitaussteller ist ein Vertragsangebot verbindlicher Vertrag zwischen ihm und der WFBB zustande gekommen, auch wenn den speziellen Wünschen des Ausstellers, das der Annahme durch uns bedarf (Zulassung). Ein Anspruch auf Zulassung der Anmeldung besteht nichtMitausstellers nicht oder nicht in vollem Umfang ent- sprochen werden kann.
5. 3.9 Der Mitaussteller hat das Recht, binnen zwei Wochen zu widersprechen und somit vom Vertrag zurückzutreten.
3.10 Nach Zulassung seitens der WFBB muss sich das Unternehmen bei der Messe Berlin als „Hauptaussteller“ mit der zu- vor bestätigten Standgröße und dem Hinweis, dass er Mitaussteller auf dem Landesgemeinschaftsstand ist, anmel- den.
3.11 Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden.
6. Die Zulassung oder Nichtzulassung der Anmeldung werden wir dem Aussteller gegenüber rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erklären. Die Anmeldung ist bis zur Zulassung verbindlich. Mit der Zulassung der Anmeldung kommt der Vertrag zwischen dem Aussteller und uns zustande.
7. Die Zulassung gilt nur für die angemeldeten Ausstellungsgegenstände, die in der Zulassungsbestätigung bestimmten Aussteller und den darin angegebenen Platz. Andere als die angemeldeten und zugelassenen Gegenstände dürfen nicht ausgestellt werden. Ferner darf für andere Produkte auch nicht in anderer Form z.B. in Form von Werbebroschüren oder Verkaufsgesprächen geworben werden. Gewinnspiele, Lotterie und Preisausschreiben bedürfen den erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Nicht genehmigten Gewinnspiele, Lotterie und Preisausschreiben können von uns mit sofortiger Wirkung untersagt werden. Der Aussteller hat uns von der Inanspruchnahme Dritter, aufgrund nicht genehmigter Gewinnspiele, Lotterie und Preisausschreiben, freizustellen.
8. Die erteilte Zulassung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die erfolgte Erteilung nicht oder nicht mehr gegeben sind.
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Samples: Ausstellungsbedingungen
Anmeldung und Zulassung. 1. Es werden nur Anmeldungen unter Verwendung unserer Anmeldeformulare berücksichtigt, die vollständig ausgefüllt und mit Firmenstempel sowie rechtsverbindlicher Unterschrift versehen wurden.
2. Anmeldungen, bei denen die Bedingungen und Vorgaben des Anmeldeformulars verändert wurden oder welche unter Bedingungen oder einseitigen Vorbehalten abgegeben wurden, werden von uns nicht bearbeitet.
3. 1.1 Mit Einsendung der unterzeichneten Anmeldung erkennt der Aussteller unsere Allgemeinen Ausstellerbedingungen für sich und die von ihm Beauftrag- ten die Ausstellungsbedingungen, Technischen Richtlinien, Auszug der Flughafen- Benutzungsordnung des Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (FMO) und die Brandschutzverordnung des FMO als verbindlich an. Die Allgemeinen Ausstellerbedingungen werden dem Aussteller mit dem Anmeldeformular ausgehändigtDiese Bedingungen gelten aus- schließlich. Das Anmeldeformular und unsere Allgemeinen Ausstellerbedingungen Entgegenstehende oder von diesen Ausstellungsbedingungen abwei- chende Bedingungen des Ausstellers erkennt der Veranstalter nicht an, es sei denn, er hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Bedingungen gel- ten auch dann, wenn der Veranstalter in ihrer jeweils aktuellen Fassung können vom Vertragspartner auch auf unserer Internetseite „xxx.xxxxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xx“ eingesehen und von dort heruntergeladen und ausgedruckt werdenKenntnis entgegenstehender oder hiervon abweichender Bedingungen des Ausstellers die Leistungen vorbehaltlos ausführt.
