Common use of ANONYMISIERUNGSVEREINBARUNG Clause in Contracts

ANONYMISIERUNGSVEREINBARUNG. Der Auftragnehmer hat das Recht, die von dieser Vereinbarung umfassten personenbezogenen Daten zu anonymisieren und vorher die für die Anonymisierung erforderlichen Verarbeitungsschritte durchzuführen. Unter Wahrung der Anonymität kann der Auftragnehmer alle so entstandenen Daten für eigene Zwecke wie die Erstellung von Statistiken, Reichweiten- oder Branchenvergleichen oder sonstige Zwecke mit betriebswirtschaftlichem Informationscharakter, statistische Auswertungen, Benchmarking, Produktverbesserungen, Produktneuentwicklungen und weitere vergleichbare Zwecke verarbeiten und nutzen. Dies umfasst auch eine anonymisierte Weitergabe an fundraisingbox-Anwender und Dritte, insbesondere an Verbände, Organisationen oder Forschungseinrichtungen sowie für Publikationen. Der ursprüngliche Datenbestand ist von dieser Anonymisierung nicht betroffen.

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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Nach Eu Datenschutz Grundverordnung, www.fundraisingbox.com

ANONYMISIERUNGSVEREINBARUNG. Der Auftragnehmer hat nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Auftraggeber das Recht, die von dieser Vereinbarung umfassten personenbezogenen Daten zu anonymisieren und vorher die für die Anonymisierung erforderlichen Verarbeitungsschritte durchzuführen. Unter Wahrung der Anonymität kann der Auftragnehmer alle so entstandenen Daten für eigene Zwecke wie die Erstellung von Statistiken, Reichweiten- Betriebs- oder Branchenvergleichen oder sonstige Zwecke mit volks- bzw. betriebswirtschaftlichem Informationscharakter, statistische Auswertungen, Benchmarking, Produktverbesserungen, Produktneuentwicklungen und weitere vergleichbare Zwecke verarbeiten und nutzen. Dies umfasst auch eine anonymisierte Weitergabe an fundraisingbox-Anwender und Dritte, insbesondere an Verbände, Organisationen oder Forschungseinrichtungen sowie für Publikationen. Der ursprüngliche Datenbestand ist von dieser Anonymisierung nicht betroffen.

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Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung

ANONYMISIERUNGSVEREINBARUNG. 15.1 Der Auftragnehmer hat das Recht, die von dieser Vereinbarung umfassten personenbezogenen Daten zu anonymisieren und vorher die für die Anonymisierung erforderlichen Verarbeitungsschritte durchzuführen. Unter Wahrung der Anonymität kann der Auftragnehmer alle so entstandenen Daten für eigene Zwecke wie die Erstellung von Statistiken, Reichweiten- Betriebs- oder Branchenvergleichen oder sonstige Zwecke mit volks- bzw. betriebswirtschaftlichem Informationscharakter, statistische Auswertungen, Benchmarking, Produktverbesserungen, Produktneuentwicklungen und weitere vergleichbare Zwecke verarbeiten und nutzen. Dies umfasst auch eine anonymisierte Weitergabe an fundraisingbox-Anwender und Dritte, insbesondere an Verbände, Organisationen Sportverbände oder Forschungseinrichtungen sowie für Publikationen. Der ursprüngliche Datenbestand ist von dieser Anonymisierung nicht betroffen.

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Samples: Vertrag Zur Nutzung Von Vereinssoftware