Common use of Anträge auf Zeichnung Clause in Contracts

Anträge auf Zeichnung. Zeichnungsanträge sind unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars per Post, Fax oder in anderer, vorab mit der Verwaltungsstelle und der Zentralbank vereinbarter elektronischer Form an die im Antragsformular angegebenen Kontaktdaten zu übermitteln. Um Anteile zu ihrem in Bezug auf diesen Handelstag berechneten Nettoinventarwert je Anteil zu erhalten, müssen Zeichnungsanträge bis spätestens zum maßgeblichen Annahmeschluss für Zeichnungen (wie im Unterabschnitt „Handelsverfahren“ der entsprechenden Ergänzung dargelegt) oder zu einem von der Verwaltungsgesellschaft eventuell gelegentlich unter außergewöhnlichen Umständen zugelassenen späteren Zeitpunkt eingehen (wobei die Verwaltungsgesellschaft sicherzustellen hat, dass diese außergewöhnlichen Umstände umfassend dokumentiert werden), jedoch mit der Maßgabe, dass Anträge in keinem Fall nach dem Bewertungszeitpunkt für den entsprechenden Handelstag angenommen werden. Nach dem Annahmeschluss für Zeichnungen eingegangene Anträge werden (wenn die Verwaltungsgesellschaft keinen späteren Zeitpunkt für den Eingang zugelassen hat) am darauf folgenden Handelstag zu dem für diesen Handelstag berechneten Nettoinventarwert je Anteil ausgeführt. Wenn der Zeichnungsantrag per Fax oder in einer anderen Form der elektronischen Kommunikation, die vorab mit der der Verwaltungsstelle vereinbart wurde, gesendet wird, müssen dem Antrag die Unterlagen für die Prüfung nach den Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche beigefügt werden, und der unterschriebene Original-Zeichnungsantrag muss unmittelbar danach zusammen mit den Unterlagen für die Prüfung nach den Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche im Original per Post nachgesandt werden. Ungeachtet des Vorstehenden kann die Verwaltungsstelle in ihrem alleinigen Ermessen Zeichnungs- und Rücknahmeanträge für bestimmte Anleger mit geringem Risiko (gemäß der Definition der Verwaltungsstelle) auch dann bearbeiten, wenn kein Original-Zeichnungsformular und Originale oder amtlich beglaubigte Kopien von Dokumenten zur Verhinderung von Geldwäsche vorliegen. Jegliche Änderungen der Zahlungsanweisungen eines Anlegers werden jedoch erst nach Eingang der Originaldokumente durchgeführt.

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Samples: Prospectus, Prospectus Excerpt, Prospectus

Anträge auf Zeichnung. Zeichnungsanträge sind unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars per Post, Fax oder in anderer, vorab mit der Verwaltungsstelle und der Zentralbank vereinbarter elektronischer Form an die im Antragsformular angegebenen Kontaktdaten zu übermitteln. Um Anteile zu ihrem in Bezug auf diesen Handelstag berechneten Nettoinventarwert je Anteil zu erhalten, müssen Zeichnungsanträge bis spätestens zum maßgeblichen Annahmeschluss für Zeichnungen (wie im Unterabschnitt „Handelsverfahren“ der entsprechenden Ergänzung dargelegt) oder zu einem von der Verwaltungsgesellschaft eventuell gelegentlich unter außergewöhnlichen Umständen zugelassenen späteren spä- teren Zeitpunkt eingehen (wobei die Verwaltungsgesellschaft sicherzustellen hat, dass diese außergewöhnlichen außerge- wöhnlichen Umstände umfassend dokumentiert werden), jedoch mit der Maßgabe, dass Anträge in keinem kei- nem Fall nach dem Bewertungszeitpunkt für den entsprechenden Handelstag angenommen werden. Nach dem Annahmeschluss für Zeichnungen eingegangene Anträge werden (wenn die Verwaltungsgesellschaft Verwaltungsge- sellschaft keinen späteren Zeitpunkt für den Eingang zugelassen hat) am darauf folgenden Handelstag zu dem für diesen Handelstag berechneten Nettoinventarwert je Anteil ausgeführt. Wenn der Zeichnungsantrag per Fax oder in einer anderen Form der elektronischen Kommunikation, die vorab mit der der Verwaltungsstelle vereinbart wurde, gesendet wird, müssen dem Antrag die Unterlagen für die Prüfung nach den Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche beigefügt werden, und der unterschriebene un- terschriebene Original-Zeichnungsantrag muss unmittelbar danach zusammen mit den Unterlagen für die Prüfung nach den Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche im Original per Post nachgesandt werdenwer- den. Ungeachtet des Vorstehenden kann die Verwaltungsstelle in ihrem alleinigen Ermessen Zeichnungs- und Rücknahmeanträge für bestimmte Anleger mit geringem Risiko (gemäß der Definition der VerwaltungsstelleVerwal- tungsstelle) auch dann bearbeiten, wenn kein Original-Zeichnungsformular und Originale oder amtlich beglaubigte Kopien von Dokumenten zur Verhinderung von Geldwäsche vorliegen. Jegliche Änderungen der Zahlungsanweisungen eines Anlegers werden jedoch erst nach Eingang der Originaldokumente durchgeführt.

