Weitere Vereinbarungen Musterklauseln

Weitere Vereinbarungen. 6. Alle im Rahmen des Vertrags getroffenen Vereinbarungen erstrecken sich auch auf Zuzahlungen und Beitragserhöhungen.
Weitere Vereinbarungen den . ______________________________ ______________________________ Praxispartner Studierende*r ______________________________ ggf. gesetzliche Vertretung Anlagen Modell: Verbundstudium Studiengang:   Ausbildungsberuf:   Betrieb:   Hochschule:   Teilnehmer*in:   Das Studium ist durch die gültige Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs   an der Hochschule Wählen Sie ein Element aus und den gültigen Studienplan geregelt. Dabei werden die Qualitätsstandards von hochschule dual berücksichtigt. Der Praxispartner übernimmt die Verantwortung für die Ausbildung unter Beachtung der Ausbildungsordnung in der jeweils gültigen Fassung. Die Ausbildung und die betrieblichen Praxisphasen entsprechen den Qualitätsstandards von hochschule dual sowie den Anforderungen der Hochschule, so wie sie in der jeweils gültigen Studien- und Prüfungsordnung sowie der Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule in ihrer jeweils gültigen Fassung niedergelegt sind. Ablaufschema des Verbundstudiums (Beispiel für Ausbildungsberufe mit 3 ½-jähriger Ausbildungszeit. Für den genauen Ablauf ist die jeweilige Studien- und Prüfungsordnung maßgeblich) Für Ausbildungsberufe mit 3-jähriger Ausbildungszeit muss die praktische Ausbildungszeit im Betrieb mindestens 18 Monate betragen. Das Praxissemester findet je nach Studiengang in unterschiedlichen Semestern statt, in der Regel zwischen dem 4. und 6. Semester. Bei Ausbildungsberufen mit einer kürzeren Ausbildungszeit als 3,5 Jahre wird die Abschlussprüfung i.d.R. entsprechend früher absolviert. Abweichende Termine für die Zwischenprüfung bzw. für die Abschlussprüfung Teil 1 wie nachstehend aufgeführt, sind in das Schema von den Vertragspartnern einzutragen. Konkret werden die betrieblichen Phasen und Studienphasen wie folgt gegliedert: Betriebliche Ausbildungsphase (1. Halbjahr) und (2. Halbjahr) IHK/HWK/StBK AP Teil 1 Prüfung Studienphase (3. Halbjahr) 1. Semester Betriebliche Ausbildungsphase (3. Halbjahr) Studienphase (4. Halbjahr) 2. Semester Betriebliche Ausbildungsphase (4. Halbjahr) Studienphase (5. Halbjahr) 3. Semester Betriebliche Ausbildungsphase (5. Halbjahr) Studienphase (6. Halbjahr) 4. Semester Betriebliche Ausbildungsphase (6. Halbjahr)
Weitere Vereinbarungen. Garantien Auftragnehmergarantien Der Auftragnehmer übernimmt zusätzlich zu der in diesem Vertrag (Nummer 14 und Ziffer 13 EVB-IT System-AGB) vereinbarten Mängelhaftung eine Haltbarkeitsgarantie, deren Konkretisierung und/oder Begrenzung, z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen in der Anlage Nr.  erfolgt. Der Auftragnehmer übernimmt zusätzlich zu der in diesem Vertrag vereinbarten Mängelhaftung (Nummer 14 und Ziffern 13, 14 EVB-IT System-AGB) eine Beschaffenheitsgarantie, deren Konkretisierung und/oder Begrenzung, z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen in Anlage Nr.   erfolgt.
Weitere Vereinbarungen. 20 Zusatzleistungen § 21 Nebenleistungen
Weitere Vereinbarungen. 4. Alle im Rahmen des Vertrags getroffenen Vereinbarungen erstrecken sich auch auf Zuzahlungen.
Weitere Vereinbarungen. 5.1. Die Vermieterin ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich fristlos auch ohne vorherige Abmahnung zu kündigen, wenn ein Mieter gegen eine Bestimmung dieses Vertrages oder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen hat oder wenn gegen einen Mieter eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung eingeleitet wurde, jedenfalls aber dann, wenn die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gegen einen Mieter beantragt wurde oder das Insolvenzverfahren beantragt wurde oder eine Zahlung aus diesem Vertrag nicht fristgerecht geleistet wurde.
Weitere Vereinbarungen. Ort, Datum Der Verpächter: ................................................. ........................................................ Ort, Datum Der Pächter:
Weitere Vereinbarungen. Kann der Kooperationspartner Veranstaltungen im Rahmen des Vorhabens aus unvor- hersehbaren Gründen nicht durchführen, wird er die Schule hierüber unverzüglich infor- mieren. Er sorgt falls erforderlich für eine personelle Vertretung. Das Vorhaben findet unter inhaltlicher und organisatorischer Verantwortung des Koope- rationspartners der Jugendarbeit statt. Der Kooperationspartner der Jugendarbeit erkennt für sich die Anwendbarkeit der für Schulen geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen an. Er wird insbesondere die von ihm an der Durchführung des Vorhabens beteiligten Personen entsprechend ver- pflichten und für die Sicherheit und den Schutz der bei ihm anfallenden personenbezo- genen Daten ausreichende Maßnahmen ergreifen. Die Schule erkennt die für den Ko- operationspartner der Jugendarbeit geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen an. Die Schule informiert die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kooperationspartners der Jugendarbeit über zu beachtende Schulvorschriften, Anordnungen der Schulaufsichtsbe- hörden und Beschlüsse der schulischen Mitwirkungsgremien. Beide Seiten unterstützen sich gegenseitig in dem Bemühen um sachdienliche Fortbil- dung und Information des eingesetzten Personals.
Weitere Vereinbarungen. Die Partner sind frei, weitere über die schülerbezogenen Aktivitäten hinausgehende Abmachungen zu treffen.