4. Die Rücksendung 1.2 Mit der ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldung/Angebotes an den Veranstalter ist ein Vertragsangebot des Ausstellers, das der Annahme durch uns bedarf (Zulassung). Ein Anspruch auf Zulassung Abgabe der Anmeldung besteht nicht.
5verpflichtet sich der Anmelder zur Beteiligung an der Ausstellung. Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden.
6Anmeldungen mit Vorbehalten, Streichungen, Ergänzungen und Änderungen sind unwirksam. Die Zulassung oder Nichtzulassung der Anmeldung werden wir dem Aussteller gegenüber rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erklären. Die Anmeldung ist bis zur Zulassung verbindlich. Mit der Zulassung der Anmeldung kommt der erfolgt durch schriftliche Bestäti- gung, wodurch ein Vertrag zwischen dem Aussteller und uns zustande.
7. Die Zulassung gilt nur für die angemeldeten Ausstellungsgegenstände, die in der Zulassungsbestätigung bestimmten Aussteller und den darin angegebenen Platz. Andere als die angemeldeten und zugelassenen Gegenstände dürfen nicht ausgestellt werden. Ferner darf für andere Produkte auch nicht in anderer Form z.B. in Form von Werbebroschüren oder Verkaufsgesprächen geworben werden. Gewinnspiele, Lotterie und Preisausschreiben bedürfen den erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Nicht genehmigten Gewinnspiele, Lotterie und Preisausschreiben können von uns mit sofortiger Wirkung untersagt werden. Der Aussteller hat uns von der Inanspruchnahme Dritter, aufgrund nicht genehmigter Gewinnspiele, Lotterie und Preisausschreiben, freizustellen.
8Veranstalter geschlossen ist. Die erteilte Zulassung Zusage kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die erfolgte Erteilung nicht oder nicht mehr gegeben sind.
1.3 Die Rücksendung des ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars an die Xxxxxxxxx Xxxx e.K. ist ein Vertragsangebot des Ausstellers und begründet keinen Anspruch auf Zulassung. Dieses wird erst durch eine Auftragsbestätigung seitens der Xxxxxxxxx Xxxx e.K. angenommen. Der Veranstalter ist berechtigt die Veranstaltung auf bestimmte Austellergruppen zu beschränken sowie Anmeldun- gen ohne Begründung zurückzuweisen.
1.4 Die Anmeldefrist für die Messe „Reise & Freizeit“ 2024 endet am 24.11.2023. Die Nachmeldefrist läuft bis zum 05.01.2024. Anmeldungen während der Nach- meldefrist werden, unter Vorbehalt der Verfügbarkeit von Standflächen, mit ei- nem Kostenaufschlag von 10 % versehen. Darüber hinaus übernimmt der Veran- stalter für Anmeldungen während der Nachmeldefrist keine Gewährleistung auf die Umsetzbarkeit aller Leistungen. Dies berechtigt den Aussteller jedoch nicht den vereinbarten Standpreis zu reduzieren.
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Samples: Teilnahmebedingungen (Agb)
Anmeldung und Zulassung. 1. Es werden nur Anmeldungen unter Verwendung unserer Anmeldeformulare berücksichtigt, die Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt ausschließlich durch den termingerechten Eingang des vollständig ausgefüllt und mit Firmenstempel sowie rechtsverbindlicher Unterschrift versehen wurden.
2. Anmeldungen, bei denen die Bedingungen und Vorgaben des Anmeldeformulars verändert wurden oder welche unter Bedingungen oder einseitigen Vorbehalten abgegeben wurden, werden von uns nicht bearbeitet.
3. Mit Einsendung der unterzeichneten Anmeldung erkennt der Aussteller unsere Allgemeinen Ausstellerbedingungen an. Die Allgemeinen Ausstellerbedingungen werden dem Aussteller mit dem Anmeldeformular ausgehändigt. Das Anmeldeformular und unsere Allgemeinen Ausstellerbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung können vom Vertragspartner auch auf unserer Internetseite „xxx.xxxxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xx“ eingesehen und von dort heruntergeladen und ausgedruckt werden.
