Allgemeine Teilnahmebedingungen Musterklauseln

Allgemeine Teilnahmebedingungen. 6.1 der/die TeilnehmerIn verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
Allgemeine Teilnahmebedingungen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Veranstaltung nicht zu stören und sich zu jeder Zeit so zu verhalten, dass die anderen Teilnehmer und die Dozenten/Trainer den Kurs ungestört fortführen können. Verstößt der Teilnehmer gegen diese Verpflichtung trotz einer (auch mündlich ausgesprochenen) Abmahnung, ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von einer Lehrgangsveranstaltung auszuschließen. Im Falle wiederholter Störungen und/oder Verletzungen der Kursordnung (diese hat der Teilnehmer vor Veranstaltungsbeginn erhalten) ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer nach Erteilung einer Abmahnung endgültig von der Veranstaltung auszuschließen. Die Pflicht zur Zahlung der Kursgebühr bleibt hiervon unberührt. Eine Rückforderung gezahlter Kursgebühren ist für diesen Fall ausgeschlossen. Der Dozent / Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt und für den Ausspruch von Mahnungen und Verweisen vertretungsberechtigt für den Veranstalter. Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen sind der Veranstalter und der jeweilige Dozent berechtigt, den Teilnehmer auch ohne vorherige Mahnung von der Veranstaltung auszuschließen. Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen, welche andere Teilnehmer gesundheitlich gefährden könnten, ist der Veranstalter und Dozent / Trainer berechtigt, den betreffenden Teilnehmer unmittelbar von der Veranstaltung auszuschließen.
Allgemeine Teilnahmebedingungen. Vor der Veranstaltung muss die Veranstalterin über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit die/der entsprechende Teilnehmer*in bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann. Die Veranstaltungen ersetzen keine Therapie. Eine normale psychische Belastbarkeit wird vorausgesetzt. Teilnehmer, die sich in therapeutischer Behandlung befinden, sollten ihre Teilnahme mit ihrem Therapeuten und dann mit der Veranstalterin besprechen. Für Unterkunft und Verpflegung ist die/der Teilnehmer*in selbst verantwortlich, es sei denn, in der Veranstaltungsbeschreibung ist etwas anderes erwähnt.
Allgemeine Teilnahmebedingungen. Der Vertragspartner hat die Sint & Kreidenhuber OG über seine Fähigkeiten und Erfahrungen in den verschiedenen Schneesportarten, insbesondere im Skilaufund Snowboardfahren bei Kursbeginn wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären. Er hat selbstständig für eine dem Stand der Schneesporttechnik, insbesondere der Ski- und Snowboardtechnik angemessene und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen und dafür aufzukommen. Ebenfalls hat er die Sint & Kreidenhuber OG über seinen Gesundheitszustand und allfällige Leiden, welche die Ausübung des Schneesportes beeinträchtigen oder bei Ausübung dieses Sportes akut werden können, aufzuklären. Verwendet der Vertragspartner seine eigene Ski- oder Snowboardausrüstung, so ist von ihm vor Beginn des Unterrichts selbstständig die entsprechende technische Überprüfung der Aus- rüstung, insbesondere der Ski- und Snowboardausrüstung und der Bindung durch einen Fach- betrieb zu veranlassen. Für Schäden jeglicher Art, die dem Vertragspartner aus einer nicht fachmännischen oder nur unzureichend durchgeführten Überprüfung, Einstellung oder Wartung seiner Ausrüstung ent- stehen, haftet die Sint & Kreidenhuber OG in keinem Fall. Jeder Vertragspartner ist für die technische Sicherheit und Mängelfreiheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich und hat für daraus entstehende Xxxxxxx selbst aufzukommen. Insbesondere kann die Sint & Kreidenhuber OG dem Vertragspartner die Teilnahme am Kurs mit einer die Sicherheit gefährdenden oder mangelhaften technischen Ausrüstung solange untersagen, bis der Vertragspartner die Behebung des Mangels veranlasst hat, ohne daß dem Vertragspartner Ansprüche auf Minderung des Entgelts für versäumte Unterrichtseinheiten zukommen. Die Gruppeneinteilung sowie Einstufung nach dem Können des Vertragspartners bei den Kursen erfolgt durch die Sint & Kreidenhuber OG. Sollte eine Rückstufung eines Teilneh- mers erforderlich sein, so hat der Vertragspartner diese Entscheidung zu befolgen. Andernfalls ist die Sint & Kreidenhuber OG zur umgehenden Vertragsauflösung berechtigt, ohne dass der sich vertragswidrig verhaltende Vertragspartner zur Rückforderung des geleis- teten Entgelts berechtigt ist. Anweisungen der Sint & Kreidenhuber OG hat der Vertragspartner strikt und genau zu befol- gen und einzuhalten. Die Missachtung von Anweisungen und Ermahnungen berechtigt die Sint & Kreidenhuber OG zur umgehenden Vertragsauflösung. Weiters berechtigt eine Beeinträchtigung des Vertragspartners durch Alkohol un...
