Projektmanagement Musterklauseln

Projektmanagement. Projektmanager/Projektleiter des Auftragnehmers (Schlüsselpositionen): Gesamtprojektverantwortlicher Projektmanager für die Erstellung des Gesamtsystems Gesamtprojektverantwortlicher Projektleiter als Ansprechpartner Name: Position: Organisationseinheit/Abteilung: Telefon: Fax: E-Mail: Postanschrift: des Auftraggebers: Projektmanager Projektleiter als Ansprechpartner Name: Position: Organisationseinheit/Abteilung: Telefon: Fax: E-Mail: Postanschrift: Weitere Schlüsselpositionen des Auftragnehmers Die Parteien definieren gemäß Ziffer 7.4 EVB-IT System-AGB folgende weitere Schlüsselpositionen auf Seiten des Auftragnehmers und deren Besetzung: Projektsteuerung/Projektkoordinierung Die Regeln zur Projektsteuerung und Projektkoordinierung ergeben sich aus dem vereinbarten Vorgehensmodell gemäß Nummer 2.3. folgenden Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  .
Projektmanagement. Beim Lieferanten muss, wo sinnvoll, eine Projektorganisation eingeführt sein, in der die Vorgehensweise und Koordination der einzelnen Prozesse innerhalb eines Projektes festgelegt ist und in der die einzelnen Fach- abteilungen integriert sind. Es sind dabei eindeutige und messbare Zielsetzungen bzgl. Xxxxxxx, Kosten und Kennzahlen zu formulieren und zu überwachen. Die Qualität eines Produktes wird maßgeblich im Entwicklungsstadium bestimmt. Deshalb hat der Lieferant bereits in diesem Stadium qualitätssichernde Maßnahmen einzuplanen. Aspekte hierfür sind
Projektmanagement. 10.1 Das vereinbarte Vorgehensmodell ergibt sich aus Nummer 2.3 des EVB-IT Systemvertrages. Soweit dort nichts anderes vereinbart ist, ist der Auftragnehmer verantwortlich für:
Projektmanagement. 25.1 Soweit die Leistungen im Rahmen eines Projekts erbracht werden, werden die Parteien jeweils die Projektleiter sowie ggf. technische Ansprechpartner benennen.
Projektmanagement. 3.1 Beide Parteien werden nach Vertragsschluss jeweils eine projektleitende Person und ggf. dessen StellvertreterIn be- nennen. Die Parteien versichern, dass die von ihnen zu benen- nenden Projektleitenden und StellvertreterInnen umfassend zu allen Entscheidungen bevollmächtigt sind, die das Projekt betreffen.
Projektmanagement. (IATF 16949: Kapitel 8.1) Um die LIEFERANTEN möglichst früh in die Qualitätsplanung mit einzubeziehen, fordert der AUFTRAGGEBER im Rahmen des Projektmanagements von seinen LIEFERANTEN grundsätzlich eine systematische Planung nach VDA Band 4 oder AIAG APQP. Diese Planung umfasst sowohl die vom LIEFERANTEN gelieferten Produkte als auch dessen Zukaufteile oder ausgegliederte Prozesse.
Projektmanagement. 10.1 Das vereinbarte Vorgehensmodell ergibt sich aus Nummer 2.3 des EVB-IT Systemvertrages. Soweit dort nichts anderes vereinbart ist, ist der Auftragnehmer verantwortlich für: • Planung, Steuerung und Kontrolle des Gesamtprojektes unter Einhaltung der Faktoren Zeit, Quali- tät und, soweit kein Festpreis vereinbart ist, Budget; • Festlegung der Rahmenbedingungen für die Projektorganisation; • Kontrolle und Einhaltung der vertraglichen Abmachungen; • Organisation und Dokumentation eventueller Änderungsverfahren; • Problem- und Konfliktlösung bei der Projektplanung, bei der Projektabwicklung und beim Projekt- abschluss; • Überwachung des Projektfortschrittes und Einleitung von eventuell notwendigen Krisenmaßnah- men; • Gewährleistung der Projektberichterstattung und –kommunikation; • Berichterstattung an den Auftraggeber über den Projektverlauf.
Projektmanagement. 5. Project Management
Projektmanagement. 4.1 Auf Verlangen von M+M wirkt der Kunde beim Projekt- management mit. Der Kunde stellt dazu ebenfalls ei- nen Projektleiter nebst Stellvertreter, die zur Entge- gennahme sämtlicher Erklärungen im Zusammenhang mit den inhaltlichen, technischen und vertraglichen Fragen befugt sind und verbindliche Entscheidungen hierzu treffen oder zügig herbeiführen können.