Allgemeine Teilnahmebedingungen Musterklauseln

Allgemeine Teilnahmebedingungen. 5.1 Für jeden Teilnehmer muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung vorliegen. Ein Versicherungsnachweis ist mit der Teilnahmeerklärung vorzulegen. 5.2 LDC bzw. der von ihm eingesetzte Trainer /Coach/ Veranstaltungsleiter ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt. 5.3 Über Verhaltensauffälligkeiten wie etwa aggressives Verhalten oder Angstverhalten des Hundes, Probleme oder besonderen Eigenheiten des teilnehmenden Hundes, die ihm in der Vergangenheit bekannt geworden sind, hat jeder Hundehalter den Seminarleiter oder Trainer vor Veranstaltungsbeginn zu informieren. 5.4 Stören der Teilnehmer oder sein Hund die Veranstaltung, so dass ein reibungsloser und sicherer Ablauf nicht mehr gewährleistet werden kann, behält sich LDC vor, den Teilnehmer bzw. Hund ohne Erstattung der Teilnahmegebühr von der Veranstaltung auszuschließen. Der Nachweis ersparter Aufwendungen des LDCs bleibt dem Teilnehmer unbenommen. 5.5 Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, Verunreinigungen des Geländes des LDCs zu vermeiden. Dazu gehört auch das Entfernen von Hundekot und ggf. Urin des eigenen Hundes, sowie die Meldung von durch den Teilnehmer beschädigten Sachwerten – beispielsweise durch das Rückwärtsausparken mit dem Auto. 5.6 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Auf gesundheitsbedingte Beeinträchtigungen hat der Teilnehmer den LDC bzw. den von ihm eingesetzten Trainer /Coach/ Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert hinzuweisen. Bei Verstößen hiergegen ist LDC berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Veranstaltung auszuschließen. 5.7 Jeder teilnehmende Hund muss über einen vollständigen Impfschutz (Welpen angemessen) verfügen. Ein aktueller Impfpass ist mit der Teilnahmeerklärung vorzulegen. Mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung versichert der Teilnehmer, dass der Hund gesund ist, kein Ansteckungsrisiko für Mensch oder Tier darstellt, frei von Ungeziefer ist und den Anforderungen des Unterrichts körperlich gewachsen ist. 5.8 Bei während der Veranstaltung auftretenden gesundheitlichen Problemen oder einem der weiteren Veranstaltungsteilnahme entgegenstehenden aggressiven Verhalten des Hundes ist LDC berechtigt, den betreffenden Hund von der Veranstaltung auszuschließen. Der LDC behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Na...
Allgemeine Teilnahmebedingungen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Veranstaltung nicht zu stören und sich zu jeder Zeit so zu verhalten, dass die anderen Teilnehmer und die Dozenten/Trainer den Kurs ungestört fortführen können. Verstößt der Teilnehmer gegen diese Verpflichtung trotz einer (auch mündlich ausgesprochenen) Abmahnung, ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von einer Lehrgangsveranstaltung auszuschließen. Im Falle wiederholter Störungen und/oder Verletzungen der Kursordnung (diese hat der Teilnehmer vor Veranstaltungsbeginn erhalten) ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer nach Erteilung einer Abmahnung endgültig von der Veranstaltung auszuschließen. Die Pflicht zur Zahlung der Kursgebühr bleibt hiervon unberührt. Eine Rückforderung gezahlter Kursgebühren ist für diesen Fall ausgeschlossen. Der Dozent / Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt und für den Ausspruch von Mahnungen und Verweisen vertretungsberechtigt für den Veranstalter. Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen sind der Veranstalter und der jeweilige Dozent berechtigt, den Teilnehmer auch ohne vorherige Mahnung von der Veranstaltung auszuschließen. Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen, welche andere Teilnehmer gesundheitlich gefährden könnten, ist der Veranstalter und Dozent / Trainer berechtigt, den betreffenden Teilnehmer unmittelbar von der Veranstaltung auszuschließen.
Allgemeine Teilnahmebedingungen. 6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen den guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen. 6.2 Der Seminarleiter/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt. 6.3 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. 6.4 Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann. 6.5 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. 6.6 Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im Outdoor-Bereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.
Allgemeine Teilnahmebedingungen. 6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Ermahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass kein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen. 6.2 Der Seminarleiter/Coach/Trainer/Psychologe ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt. 6.3 Mit Vertragsunterzeichnung unterschreibt der Teilnehmer eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar/Coaching/Training. 6.5 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. 6.6 Vor der Veranstaltung muss der Seminarleiter/Coach/Trainer/Psychologe des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann. 6.7 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
Allgemeine Teilnahmebedingungen. 6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen. 6.2 Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt. 6.3 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. 6.4 Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann. 6.5 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen. 6.6 Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.
Allgemeine Teilnahmebedingungen. 5.1 Ein Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nach- haltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält, so dass ein reibungs - loser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich flowventure vor, einen Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. 5.2 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist flowventure berechtigt, die betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. 5.3 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist flowventure berechtigt, die betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
Allgemeine Teilnahmebedingungen. 7.1. Teilnahme, Treffpunkt: 7.2. Pflichten des Kunden:
Allgemeine Teilnahmebedingungen. 6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Ermahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass kein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen. 6.2 Der Seminarleiter/Coach/Trainer/Psychologe ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt. 6.3 Mit Vertragsunterzeichnung unterschreibt der Teilnehmer eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar/Coaching/Training.
Allgemeine Teilnahmebedingungen. Aus zwingenden betrieblichen Gründen (z.B. zu geringe oder zu hohe Teilnehmerzahl, Erkrankung des Lehrers, höhere Gewalt, usw.) können Kurse zusammengelegt, abgebrochen oder verlegt werden. Der Vertrag ist an einen bestimmten Kurs jedoch nicht an einen bestimmten Lehrer gebunden. Bei Probestunden bzw. in der Probezeit von Kindern und Jugendlichen dürfen die Erziehungsberechtigen zuschauen, ansonsten sind während des Unterrichts keine Zuschauer bzw. Eltern von Kindern zugelassen. In regelmäßigen Abständen wird Eltern ein Einblick in den Unterricht ermöglicht, wobei die Unterrichtsergebnisse präsentiert werden. Die Lehrkräfte beaufsichtigen den Xxxxxxx nur während des Unterrichts. Die Aufsicht beginnt und endet im Unterrichtsraum. Die im Internet oder auf Kursprospekten gemachten Angaben zu Kursdaten, Terminen und Gebühren erfolgen ohne Gewähr.
Allgemeine Teilnahmebedingungen. Vor der Veranstaltung muss die Veranstalterin über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit die/der entsprechende Teilnehmer*in bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann. Die Veranstaltungen ersetzen keine Therapie. Eine normale psychische Belastbarkeit wird vorausgesetzt. Teilnehmer, die sich in therapeutischer Behandlung befinden, sollten ihre Teilnahme mit ihrem Therapeuten und dann mit der Veranstalterin besprechen. Für Unterkunft und Verpflegung ist die/der Teilnehmer*in selbst verantwortlich, es sei denn, in der Veranstaltungsbeschreibung ist etwas anderes erwähnt.