Allgemeine Teilnahmebedingungen. Teilnehmende verhalten sich vertragswidrig, wenn sie ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stören oder sich in erheblichem Maße gegen die guten Sitten verhalten, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich das Studienzentrum vor, den*die Teilnehmende*n von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem*der Teilnehmenden unbenommen. Vor der Veranstaltung muss das Studienzentrum über relevante gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit entsprechende Teilnehmende bestmöglich vor Schaden bewahrt werden können. Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist das Studienzentrum berechtigt, die betreffenden Teilnehmenden von der Veranstaltung auszuschließen. Das Studienzentrum behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt den Teilnehmenden unbenommen. Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung sind die Teilnehmenden nur im Rahmen ihrer eigenen Unfallversicherung versichert.
Allgemeine Teilnahmebedingungen. 7.1. Teilnahme, Treffpunkt: Die Teilnahme des Kunden am Unterricht der Ski- & Snowboardschule ist nur mit gültiger Kurskarte möglich. Die Kurskarte ist nicht übertragbar. Der Kunde hat sich zur Erbringung der Dienstleistung am Sammelplatz der Ski- & Snowboardschule oder an einem sonst von der Ski- & Snowboardschule bekannt gegebenen Ort im Skischulgebiet rechtzeitig vor Kursbeginn einzufinden. Die Ski- & Snowboardschule behält sich das Recht vor, den Treffpunkt der Kurse kurzfristig zu ändern – in diesen Fällen wird der Kunde von der Ski- & Snowboardschule informiert.
Allgemeine Teilnahmebedingungen. 6.1 Für jeden teilnehmenden Hund und den Hundehalter bzw. -führer (Teilnehmer) muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung vorliegen. Ein Nachweis über eine Haftpflichtversicherung ist bei Bedarf durch den Teilnehmer zu erbringen. Der Teilnehmer haftet für Schäden, die sein Hund verursacht, nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregeln.
Allgemeine Teilnahmebedingungen. Der Vertragspartner hat die Skischule Snowmotion über seine Fähigkeiten und Erfahrungen beim Schilauf wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären sowie selbständig für eine dem Stand der Schitechnik und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen. Ebenfalls hat er die Skischule Snowmotion über seine körperliche Fähigkeiten, insbesondere seinen Gesundheitszustand und allfällige Leiden, umfassend aufzuklären. Vor Beginn des Unterrichtes ist durch den Vertragspartner selbständig die Überprüfung der Skiausrüstung (insbesondere Skibindung) durch einen Fachbetrieb zu veranlassen. Die Gruppeneinteilung bei Schikursen erfolgt durch die Skischule Snowmotion. Sollte während des Kurses eine andere Einstufung des Teilnehmers erforderlich sein, so hat der Vertragspartner diese Entscheidung zu befolgen. Andernfalls ist die Skischule Snowmotion zur Vertragsauflösung berechtigt. Der Vertragspartner hat die an ihn ergehenden Anweisungen der Skischule Snowmotion zu befolgen. Eine beharrliche Missachten einer Anweisung berechtigt die Skischule Snowmotion zur umgehenden Vertragsauflösung. Die Teilnahme an Dienstleistungen der Skischule Snowmotion unter Alkohol- oder Drogeneinfluss berechtigt die Skischule Snowmotion zur umgehenden Vertragsauflösung. Der Vertragspartner hat in den geschilderten Fällen der Vertragsauflösung keinen Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts.
Allgemeine Teilnahmebedingungen. 6.1 Alle Sitzungstermine eines Coachings bzw. einer Beratung sind innerhalb eines Zeitraumes von max. 6 Monaten in Anspruch zu nehmen. Der konkrete Zeitraum wird im Rahmen des Vertrages zwischen den beiden Vertragsparteien festgelegt. Eine Terminnachbuchung, 6 Monate nach Kursbeginn, ist ungeachtet der Gründe nur nach Verfügbarkeit möglich.
Allgemeine Teilnahmebedingungen. Aus zwingenden betrieblichen Gründen (z.B. zu geringe oder zu hohe Teilnehmerzahl, Erkrankung des Lehrers, höhere Gewalt, usw.) können Kurse zusammengelegt, abgebrochen oder verlegt werden. Der Vertrag ist an einen bestimmten Kurs jedoch nicht an einen bestimmten Lehrer gebunden. Bei Probestunden bzw. in der Probezeit von Kindern und Jugendlichen dürfen die Erziehungsberechtigen zuschauen, ansonsten sind während des Unterrichts keine Zuschauer bzw. Eltern von Kindern zugelassen. In regelmäßigen Abständen wird Eltern ein Einblick in den Unterricht ermöglicht, wobei die Unterrichtsergebnisse präsentiert werden. Die Lehrkräfte beaufsichtigen den Xxxxxxx nur während des Unterrichts. Die Aufsicht beginnt und endet im Unterrichtsraum. Die im Internet oder auf Kursprospekten gemachten Angaben zu Kursdaten, Terminen und Gebühren erfolgen ohne Gewähr.