Projektmanagement. 10.1 Projektmanager/Projektleiter
10.2 Weitere Schlüsselpositionen des Auftragnehmers
10.3 Projektsteuerung/Projektkoordinierung
Projektmanagement. Projektmanager/Projektleiter des Auftragnehmers (Schlüsselpositionen): Gesamtprojektverantwortlicher Projektmanager für die Erstellung des Gesamtsystems Gesamtprojektverantwortlicher Projektleiter als Ansprechpartner Name: Position: Organisationseinheit/Abteilung: Telefon: Fax: E-Mail: Postanschrift: des Auftraggebers: Projektmanager Projektleiter als Ansprechpartner Name: Position: Organisationseinheit/Abteilung: Telefon: Fax: E-Mail: Postanschrift: Weitere Schlüsselpositionen des Auftragnehmers Die Parteien definieren gemäß Ziffer 7.4 EVB-IT System-AGB folgende weitere Schlüsselpositionen auf Seiten des Auftragnehmers und deren Besetzung: Projektsteuerung/Projektkoordinierung Die Regeln zur Projektsteuerung und Projektkoordinierung ergeben sich aus dem vereinbarten Vorgehensmodell gemäß Nummer 2.3. folgenden Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .
Projektmanagement. Beim Lieferanten muss, wo sinnvoll, eine Projektorganisation eingeführt sein, in der die Vorgehensweise und Koordination der einzelnen Prozesse innerhalb eines Projektes festgelegt ist und in der die einzelnen Fach- abteilungen integriert sind. Es sind dabei eindeutige und messbare Zielsetzungen bzgl. Xxxxxxx, Kosten und Kennzahlen zu formulieren und zu überwachen. Die Qualität eines Produktes wird maßgeblich im Entwicklungsstadium bestimmt. Deshalb hat der Lieferant bereits in diesem Stadium qualitätssichernde Maßnahmen einzuplanen. Aspekte hierfür sind
1. Planung von Kapazitäten und Ressourcen: Darlegung der Risikobetrachtung hinsichtlich Lieferfähigkeit, z.B. bei Werkzeug- und Maschinenschäden, die Berechnung der Auslastung der Fertigungskapazität und der Personalplanung.
2. Festlegung eines Fertigungskonzeptes unter Berücksichtigung geplanter Zukaufteile, Fremdfertiger (aus- gelagerte Prozesse) und des eigenen Produktionsablaufplans.
3. Festlegung wichtiger und kritischer Merkmale am Produkt und am Prozess. Die wichtigen Merkmale, die für die Funktionssicherheit von besonderer Bedeutung sind, müssen identifiziert und dokumentiert wer- den. Dies dient dem Erkennen und Abschätzen des Gefährdungspotentials, das beim weiteren Projekt- ablauf besondere Berücksichtigung findet.
4. Herstellbarkeitsanalyse: Die Bewertung der Herstellbarkeit des Produktes soll die Qualität, die Kosten und die Terminvorgaben berücksichtigen. Projektdetails und der Umfang sowie die vorzulegende Dokumentation sind mit dem Kunden abzustimmen.
Projektmanagement. 10.1 Das vereinbarte Vorgehensmodell ergibt sich aus Nummer 2.3 des EVB-IT Systemvertrages. Soweit dort nichts anderes vereinbart ist, ist der Auftragnehmer verantwortlich für:
10.2 Jeder Vertragspartner benennt in Nummer 10 des EVB-IT Systemvertrages einen oder mehrere An- sprechpartner (z.B. Projektleiter oder Projektmanager), die befugt sind, die im Projekt erforderlichen Entscheidungen entweder selbst zu treffen oder herbeizuführen. Hat ein Vertragspartner die Rolle des Projektleiters nicht besetzt, übernimmt diese Rolle dessen Projektmanager.
10.3 Sofern eine Vergütung nach Aufwand vereinbart ist, werden projektbezogene interne Abstimmungen des Auftragnehmers sowie Schulungen und Qualifizierungen des Auftragnehmers nicht vergütet.
Projektmanagement. 2.1 CETECOM benennt den in den Individuellen Vertragsbedingungen namentlich aufgeführten Projektmanager und den namentlich aufgeführten stellvertretenden Projektmanager.
2.2 Der Kunde benennt den in den Individuellen Vertragsbedingungen namentlich aufgeführten Projektmanager und den namentlich aufgeführten stellvertretenden Projektmanager.
2.3 Ein Wechsel in der Person der Projektmanager ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei zulässig; diese darf ihre Zustimmung zum Projektmanagerwechsel nur bei Vorliegen wichtiger Gründe verweigern.
