Anwendung des Abkommens. (1) Dieses Abkommen gilt für Investitionen, die im Hoheitsgebiet einer der beiden Vertragsparteien gemäß ihren Rechtsvorschriften von Investoren der anderen Vertragspartei sowohl vor als auch nach dem In-Kraft-Treten dieses Abkommens vorgenommen wurden oder werden. (2) Dieses Abkommen gilt nicht für Ansprüche, die bereits geregelt wurden oder Verfahren, die vor seinem In-Kraft-Treten eingeleitet wurden.
Appears in 5 contracts
Samples: Abkommen Über Die Förderung Und Den Schutz Von Investitionen, Abkommen Über Die Förderung Und Den Schutz Von Investitionen, Abkommen Über Die Förderung Und Den Schutz Von Investitionen
Anwendung des Abkommens. (1) Dieses Abkommen gilt für Investitionen, die im Hoheitsgebiet einer der beiden Vertragsparteien gemäß ihren Rechtsvorschriften von Investoren der anderen Vertragspartei sowohl vor als auch nach dem In-Kraft-Treten Inkrafttreten dieses Abkommens vorgenommen wurden oder werden.
(2) Dieses Abkommen gilt nicht für Ansprüche, die bereits geregelt wurden oder Verfahren, die vor seinem In-Kraft-Treten Inkrafttreten eingeleitet wurden.
Appears in 3 contracts
Samples: Investment Protection Agreement, Abkommen Über Die Förderung Und Den Schutz Von Investitionen, Abkommen Über Die Förderung Und Den Gegenseitigen Schutz Von Investitionen
Anwendung des Abkommens. (1) Dieses Abkommen gilt für Investitionen, die von Investoren einer Vertragspartei im Hoheitsgebiet einer der beiden Vertragsparteien gemäß ihren Rechtsvorschriften von Investoren der anderen Vertragspartei gemäß deren/ihren geltenden Rechtsvorschriften sowohl vor als auch nach dem In-In- Kraft-Treten dieses Abkommens vorgenommen wurden oder werden.
(2) Dieses Abkommen gilt nicht für Ansprüche, die bereits geregelt wurden oder Verfahrenfindet keine Anwendung auf Streitfälle, die vor seinem In-In- Kraft-Treten eingeleitet wurdenentstanden sind.
Appears in 2 contracts
Samples: Investment Protection Agreement, Investment Protection Agreement
Anwendung des Abkommens. (1) Dieses Abkommen gilt für Investitionen, die im auf dem Hoheitsgebiet einer der beiden Vertragsparteien gemäß ihren Rechtsvorschriften von Investoren Xxxxxxxxxx der anderen Vertragspartei sowohl vor als auch nach dem In-Kraft-Treten Inkrafttreten dieses Abkommens vorgenommen wurden oder werden.
(2) Dieses Abkommen gilt nicht für Ansprüche, die bereits geregelt wurden oder Verfahren, die vor seinem In-Kraft-Treten Inkrafttreten eingeleitet wurden.
Appears in 2 contracts
Samples: Investment Protection Agreement, Investment Protection Agreement
Anwendung des Abkommens. (1) Dieses Abkommen gilt für Investitionen, die im Hoheitsgebiet einer der beiden Vertragsparteien gemäß ihren Rechtsvorschriften von Investoren der anderen Vertragspartei sowohl vor als auch nach dem In-Kraft-Treten Inkrafttreten dieses Abkommens vorgenommen wurden oder werden.
(2) Dieses Abkommen gilt nicht für Ansprüche, die bereits geregelt wurden oder Verfahren, die vor seinem In-Kraft-Treten eingeleitet wurden.
Appears in 1 contract
Samples: Abkommen Über Die Förderung Und Den Schutz Von Investitionen
Anwendung des Abkommens. (1) Dieses Abkommen gilt für Investitionen, die im auf dem Hoheitsgebiet einer der beiden Vertragsparteien gemäß ihren Rechtsvorschriften von Investoren Xxxxxxxxxx der anderen Vertragspartei sowohl vor als auch nach dem In-Kraft-Treten Inkrafttreten dieses Abkommens vorgenommen wurden oder werden.
(2) Dieses Abkommen gilt auf dem Hoheitsgebiet der Vertragsparteien und auf allen Regierungsebenen.
(3) Dieses Abkommen gilt nicht für Ansprüche, die bereits geregelt wurden oder Verfahren, die vor seinem In-Kraft-Treten Inkrafttreten eingeleitet wurden.
Appears in 1 contract
Samples: Abkommen Über Die Förderung Und Den Schutz Von Investitionen
Anwendung des Abkommens. (1) Dieses Abkommen gilt für Investitionen, die im Hoheitsgebiet einer der beiden Vertragsparteien Vertragspartei gemäß ihren Rechtsvorschriften von Investoren der anderen Vertragspartei sowohl vor als auch nach dem In-Kraft-Kraft- Treten dieses Abkommens vorgenommen wurden oder werden.