4. Die Rücksendung der ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldung/Angebotes Anmeldeformulars bei der IHK. Durch die Anmeldung verpflichtet sich der Aussteller im Rahmen der Gemeinschaftsbeteiligung an den Veranstalter ist ein Vertragsangebot des Ausstellers, das der Annahme durch uns bedarf (Zulassung). Ein Anspruch auf Zulassung der Anmeldung besteht nicht.
5. Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden.
6. Die Zulassung oder Nichtzulassung der Anmeldung werden wir dem Aussteller gegenüber rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erklärenjeweiligen Messe teilzunehmen und die hierfür anfallenden Kosten zu tragen. Die Anmeldung ist bis erfolgt unter Ausschluss von Be- dingungen und Vorbehalten. Die IHK stellt nach Eingang der Anmeldung eine vorläufige schriftliche Zulassung aus, welche die Anmeldung bestä- tigt. Weder durch die Anmeldung, noch durch die vorläufi- ge schriftliche Zulassung entsteht für den Aussteller ein Rechtsanspruch auf Durchführung der und/oder Zulassung zur Messe. Die Platzierung des Teilnehmers innerhalb des Gemein- schaftsstandes bestimmt die IHK. Wünsche der Teilneh- mer versucht die IHK soweit wie möglich zu berücksichti- gen, ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Platzierung besteht jedoch nicht. Soweit eine Mindestbeteiligung von fünf Ausstellern er- reicht wird, findet eine Ausstellerberatung statt. Hierüber wird der Aussteller gesondert durch Rundschreiben infor- miert. Anderenfalls informiert die IHK den Aussteller un- verzüglich über das nicht erreichen der Mindestbeteiligung und die daraus resultierende Nichtdurchführung der Ge- meinschaftsbeteiligung. Ansprüche des Ausstellers gegen die IHK, die MDFG oder den MV wegen Nichtdurchführung sind ausgeschlossen. Nach der Ausstellerberatung erhält der Aussteller von der IHK die endgültige Zulassung verbindlichin welcher die Standfläche des Ausstellers festgeschrieben wird. Mit der Zulassung der Anmeldung kommt der Vertrag zwischen dem informiert die IHK den Aussteller weiterhin über die Ver- tragsinhalte entsprechend den Besonderen Teilnahmebe- dingungen MDFG und uns zustandeMV (II.-III.
7. Die Zulassung gilt nur für die angemeldeten Ausstellungsgegenstände, die in der Zulassungsbestätigung bestimmten Aussteller und den darin angegebenen Platz. Andere als die angemeldeten und zugelassenen Gegenstände dürfen nicht ausgestellt werden. Ferner darf für andere Produkte auch nicht in anderer Form z.B. in Form von Werbebroschüren oder Verkaufsgesprächen geworben werden. Gewinnspiele, Lotterie und Preisausschreiben bedürfen den erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Nicht genehmigten Gewinnspiele, Lotterie und Preisausschreiben können von uns mit sofortiger Wirkung untersagt werden. Der Aussteller hat uns von der Inanspruchnahme Dritter, aufgrund nicht genehmigter Gewinnspiele, Lotterie und Preisausschreiben, freizustellen).
8. Die erteilte Zulassung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die erfolgte Erteilung nicht oder nicht mehr gegeben sind.
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Samples: Teilnahmebedingungen
Anmeldung und Zulassung. 1. Es werden nur Anmeldungen unter Verwendung unserer Anmeldeformulare berücksichtigt, die vollständig ausgefüllt und mit Firmenstempel sowie rechtsverbindlicher Unterschrift versehen wurden.
2. Anmeldungen, bei denen die Bedingungen und Vorgaben des Anmeldeformulars verändert wurden oder welche unter Bedingungen oder einseitigen Vorbehalten abgegeben wurden, werden von uns nicht bearbeitet.