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Samples: Prospectus, Prospectus Extract

Anträge auf Zeichnung. Zeichnungsanträge sind unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars per Post, Fax oder in anderer, vorab mit der Verwaltungsstelle und der Zentralbank vereinbarter elektronischer Form an die im Antragsformular angegebenen Kontaktdaten zu übermitteln. Um Anteile zu ihrem in Bezug auf diesen Handelstag berechneten Nettoinventarwert je Anteil zu erhalten, müssen Zeichnungsanträge bis spätestens zum maßgeblichen Annahmeschluss für Zeichnungen (wie im Unterabschnitt „Handelsverfahren“ der entsprechenden Ergänzung dargelegt) oder zu einem von der Verwaltungsgesellschaft eventuell gelegentlich unter außergewöhnlichen Umständen zugelassenen späteren Zeitpunkt eingehen (wobei die Verwaltungsgesellschaft sicherzustellen hat, dass diese außergewöhnlichen Umstände umfassend dokumentiert werden), jedoch mit der Maßgabe, dass Anträge in keinem Fall nach dem Bewertungszeitpunkt für den entsprechenden Handelstag angenommen werden. Nach dem Annahmeschluss für Zeichnungen eingegangene Anträge werden (wenn die Verwaltungsgesellschaft keinen späteren Zeitpunkt für den Eingang zugelassen hat) am darauf folgenden darauffolgenden Handelstag zu dem für diesen Handelstag berechneten Nettoinventarwert je Anteil ausgeführt. Wenn der Zeichnungsantrag per Fax oder in einer anderen Form der elektronischen Kommunikation, die vorab mit der der Verwaltungsstelle vereinbart wurde, gesendet wird, müssen dem Antrag die Unterlagen für die Prüfung nach den Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche beigefügt werden, und der unterschriebene Original-Zeichnungsantrag muss unmittelbar danach zusammen mit den Unterlagen für die Prüfung nach den Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche im Original per Post nachgesandt werden. Ungeachtet des Vorstehenden kann die Verwaltungsstelle in ihrem alleinigen Ermessen Zeichnungs- und Rücknahmeanträge für bestimmte Anleger mit geringem Risiko (gemäß der Definition der Verwaltungsstelle) auch dann bearbeiten, wenn kein Original-Original- Zeichnungsformular und Originale oder amtlich beglaubigte Kopien von Dokumenten zur Verhinderung von Geldwäsche vorliegen. Jegliche Änderungen der Zahlungsanweisungen eines Anlegers werden jedoch erst nach Eingang der Originaldokumente durchgeführt.