(2) Dieses . Das Abkommen gilt nicht für Ansprüche, die bereits geregelt wurden oder Verfahren, die vor seinem In-Kraft-Treten eingeleitet wurden.
Appears in 1 contract
Samples: Investment Protection Agreement
Anwendung des Abkommens. (1) Dieses Abkommen gilt für Investitionen, die im Hoheitsgebiet einer der beiden Vertragsparteien gemäß ihren Rechtsvorschriften von Investoren der anderen Vertragspartei sowohl vor als auch nach dem In-Kraft-Treten dieses Abkommens vorgenommen wurden oder werden.
(2) Dieses Abkommen gilt nicht für Ansprüche, die bereits geregelt wurden wurden, oder VerfahrenVerfahren über eine Investitionsstreitigkeit, die vor seinem In-Kraft-Treten eingeleitet wurden.. 1157 der Beilagen 9
Appears in 1 contract
Samples: Abkommen Über Die Förderung Und Den Gegenseitigen Schutz Von Investitionen
Anwendung des Abkommens. (1) Dieses Abkommen gilt für Investitionen, die im Hoheitsgebiet einer der beiden Vertragsparteien gemäß ihren Rechtsvorschriften von Investoren der anderen Vertragspartei Ver- tragspartei sowohl vor als auch nach dem In-Kraft-Treten Inkrafttreten dieses Abkommens vorgenommen vorge- nommen wurden oder werden.
(2) Dieses Abkommen gilt nicht für Ansprüche, die bereits geregelt wurden oder Verfahren, die vor seinem In-Kraft-Treten Inkrafttreten eingeleitet wurden.
Appears in 1 contract
Samples: Investment Protection Agreement
Anwendung des Abkommens. (1) Dieses Abkommen gilt für Investitionen, die im Hoheitsgebiet einer der beiden Vertragsparteien gemäß ihren Rechtsvorschriften von Investoren der anderen Vertragspartei sowohl vor als auch nach dem In-Kraft-Treten Inkrafttreten dieses Abkommens vorgenommen wurden oder werden.
(2) Dieses Abkommen gilt nicht für Ansprüche, die bereits geregelt wurden oder VerfahrenStreitverfahren, die vor seinem In-Kraft-Treten Inkrafttreten eingeleitet wurden.
Appears in 1 contract
Samples: Abkommen Über Die Förderung Und Den Schutz Von Investitionen
Anwendung des Abkommens. (1) Dieses Abkommen gilt für Investitionen, die im auf dem Hoheitsgebiet einer der beiden Vertragsparteien Vertrags- parteien gemäß ihren Rechtsvorschriften von Investoren der anderen Vertragspartei sowohl vor als auch nach dem In-Kraft-Treten Inkrafttreten dieses Abkommens vorgenommen wurden oder werden.
(2) Dieses Abkommen gilt auf dem Hoheitsgebiet der Vertragsparteien und auf allen Regierungs- ebenen.
(3) Dieses Abkommen gilt nicht für Ansprüche, die bereits geregelt wurden wurden, oder Verfahren, die vor seinem In-Kraft-Treten Inkrafttreten eingeleitet wurden.
Appears in 1 contract
Samples: Abkommen Über Die Förderung Und Den Schutz Von Investitionen
Anwendung des Abkommens. (1) Dieses Abkommen gilt für Investitionen, die im Hoheitsgebiet einer der beiden Vertragsparteien gemäß ihren Rechtsvorschriften von Investoren der anderen Vertragspartei sowohl vor als auch nach dem In-Kraft-Treten Inkrafttreten dieses Abkommens vorgenommen wurden oder werden.
(2) Dieses Abkommen gilt nicht für Streitigkeiten, die vor dem 2. Xxxx 1992 entstanden sind, ebenso wenig für Ansprüche, über die bereits geregelt wurden entschieden wurde oder Verfahren, die vor seinem In-Kraft-Treten Inkrafttreten eingeleitet wurden.
Appears in 1 contract
Samples: Abkommen Über Die Förderung Und Den Schutz Von Investitionen
Anwendung des Abkommens. (1) Dieses Abkommen gilt für Investitionen, die im Hoheitsgebiet einer der beiden Vertragsparteien gemäß ihren Rechtsvorschriften von Investoren der anderen Vertragspartei sowohl vor als auch nach dem In-Kraft-Treten dieses Abkommens vorgenommen wurden oder werden.
(2) Dieses Abkommen gilt nicht für Ansprüche, die bereits geregelt wurden wurden, oder Verfahren, die vor seinem In-Kraft-Treten eingeleitet wurden.
Appears in 1 contract
Samples: Abkommen Über Die Förderung Und Den Schutz Von Investitionen