3. 1.1 Mit Einsendung der unterzeichneten Anmeldung erkennt der Aussteller unsere Allgemeinen Ausstellerbedingungen für sich und die von ihm Beauftragten die Ausstellungsbedingungen, Technischen Richtlinien, Auszug der Flughafen-Benutzungs- ordnung des Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (FMO) und die Brandschutzver- ordnung des FMO als verbindlich an. Die Allgemeinen Ausstellerbedingungen werden dem Aussteller mit dem Anmeldeformular ausgehändigtDiese Bedingungen gelten ausschließlich. Das Anmeldeformular und unsere Allgemeinen Ausstellerbedingungen Ent- gegenstehende oder von diesen Ausstellungsbedingungen abweichende Bedingungen des Ausstellers erkennt der Veranstalter nicht an, es sei denn, er hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn der Veranstalter in ihrer jeweils aktuellen Fassung können vom Vertragspartner auch auf unserer Internetseite „xxx.xxxxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xx“ eingesehen und von dort heruntergeladen und ausgedruckt werdenKenntnis entgegenstehender oder hiervon abweichender Bedingungen des Ausstellers die Leistungen vorbehaltlos ausführt.
4. Die Rücksendung 1.2 Mit der ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldung/Angebotes an den Veranstalter ist ein Vertragsangebot des Ausstellers, das der Annahme durch uns bedarf (Zulassung). Ein Anspruch auf Zulassung Abgabe der Anmeldung besteht nicht.
5verpflichtet sich der Anmelder zur Beteiligung an der Ausstellung. Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden.
6Anmeldungen mit Vorbehalten, Streichungen, Ergänzungen und Änderun- gen sind unwirksam. Die Zulassung oder Nichtzulassung der Anmeldung werden wir dem Aussteller gegenüber rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erklären. Die Anmeldung ist bis zur Zulassung verbindlich. Mit der Zulassung der Anmeldung kommt der erfolgt durch schriftliche Bestätigung, wodurch ein Vertrag zwischen dem Aussteller und uns zustande.
7. Die Zulassung gilt nur für die angemeldeten Ausstellungsgegenstände, die in der Zulassungsbestätigung bestimmten Aussteller und den darin angegebenen Platz. Andere als die angemeldeten und zugelassenen Gegenstände dürfen nicht ausgestellt werden. Ferner darf für andere Produkte auch nicht in anderer Form z.B. in Form von Werbebroschüren oder Verkaufsgesprächen geworben werden. Gewinnspiele, Lotterie und Preisausschreiben bedürfen den erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Nicht genehmigten Gewinnspiele, Lotterie und Preisausschreiben können von uns mit sofortiger Wirkung untersagt werden. Der Aussteller hat uns von der Inanspruchnahme Dritter, aufgrund nicht genehmigter Gewinnspiele, Lotterie und Preisausschreiben, freizustellen.
8Veranstalter geschlossen ist. Die erteilte Zulassung Zusage kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die erfolgte Erteilung nicht oder nicht mehr gegeben sind.
1.3 Die Rücksendung des ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars an die Xxxxxxxxx Xxxx e.K. ist ein Vertragsangebot des Ausstellers und begründet keinen Anspruch auf Zulassung. Dieses wird erst durch eine Auftragsbestätigung seitens der Xxxxxxxxx Xxxx e.K. angenommen. Der Veranstalter ist berechtigt die Veranstaltung auf bestimmte Austellergruppen zu beschränken sowie Anmeldungen ohne Begründung zurückzuweisen.
1.4 Die Anmeldefrist für die Messe „Reise & Freizeit“ 2019 endet am 30.11.2018. Die Nachmeldefrist läuft bis zum 10.01.2019. Anmeldungen während der Nachmeldefrist werden, unter Vorbehalt der Verfügbarkeit von Standflächen, mit einem Kostenauf- schlag von 10 % versehen. Darüber hinaus übernimmt der Veranstalter für Anmeldun- gen während der Nachmeldefrist keine Gewährleistung auf die Umsetzbarkeit aller Leistungen. Dies berechtigt den Aussteller jedoch nicht den vereinbarten Standpreis zu reduzieren.
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