Common use of Ansprüche nach Umweltschadensgesetz Clause in Contracts

Ansprüche nach Umweltschadensgesetz. Ausgeschlossen sind Ansprüche, die gegen den Versicherungsnehmer wegen Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz oder anderen auf der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) basierenden nationalen Umsetzungsgesetzen geltend gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn der Versicherungsnehmer von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haft- pflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts auf Erstattung der durch solche Umweltschäden entstandenen Kosten in Anspruch genommen wird. Der Versicherungsschutz bleibt aber für solche Ansprüche erhalten, die auch ohne Bestehen des Umweltschadensgesetzes oder anderer auf der EU- Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) basierender nationaler Umsetzungsgesetze bereits aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestim- mungen privatrechtlichen Inhalts gegen den Versicherungsnehmer geltend gemacht werden könnten. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, soweit es sich handelt um Schäden aus

Appears in 2 contracts

Samples: www.gdv.de, www.gdv.de

Ansprüche nach Umweltschadensgesetz. Ausgeschlossen sind Ansprüche, die gegen den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer wegen Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz Umweltscha- densgesetz oder anderen auf der EU-Umwelthaftungsrichtlinie Umwelthaftungsricht- linie (2004/35/EG) basierenden nationalen Umsetzungsgesetzen Umsetzungs- gesetzen geltend gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn der Versicherungsnehmer von einem Dritten aufgrund auf- grund gesetzlicher Haft- pflichtbestimmungen privatrechtlichen Haftpflichtbestimmungen privatrechtli- chen Inhalts auf Erstattung der durch solche Umweltschäden Umweltschä- den entstandenen Kosten in Anspruch genommen wird. Der Versicherungsschutz bleibt aber für solche Ansprüche erhalten, die auch ohne Bestehen des Umweltschadensgesetzes Umweltschadensge- setzes oder anderer auf der EU- EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) basierender nationaler Umsetzungsgesetze bereits aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestim- mungen Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen den Versicherungsnehmer geltend gemacht werden könnten. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer elekt- ronischer Daten, soweit es sich handelt um Schäden aus

Appears in 2 contracts

Samples: Ver Wahrungsvertrag, www.volkswohl-bund.de

Ansprüche nach Umweltschadensgesetz. Ausgeschlossen sind Ansprüche, die gegen den Versicherungsnehmer wegen Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz oder anderen auf der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) basierenden nationalen Umsetzungsgesetzen geltend gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn der Versicherungsnehmer von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haft- pflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts auf Erstattung der durch solche Umweltschäden entstandenen Kosten in Anspruch genommen wird. Der Versicherungsschutz bleibt aber für solche Ansprüche erhalten, die auch ohne Bestehen des Umweltschadensgesetzes oder anderer auf der EU- EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) basierender nationaler Umsetzungsgesetze bereits aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestim- mungen privatrechtlichen Inhalts gegen den Versicherungsnehmer geltend gemacht werden könnten. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, soweit es sich handelt um Schäden aus

Appears in 1 contract

Samples: www.gdv.de