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Samples: Prospectus

Anträge auf Zeichnung. Zeichnungsanträge sind unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars per Post, Fax oder in anderer, vorab mit der Verwaltungsstelle und der Zentralbank vereinbarter elektronischer Form an die im Antragsformular angegebenen Kontaktdaten zu übermitteln. Um Anteile zu ihrem in Bezug auf diesen Handelstag berechneten Nettoinventarwert je Anteil zu erhaltenerhal- ten, müssen Zeichnungsanträge bis spätestens zum maßgeblichen massgeblichen Annahmeschluss für Zeichnungen (wie im Unterabschnitt „Handelsverfahren“ der entsprechenden Ergänzung dargelegt) oder zu einem von der Verwaltungsgesellschaft eventuell gelegentlich unter außergewöhnlichen aussergewöhnlichen Umständen zugelassenen zugelas- senen späteren Zeitpunkt eingehen (wobei die Verwaltungsgesellschaft sicherzustellen hat, dass diese außergewöhnlichen aussergewöhnlichen Umstände umfassend dokumentiert werden), jedoch mit der MaßgabeMassgabe, dass Anträge An- träge in keinem Fall nach dem Bewertungszeitpunkt für den entsprechenden Handelstag angenommen werden. Nach dem Annahmeschluss für Zeichnungen eingegangene Anträge werden (wenn die Verwaltungsgesellschaft Ver- waltungsgesellschaft keinen späteren Zeitpunkt für den Eingang zugelassen hat) am darauf folgenden darauffolgenden Handelstag zu dem für diesen Handelstag berechneten Nettoinventarwert je Anteil ausgeführt. Wenn der Zeichnungsantrag per Fax oder in einer anderen Form der elektronischen Kommunikation, die vorab mit der der Verwaltungsstelle vereinbart wurde, gesendet wird, müssen dem Antrag die Unterlagen Unterla- gen für die Prüfung nach den Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche beigefügt werden, und der unterschriebene Original-Zeichnungsantrag muss unmittelbar danach zusammen mit den Unterlagen Unterla- gen für die Prüfung nach den Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche im Original per Post nachgesandt nach- gesandt werden. Ungeachtet des Vorstehenden kann die Verwaltungsstelle in ihrem alleinigen Ermessen Ermes- sen Zeichnungs- und Rücknahmeanträge für bestimmte Anleger mit geringem Risiko (gemäß gemäss der Definition De- finition der Verwaltungsstelle) auch dann bearbeiten, wenn kein Original-Zeichnungsformular und Originale Ori- ginale oder amtlich beglaubigte Kopien von Dokumenten zur Verhinderung von Geldwäsche vorliegen. Jegliche Änderungen der Zahlungsanweisungen eines Anlegers werden jedoch erst nach Eingang der Originaldokumente durchgeführt.

