Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten. 26 Wann können Sie Ihre Beiträge herabsetzen und welche Folgen hat das? § 27 Wann können Sie Ihre Beiträge außerplanmäßig erhöhen und welche Folgen hat das? § 28 Wann können Sie vor Rentenbeginn außerplanmäßig Teilbeträge aus Ihrem Ver- trag entnehmen und welche Folgen hat das? § 29 Wann können Sie vor Rentenbeginn Zuzahlungen leisten und welche Folgen hat das? § 30 Wann können Sie Ihren Rentenbeginn vorziehen und welche Folgen hat das? § 31 Wann können Sie Ihren Rentenbeginn hinausschieben und welche Folgen hat das? § 32 Wann können Sie das Kapitalwahlrecht ausüben und welche Folgen hat das? § 33 Wann können Sie neu zwischen Volldynamik und Teildynamik als Verrentungs- form wählen und welche Folgen hat das? § 34 Wann können Sie neu zwischen flexiblem und klassischem Rentenbezug wählen oder eine Rentengarantiezeit ändern und welche Folgen hat das? § 35 Wann können Sie eine Umstellung Ihrer Altersrente auf eine erhöhte Altersrente wegen Pflegebedürftigkeit beantragen und welche Folgen hat das? § 36 Wann können Sie im Rentenbezug außerplanmäßig Teilbeträge aus Ihrem Ver- trag entnehmen und welche Folgen hat das? § 37 Wann können Sie im Rentenbezug Zuzahlungen leisten und welche Folgen hat das? § 38 Was müssen Sie bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens tun? § 39 Wer ist unser rechtlicher Ansprechpartner? § 40 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie? § 41 Welches Recht und welche Sprache gelten bei Ihrem Vertrag? § 42 Wo ist der Gerichtsstand? § 43 Wie können Sie ein außergerichtliches Verfahren zur Streitschlichtung in An- spruch nehmen oder sich beschweren? § 44 Wie sind Ihre Ansprüche zusätzlich abgesichert?
Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten. Hier finden Sie zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten Ihrer Versi- cherung. Sie sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Wenn Sie eine Gestaltungsmöglichkeit ausüben, kann sich dies auf die Höhe der Versicherungsleistungen auswirken. Inhalt dieses Abschnitts: Sie können verlangen, dass wir den vereinbarten Rentenbeginn um bis zu 7 Jahre vorziehen. Wenn für Ihren Vertrag ein vorgezogener Rentenbeginn in Betracht kommt, werden wir Sie hierüber informieren.
Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten. 26 Wann können Sie Ihre Beiträge herabsetzen und welche Folgen hat das? § 27 Wann können Sie Ihre Beiträge außerplanmäßig erhöhen und welche Fol- gen hat das? § 28 Wann können Sie vor Rentenbeginn außerplanmäßig Teilbeträge aus Ihrem Vertrag entnehmen und welche Folgen hat das? § 29 Wann können Sie vor Rentenbeginn Zuzahlungen leisten und welche Fol- gen hat das? § 30 Wann können Sie Ihren Rentenbeginn vorziehen und welche Folgen hat das? § 31 Wann können Sie Ihren Rentenbeginn hinausschieben und welche Folgen hat das? § 32 Wann können Sie das Kapitalwahlrecht ausüben und welche Folgen hat das? § 33 Wann können Sie neu zwischen Volldynamik und Teildynamik als Verren- tungsform wählen und welche Folgen hat das? § 34 Wann können Sie neu zwischen flexiblem und klassischem Rentenbezug wählen oder eine Rentengarantiezeit ändern und welche Folgen hat das? § 35 Wann können Sie eine Umstellung Ihrer Altersrente auf eine erhöhte Alters- rente wegen Pflegebedürftigkeit beantragen und welche Folgen hat das? Umstellung zu Rentenbeginn
Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten. Hier finden Sie zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten Ihrer Versi- cherung. Sie sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Wenn Sie eine Gestaltungsmöglichkeit ausüben, kann sich dies auf die Höhe der Versicherungsleistungen auswirken. Inhalt dieses Abschnitts:
Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten. Hier finden Sie zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten Ihrer Versi- cherung. Sie sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Wenn Sie eine Gestaltungsmöglichkeit ausüben, kann sich dies auf die Höhe der Versicherungsleistungen auswirken. Inhalt dieses Abschnitts: Wenn Sie den Baustein Kapital bei Tod bei Vertragsschluss abge- schlossen haben, können Sie das vereinbarte Garantiekapital bei Tod ohne erneute Risikoprüfung bei den in Absatz 1 genannten Anlässen erhöhen.
Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten. 1 Können Sie Zuzahlungen leisten?
Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten. Hier finden Sie zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten Ihrer Versi- cherung. Sie sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Wenn Sie eine Gestaltungsmöglichkeit ausüben, kann sich dies auf die Höhe der Versicherungsleistungen auswirken. Die Ziffern 10.7 bis 10.9 gelten nur, wenn Sie für die Verwendung der Überschussan- teile einen Ansammlungsbonus vereinbart haben. Sie können verlangen, dass Ihre vereinbarte Rente bei Beeinträch- tigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten innerhalb der ersten 5 Jahre nach Versicherungsbeginn ohne erneute Risikoprü- fung erhöht wird. Eine Erhöhung ist nicht möglich, wenn • die →versicherte Person in dem dem Erhöhungstermin voran- gegangenen Jahr länger als 14 Kalendertage durchgehend au- ßerstande war, ihre Berufstätigkeit auszuüben oder • Ihre Versicherung mit vereinfachter Risikoprüfung zustande ge- kommen ist oder • Ihre Versicherung aufgrund der Erhöhung einer anderen Versi- cherung oder durch Umwandlung oder Ersetzung einer anderen Versicherung ohne erneute Risikoprüfung zustande gekommen ist. Die Erhöhung ist nur zulässig, wenn die jährliche Rente bei Beein- trächtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten nach der Erhöhung 60.000 EUR nicht überschreitet. Sie können Ihre vereinbarte Rente bei Beeinträchtigung von kör- perlichen oder geistigen Fähigkeiten ohne erneute Risikoprüfung bei folgenden Anlässen erhöhen, wenn Sie die Erhöhung innerhalb von 12 Monaten seit Eintritt des Anlasses verlangen:
Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten. Inhaltsverzeichnis
Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten. 1 Können Sie die Zahlungsweise der Beiträge ändern?
Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten. Inhaltsverzeichnis Sofern Sie eine garantierte Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente vereinbart haben, gilt die folgende Ziffer ergänzend zu den vorherigen Ziffern: