Anpassung des Zinssatzes. Der Zinssatz ist variabel; er wird wie folgt an den Indikator gebunden (gesenkt oder erhöht): Z 35. Indikator ist der 3-Monats-Euribor (EURIBOR). Falls jedoch der EURIBOR höher ist als der Euro-Zinsswap-Satz: 3-Jahres- IRS (IRS), ist der IRS der Indikator. Die tagesaktuellen Werte des EURIBOR und des IRS können bei der Bank nachgefragt werden; der tagesaktuelle Wert des EURIBOR kann überdies unter xxxxx://xxx.xxxx-xxxxxxxxxx.xx oder xxxxx://xxx.xxxxxxx- xxxxx.xx/xx abgefragt werden. Z 36. Anpassungen des Zinssatzes finden unabhängig vom Zeitpunkt des Abschlusses des Kontovertrages vierteljährlich jeweils mit Wirksamkeit zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines jeden Kalenderjahres statt. Grundlage für eine Anpassung ist der für den 10. des Vormonats dieser Zinsanpassungstermine ermittelte Indikatorsatz. Wird für den 10. des Vormonats kein Indikatorsatz verlautbart, ist der erste für einen der Folgetage verlautbarte Indikatorsatz maßgeblich. Z 37. Eine Anpassung des Zinssatzes wird nur vorgenommen, falls sich der für einen Zinsanpassungstermin maßgebliche Indikatorsatz um mehr als 0,125 % gegenüber dem für die letzte Zinsanpassung maßgeblichen Indikatorsatz geändert hat. Wird zu einem Zinsanpassungstermin keine Anpassung vorgenommen, ist der für den nächsten Zinsanpassungstermin maßgebliche Indikatorsatz jener, der für den Anpassungstermin maßgeblich war, zu welchem die letzte Zinsanpassung tatsächlich erfolgt ist. Jener Indikatorsatz, der zu einer Anpassung des Zinssatzes geführt hat, bildet daher jeweils die Berechnungsbasis für die nächste Anpassung. Z 38. Der für eine Zinsanpassung maßgebliche Indikatorsatz wird auf volle 0,125 % kaufmännisch gerundet. Der Zinssatz wird in jenem Ausmaß angepasst (erhöht oder gesenkt), in welchem sich der gerundete Indikatorsatz im Vergleich zu dem für die letzte Zinsanpassung maßgeblichen gerundeten Indikatorsatz verändert hat.
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Samples: Bedingungen Für Konten
Anpassung des Zinssatzes. Z 15. Der Zinssatz ist variabel; er wird wie folgt an den Indikator gebunden (gesenkt oder erhöht):
Z 3516. Indikator ist der 3-Monats-Euribor (EURIBOR). Falls jedoch der EURIBOR höher ist als der Euro-Zinsswap-Satz: 3-Jahres- IRS (IRS), ist der IRS der Indikator. Die tagesaktuellen Werte des EURIBOR und des IRS können bei der Bank nachgefragt werden; der tagesaktuelle Wert des EURIBOR kann überdies unter xxxxx://xxx.xxxx-xxxxxxxxxx.xx oder xxxxx://xxx.xxxxxxx- xxxxx.xx/xx abgefragt werden.
Z 3617. Anpassungen des Zinssatzes finden unabhängig vom Zeitpunkt des Abschlusses des Kontovertrages Kontovertrags vierteljährlich jeweils mit Wirksamkeit zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines jeden Kalenderjahres statt. Grundlage für eine Anpassung ist der für den 10. des Vormonats dieser Zinsanpassungstermine ermittelte Indikatorsatz. Wird für den 10. des Vormonats kein Indikatorsatz verlautbart, ist der erste für einen der Folgetage verlautbarte Indikatorsatz maßgeblich.
Z 3718. Eine Anpassung des Zinssatzes wird nur vorgenommen, falls sich der für einen Zinsanpassungstermin maßgebliche Indikatorsatz um mehr als 0,125 % gegenüber dem für die letzte Zinsanpassung maßgeblichen Indikatorsatz geändert hat. Wird zu einem Zinsanpassungstermin keine Anpassung vorgenommen, ist der für den nächsten Zinsanpassungstermin maßgebliche Indikatorsatz jener, der für den Anpassungstermin maßgeblich war, zu welchem die letzte Zinsanpassung tatsächlich erfolgt ist. Jener Indikatorsatz, der zu einer Anpassung des Zinssatzes geführt hat, bildet daher jeweils die Berechnungsbasis für die nächste Anpassung.
Z 3819. Der für eine Zinsanpassung maßgebliche Indikatorsatz wird auf volle 0,125 % kaufmännisch gerundet. Der Zinssatz wird in jenem Ausmaß angepasst (erhöht oder gesenkt), in welchem sich der gerundete Indikatorsatz im Vergleich zu dem für die letzte Zinsanpassung maßgeblichen gerundeten Indikatorsatz verändert hat.