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Samples: Prospekt

Anträge auf Zeichnung. Zeichnungsanträge sind unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars per Post, Fax oder in anderer, vorab mit der Verwaltungsstelle und der Zentralbank vereinbarter elektronischer Form an die im Antragsformular angegebenen Kontaktdaten zu übermitteln. Um Anteile zu ihrem in Bezug auf diesen Handelstag berechneten Nettoinventarwert je Anteil zu erhaltenerhal- ten, müssen Zeichnungsanträge bis spätestens zum maßgeblichen Annahmeschluss für Zeichnungen (wie im Unterabschnitt „Handelsverfahren“ der entsprechenden Ergänzung dargelegt) oder zu einem von der Verwaltungsgesellschaft eventuell gelegentlich unter außergewöhnlichen Umständen zugelassenen zugelas- senen späteren Zeitpunkt eingehen (wobei die Verwaltungsgesellschaft sicherzustellen hat, dass diese außergewöhnlichen Umstände umfassend dokumentiert werden), jedoch mit der Maßgabe, dass Anträge An- träge in keinem Fall nach dem Bewertungszeitpunkt für den entsprechenden Handelstag angenommen werden. Nach dem Annahmeschluss für Zeichnungen eingegangene Anträge werden (wenn die Verwaltungsgesellschaft Ver- waltungsgesellschaft keinen späteren Zeitpunkt für den Eingang zugelassen hat) am darauf folgenden darauffolgenden Handelstag zu dem für diesen Handelstag berechneten Nettoinventarwert je Anteil ausgeführt. Wenn der Zeichnungsantrag per Fax oder in einer anderen Form der elektronischen Kommunikation, die vorab mit der der Verwaltungsstelle vereinbart wurde, gesendet wird, müssen dem Antrag die Unterlagen Unterla- gen für die Prüfung nach den Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche beigefügt werden, und der unterschriebene Original-Zeichnungsantrag muss unmittelbar danach zusammen mit den Unterlagen Unterla- gen für die Prüfung nach den Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche im Original per Post nachgesandt nach- gesandt werden. Ungeachtet des Vorstehenden kann die Verwaltungsstelle in ihrem alleinigen Ermessen Ermes- sen Zeichnungs- und Rücknahmeanträge für bestimmte Anleger mit geringem Risiko (gemäß der Definition Defi- nition der Verwaltungsstelle) auch dann bearbeiten, wenn kein Original-Zeichnungsformular und Originale Origi- nale oder amtlich beglaubigte Kopien von Dokumenten zur Verhinderung von Geldwäsche vorliegen. Jegliche Änderungen der Zahlungsanweisungen eines Anlegers werden jedoch erst nach Eingang der Originaldokumente durchgeführt.

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Samples: Prospectus Excerpt

Anträge auf Zeichnung. Zeichnungsanträge sind unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars per Post, Fax oder in anderer, vorab mit der Verwaltungsstelle und der Zentralbank vereinbarter elektronischer Form an die im Antragsformular angegebenen Kontaktdaten zu übermitteln. Um Anteile zu ihrem in Bezug auf diesen Handelstag berechneten Nettoinventarwert berechnetenNettoinventarwert je Anteil zu erhalten, müssen Zeichnungsanträge bis spätestens zum maßgeblichen Annahmeschluss für Zeichnungen (wie im Unterabschnitt „Handelsverfahren“ der entsprechenden Ergänzung dargelegt) oder zu einem von der Verwaltungsgesellschaft eventuell gelegentlich unter außergewöhnlichen Umständen zugelassenen späteren Zeitpunkt eingehen (wobei die Verwaltungsgesellschaft sicherzustellen hat, dass diese außergewöhnlichen Umstände umfassend dokumentiert werden), jedoch mit der Maßgabe, dass Anträge in keinem Fall nach dem Bewertungszeitpunkt für den entsprechenden Handelstag angenommen werden. Nach dem Annahmeschluss für Zeichnungen eingegangene Anträge werden (wenn die Verwaltungsgesellschaft keinen späteren Zeitpunkt für den Eingang zugelassen hat) am darauf folgenden Handelstag zu dem für diesen Handelstag berechneten Nettoinventarwert je Anteil ausgeführt. Wenn der Zeichnungsantrag per Fax oder in einer anderen Form der elektronischen Kommunikation, die vorab mit der der Verwaltungsstelle vereinbart wurde, gesendet wird, müssen dem Antrag die Unterlagen für die Prüfung nach den Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche beigefügt werden, und der unterschriebene Original-Zeichnungsantrag muss unmittelbar danach zusammen mit den Unterlagen für die Prüfung nach den Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche im Original per Post nachgesandt werden. Ungeachtet des Vorstehenden kann die Verwaltungsstelle in ihrem alleinigen Ermessen Zeichnungs- und Rücknahmeanträge für bestimmte Anleger mit geringem Risiko (gemäß der Definition der Verwaltungsstelle) auch dann bearbeiten, wenn kein Original-Zeichnungsformular und Originale oder amtlich beglaubigte Kopien von Dokumenten zur Verhinderung von Geldwäsche vorliegen. Jegliche Änderungen der Zahlungsanweisungen eines Anlegers werden jedoch erst nach Eingang der Originaldokumente durchgeführt.

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