2.4 Die Projektmanager werden einander wechselseitig alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.
2.5 Die Projektmanager sind berechtigt, die Einzelheiten zur vertraglichen Durchführung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen zu vereinbaren. Zur Abänderung der Vergütung und zur Begründung zusätzlicher Rechte und Pflichten sind die Projektmanager nicht berechtigt. Derartige Änderungen sind den Geschäftsführungen der Vertragsparteien vorbehalten.
2.6 Eine Besprechung der Projektmanager (nachfolgend "Projektmanagerbesprechung") findet in regelmäßigen Abständen, jedoch mindestens einmal monatlich, statt. Einzelheiten zu Ort und Zeit der Projektmanagerbesprechung sind in den Individuellen Vertragsbedingungen festgelegt. Die Projektmanagerbesprechungen dienen der Feststellung und Förderung des Projektfortschritts sowie der Problemerörterung und -beseitigung.
2.7 Die Teilnahme weiterer Personen an den Projektmanagerbesprechungen ist nach vorheriger Zustimmung beider Projektmanager möglich.
2.8 Der Projektmanager von CETECOM wird über jede Projektmanagerbesprechung ein Besprechungsprotokoll (nachfolgend "Protokoll" genannt) anfertigen und dieses dem Projektmanager des Kunden innerhalb von fünf Werktagen nach dem Tag der Projektmanagerbesprechung in unterschriebener Form übersenden. Der Projektmanager des Kunden wird innerhalb von fünf Werktagen ab Zugang entweder das Protokoll gegenzeichnen oder Änderungswünsche dadurch mitteilen, dass er ein entsprechendes vollständiges Protokoll der Sitzung anderen Inhaltes dem Projektmanager von CETECOM per Telefax übersendet. Der Projektmanager von CETECOM wird ein abgeändertes Protokoll innerhalb von fünf Werktagen ab Zugang unterzeichnen oder den Projektmanager und die Geschäftsführung des Kunden darüber informieren, dass eine Einigung über den Inhalt des Protokolls nicht zustande gekommen ist.
2.9 Mit Unterzeichnun...
Projektmanagement. 4.1 Auf Verlangen von XXXXXXX wirkt der Kunde beim Projektmanagement mit. Der Kunde stellt dazu eben- falls einen Projektleiter nebst Stellvertreter, die zur Entgegennahme sämtlicher Erklärungen im Zusam- menhang mit den inhaltlichen, technischen und ver- traglichen Fragen befugt sind und verbindliche Ent- scheidungen hierzu treffen oder zügig herbeiführen können.
4.2 Auf Verlangen einer Vertragspartei treffen die Projekt- leiter und Stellvertreter sich zu persönlichen, ggfs. auch regelmäßigen Projektbesprechungen. Kann eine Streitfrage innerhalb einer Projektbesprechung nicht geklärt werden, kann eine Vertragspartei mit ange- messener Frist eine persönliche Besprechung auf Ge- schäftsleitungsebene beanspruchen.
Projektmanagement. 3.1 Die Erbringung von Dienst- und Werkleistungen, ins- besondere im Rahmen eines Projektes, erfordert eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Ver- tragsteilen. Beide Vertragsteile benennen im Einzelver- trag oder zu Projektbeginn einen oder mehrere Ansprech- partner sowie einen Projektleiter. Die Projektleiter kön- nen kurzfristig Entscheidungen herbeiführen.
3.2 Jeder Projektleiter ist für die Steuerung, das Manage- ment und die Überwachung des eigenen Projektteams verantwortlich, er wird hierbei aber vom Projektleiter des anderen Projektteams im erforderlichen Umfang unter- stützt.
3.3 Bei Dienst- und Werkleistungen wird der Projektleiter von msg Xxxxx unter Mitwirkung des Projektleiters des KUNDEN den Xxxxxxxx der Leistungserbringung regelmä- ßig dokumentieren und dem KUNDEN entsprechende Sta- tusberichte zur Verfügung stellen. Solche Statusberichte sollen insbesondere Auskunft geben über den aktuellen Stand der Arbeiten, Abweichungen von Projektplänen und über allfällige Änderungsanforderungen.
3.4 Zur Lenkung und Kontrolle der Vertragsdurchführung setzen die Vertragsteile einen Projektlenkungsausschuss ein. Der Lenkungsausschuss ist für Entscheidungen über Vorlagen der Projektleiter verantwortlich, ferner für die Überwachung des Projektfortschritts. Der Lenkungsaus- schuss tritt jedenfalls auf Ersuchen eines Projektleiters zu- sammen, im Einzelvertrag können darüber hinaus perio- dische Sitzungen vereinbart werden.