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Samples: Bedingungen Für Konten
Anpassung des Zinssatzes. Der Zinssatz ist variabel; er wird wie folgt an den Indikator gebunden (gesenkt oder erhöht):
Z 357.1.2.1. Indikator ist der 3-Monats-Euribor (EURIBOR). Falls jedoch der EURIBOR höher ist als der Euro-Zinsswap-Satz: 3-Jahres- IRS (IRS), ist der IRS der Indikator. Die tagesaktuellen Werte des EURIBOR und des IRS können bei der Bank nachgefragt werden; der tagesaktuelle Wert des EURIBOR kann überdies unter xxxxx://xxx.xxxx-xxxxxxxxxx.xx oder xxxxx://xxx.xxxxxxx- xxxxx.xx/xx xxx.xxxx-xxxxxxxxxx.xx abgefragt werden.
Z 367.1.2.2. Anpassungen des Zinssatzes finden unabhängig vom Zeitpunkt des Abschlusses des Kontovertrages Kontovertrags vierteljährlich jeweils mit Wirksamkeit zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines jeden Kalenderjahres statt. Grundlage für eine Anpassung ist der für den 10. des Vormonats dieser Zinsanpassungstermine ermittelte Indikatorsatz. Wird für den 10. des Vormonats kein Indikatorsatz verlautbart, ist der erste für einen der Folgetage verlautbarte Indikatorsatz maßgeblich.
Z 377.1.2.3. Eine Anpassung des Zinssatzes wird nur vorgenommen, falls sich der für einen Zinsanpassungstermin maßgebliche Indikatorsatz Indika- torsatz um mehr als 0,125 % gegenüber dem für die letzte Zinsanpassung maßgeblichen Indikatorsatz geändert hat. Wird zu einem Zinsanpassungstermin keine Anpassung vorgenommen, ist der für den nächsten Zinsanpassungstermin maßgebliche Indikatorsatz jener, der für den Anpassungstermin maßgeblich war, zu welchem die letzte Zinsanpassung tatsächlich erfolgt ist. Jener IndikatorsatzIndikator- satz, der zu einer Anpassung des Zinssatzes geführt hat, bildet daher jeweils die Berechnungsbasis für die nächste Anpassung.
Z 387.1.2.4. Der für eine Zinsanpassung maßgebliche Indikatorsatz wird auf volle 0,125 % kaufmännisch gerundet. Der Zinssatz wird in jenem Ausmaß angepasst (erhöht oder gesenkt), in welchem sich der gerundete Indikatorsatz im Vergleich zu dem für die letzte Zinsanpassung maßgeblichen gerundeten Indikatorsatz verändert hat.
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Samples: Bedingungen Für Sparkonten
Anpassung des Zinssatzes. Der Zinssatz ist variabel; er wird wie folgt an den Indikator gebunden (gesenkt oder erhöht):
Z 356.1.2.1. Indikator ist der 3-Monats-Euribor (EURIBOR). Falls jedoch der EURIBOR höher ist als der Euro-Zinsswap-Satz: 3-Jahres- IRS (IRS), ist der IRS der Indikator. Die tagesaktuellen Werte des EURIBOR und des IRS können bei der Bank nachgefragt werden; der tagesaktuelle Wert des EURIBOR kann überdies unter xxxxx://xxx.xxxx-xxxxxxxxxx.xx oder xxxxx://xxx.xxxxxxx- xxxxx.xx/xx xxx.xxxx-xxxxxxxxxx.xx abgefragt werden.
Z 366.1.2.2. Anpassungen des Zinssatzes finden unabhängig vom Zeitpunkt des Abschlusses des Kontovertrages Kontovertrags vierteljährlich jeweils mit Wirksamkeit zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines jeden Kalenderjahres statt. Grundlage für eine Anpassung ist der für den 10. des Vormonats dieser Zinsanpassungstermine ermittelte Indikatorsatz. Wird für den 10. des Vormonats kein Indikatorsatz verlautbart, ist der erste für einen der Folgetage verlautbarte Indikatorsatz maßgeblich.
Z 376.1.2.3. Eine Anpassung des Zinssatzes wird nur vorgenommen, falls sich der für einen Zinsanpassungstermin maßgebliche Indikatorsatz Indika- torsatz um mehr als 0,125 % gegenüber dem für die letzte Zinsanpassung maßgeblichen Indikatorsatz geändert hat. Wird zu einem Zinsanpassungstermin keine Anpassung vorgenommen, ist der für den nächsten Zinsanpassungstermin maßgebliche Indikatorsatz jener, der für den Anpassungstermin maßgeblich war, zu welchem die letzte Zinsanpassung tatsächlich erfolgt ist. Jener IndikatorsatzIndikator- satz, der zu einer Anpassung des Zinssatzes geführt hat, bildet daher jeweils die Berechnungsbasis für die nächste Anpassung.
Z 386.1.2.4. Der für eine Zinsanpassung maßgebliche Indikatorsatz wird auf volle 0,125 % kaufmännisch gerundet. Der Zinssatz wird in jenem Ausmaß angepasst (erhöht oder gesenkt), in welchem sich der gerundete Indikatorsatz im Vergleich zu dem für die letzte Zinsanpassung maßgeblichen gerundeten Indikatorsatz verändert hat.
