Arbeitgeber- bzw. Verleiherbeitrag. Für den Vollzug des vorliegenden Gesamtarbeitsvertrages sind die Verleiher gegen- über der ZPK verpflichtet, innert der auf der entsprechenden Rechnung angegebe- nen Frist, einen jährlichen Beitrag von CHF 150.-- an die Stiftung SAVE abzuführen. Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich durch die ZPK.