3.5 Einzelheiten über die Projektteams, die Projektleiter sowie deren Aufgaben sind im jeweiligen Einzelvertrag zu regeln, ebenso die Einsetzung eines Projektlenkungsaus- schusses sowie deren Zusammensetzung und deren nä- here Aufgaben.
3.6 Sämtliche Entscheidungen, sei es durch Projektleiter, sei es durch den Projektlenkungsausschuss, sind, um Wirksamkeit zu erlangen, schriftlich zu fassen oder zu be- stätigen.
3.7 Auch, wenn Mitarbeiter von msg Xxxxx beim KUNDEN tätig werden, gibt ausschließlich msg Xxxxx diesen Mitar- beitern Anweisungen und hat msg Xxxxx diesbezügliche die alleinige Organisationsgewalt und das alleinige Wei- sungsrecht.
3.8 Die Auswahl der Projektmitarbeiter von msg Plaut ob- liegt ausschließlich msg Plaut, auch ist msg Plaut berech- tigt, eingesetzte Mitarbeiter durch andere Mitarbeiter mit entsprechenden Qualifikationen zu ersetzen. Aller- dings wird sich msg Xxxxx bemühen einen Austausch des Projektleiters nur in wichtigen Fällen vorzunehmen.
3.9 msg Xxxxx ist berechtigt, zur Durchführung der ver- tragli...
Projektmanagement. 10.1 Das vereinbarte Vorgehensmodell ergibt sich aus Nummer 2.3 des EVB-IT Systemvertrages. Soweit dort nichts anderes vereinbart ist, ist der Auftragnehmer verantwortlich für: • Planung, Steuerung und Kontrolle des Gesamtprojektes unter Einhaltung der Faktoren Zeit, Quali- tät und, soweit kein Festpreis vereinbart ist, Budget; • Festlegung der Rahmenbedingungen für die Projektorganisation; • Kontrolle und Einhaltung der vertraglichen Abmachungen; • Organisation und Dokumentation eventueller Änderungsverfahren; • Problem- und Konfliktlösung bei der Projektplanung, bei der Projektabwicklung und beim Projekt- abschluss; • Überwachung des Projektfortschrittes und Einleitung von eventuell notwendigen Krisenmaßnah- men; • Gewährleistung der Projektberichterstattung und –kommunikation; • Berichterstattung an den Auftraggeber über den Projektverlauf.
10.2 Jeder Vertragspartner benennt in Nummer 10 des EVB-IT Systemvertrages einen oder mehrere An- sprechpartner (z.B. Projektleiter oder Projektmanager), die befugt sind, die im Projekt erforderlichen Entscheidungen entweder selbst zu treffen oder herbeizuführen. Hat ein Vertragspartner die Rolle des Projektleiters nicht besetzt, übernimmt diese Rolle dessen Projektmanager.
10.3 Sofern eine Vergütung nach Aufwand vereinbart ist, werden projektbezogene interne Abstimmungen des Auftragnehmers sowie Schulungen und Qualifizierungen des Auftragnehmers nicht vergütet.
Projektmanagement. (IATF 16949: Kapitel 8.1) Um die LIEFERANTEN möglichst früh in die Qualitätsplanung mit einzubeziehen, fordert der AUFTRAGGEBER im Rahmen des Projektmanagements von seinen LIEFERANTEN grundsätzlich eine systematische Planung nach VDA Band 4 oder AIAG APQP. Diese Planung umfasst sowohl die vom LIEFERANTEN gelieferten Produkte als auch dessen Zukaufteile oder ausgegliederte Prozesse.
Projektmanagement. 3.1 Die Parteien werden unverzüglich nach Vertragsschluss jeweils einen Projektleiter und dessen Stellvertreter benennen. Der Projektleiter und sein Stellvertreter sind für die jeweils andere Vertragspartei bei allen Fragen, die das Projekt betreffen, die ausschließlichen Ansprechpartner für Absprachen aller Art. Die Parteien versichern, dass die von ihnen zu benennenden Projektleiter und Stellvertreter umfassend zu allen Entscheidungen bevollmächtigt sind, die das Projekt betreffen.
3.2 Den Parteien steht es frei, die von ihnen benannten Projektleiter und deren Stellvertreter durch andere Personen zu ersetzen. Änderungen sind dem Vertragspartner jeweils unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei der Vornahme von Änderungen werden die beiden Parteien dafür Sorge tragen, dass keine Störungen des Projektablaufs eintreten und neu benannte Personen über alle notwendigen Informationen und über die Sachkunde verfügen, die für einen reibungslosen weiteren Projektverlauf notwendig sind.