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Samples: Bedingungen Für Sparkonten
Anpassung des Zinssatzes. Der Zinssatz ist variabel; er wird wie folgt an den Indikator gebunden (gesenkt oder erhöht):
Z 3573. Indikator ist der 3-Monats-Euribor (EURIBOR). Falls jedoch der EURIBOR höher ist als der Euro-Zinsswap-Satz: 3-Jahres- IRS (IRS), ist der IRS der Indikator. Die tagesaktuellen Werte des EURIBOR und des IRS können bei der Bank nachgefragt werden; der tagesaktuelle Wert des EURIBOR kann überdies unter xxxxx://xxx.xxxx-xxxxxxxxxx.xx oder xxxxx://xxx.xxxxxxx- xxxxx.xx/xx abgefragt werden.
Z 3674. Anpassungen des Zinssatzes finden unabhängig vom Zeitpunkt des Abschlusses des Kontovertrages Kontovertrags vierteljährlich jeweils mit Wirksamkeit zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines jeden Kalenderjahres statt. Grundlage für eine Anpassung ist der für den 10. des Vormonats dieser Zinsanpassungstermine ermittelte Indikatorsatz. Wird für den 10. des Vormonats kein Indikatorsatz verlautbart, ist der erste für einen der Folgetage verlautbarte Indikatorsatz maßgeblich.
Z 3775. Eine Anpassung des Zinssatzes wird nur vorgenommen, falls sich der für einen Zinsanpassungstermin maßgebliche Indikatorsatz um mehr als 0,125 % gegenüber dem für die letzte Zinsanpassung maßgeblichen Indikatorsatz geändert hat. Wird zu einem Zinsanpassungstermin keine Anpassung vorgenommen, ist der für den nächsten Zinsanpassungstermin maßgebliche Indikatorsatz jener, der für den Anpassungstermin maßgeblich war, zu welchem die letzte Zinsanpassung tatsächlich erfolgt ist. Jener Indikatorsatz, der zu einer Anpassung des Zinssatzes geführt hat, bildet daher jeweils die Berechnungsbasis für die nächste Anpassung.
Z 3876. Der für eine Zinsanpassung maßgebliche Indikatorsatz wird auf volle 0,125 % kaufmännisch gerundet. Der Zinssatz wird in jenem Ausmaß angepasst (erhöht oder gesenkt), in welchem sich der gerundete Indikatorsatz im Vergleich zu dem für die letzte Zinsanpassung maßgeblichen gerundeten Indikatorsatz verändert hat.
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Samples: Bedingungen Für Konten
Anpassung des Zinssatzes. Der Zinssatz ist variabel; er wird wie folgt an den Indikator gebunden (gesenkt oder erhöht):
Z 356.1.2.1. Indikator ist der 3-Monats-Euribor (EURIBOR). Falls jedoch der EURIBOR höher ist als der Euro-Zinsswap-Satz: 3-Jahres- IRS (IRS), ist der IRS der Indikator. Die tagesaktuellen Werte des EURIBOR und des IRS können bei der Bank nachgefragt werden; der tagesaktuelle Wert des EURIBOR kann überdies unter xxxxx://xxx.xxxx-xxxxxxxxxx.xx oder xxxxx://xxx.xxxxxxx- xxxxx.xx/xx xxx.xxxx-xxxxxxxxxx.xx abgefragt werden.
Z 366.1.2.2. Anpassungen des Zinssatzes finden unabhängig vom Zeitpunkt des Abschlusses des Kontovertrages vierteljährlich jeweils mit Wirksamkeit zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines jeden Kalenderjahres statt. Grundlage für eine Anpassung ist der für den 10. des Vormonats dieser Zinsanpassungstermine ermittelte Indikatorsatz. Wird für den 10. des Vormonats kein Indikatorsatz verlautbart, ist der erste für einen der Folgetage verlautbarte Indikatorsatz maßgeblich.
Z 376.1.2.3. Eine Anpassung des Zinssatzes wird nur vorgenommen, falls sich der für einen Zinsanpassungstermin maßgebliche Indikatorsatz Indika- torsatz um mehr als 0,125 % gegenüber dem für die letzte Zinsanpassung maßgeblichen Indikatorsatz geändert hat. Wird zu einem Zinsanpassungstermin keine Anpassung vorgenommen, ist der für den nächsten Zinsanpassungstermin maßgebliche Indikatorsatz jener, der für den Anpassungstermin maßgeblich war, zu welchem die letzte Zinsanpassung tatsächlich erfolgt ist. Jener IndikatorsatzIndikator- satz, der zu einer Anpassung des Zinssatzes geführt hat, bildet daher jeweils die Berechnungsbasis für die nächste Anpassung.
Z 386.1.2.4. Der für eine Zinsanpassung maßgebliche Indikatorsatz wird auf volle 0,125 % kaufmännisch gerundet. Der Zinssatz wird in jenem Ausmaß angepasst (erhöht oder gesenkt), in welchem sich der gerundete Indikatorsatz im Vergleich zu dem für die letzte Zinsanpassung maßgeblichen gerundeten Indikatorsatz verändert hat.
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