Arbeitnehmer, Arbeitnehmervertretungen und Beschäftigungsbedingungen Musterklauseln

Arbeitnehmer, Arbeitnehmervertretungen und Beschäftigungsbedingungen. Die Bieterin hat nicht die Absicht, auf eine Änderung der Arbeitnehmerschaft oder auf ei- ne wesentliche Änderung der Beschäftigungsbedingungen der Zielgesellschaft hinzuwir- ken. Eine Arbeitnehmervertretung besteht nicht. Die Bieterin verfolgt auch keine Absich- ten bezüglich einer Arbeitnehmervertretung.
Arbeitnehmer, Arbeitnehmervertretungen und Beschäftigungsbedingungen. Die Mitarbeiter der InTiCa sind nach Ansicht der Bieterin die Grundlage für den zu- künftigen Erfolg der Geschäftstätigkeit der InTiCa. Als langfristiger Ankerinvestor und verantwortungsbewusster Großaktionär der InTiCa sieht sich die Bieterin zum Schutz der Interessen aller Stakeholder der InTiCa-Gruppe einschließlich der Mitar- beiter der InTiCa verpflichtet. Der Vollzug des Angebots hat keine Auswirkungen auf die Arbeitnehmer der InTiCa- Gruppe, deren Arbeitnehmervertretungen und deren Beschäftigungsbedingungen. Die Bieterin beabsichtigt auch nicht, die InTiCa zu Maßnahmen in Bezug auf die Ar- beitnehmer der InTiCa-Gruppe, deren Arbeitnehmervertretungen oder deren Be- schäftigungsbedingungen zu veranlassen. Die Bieterin erkennt die Kompetenz des Vorstand der InTiCa in Bezug auf die Gestal- tung der Beschäftigungsbedingungen und der Personalsituation an. Darüber hinaus wird die Bieterin die InTiCa dabei unterstützen, alle arbeitsrechtlich relevanten Bestimmungen in Deutschland einzuhalten, einschließlich bestehender Arbeitsver- träge, bestehender Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge, der Rechte der Ar- beitnehmer, des Betriebsrats und der Gewerkschaften, soweit jeweils anwendbar. Die Bieterin beabsichtigt, mit dem Vorstand der InTiCa weiterhin konstruktiv zu- sammenzuarbeiten. Der Vorstand der InTiCa soll das Unternehmen im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben unabhängig und in eigener Verantwortung leiten. Die Bieterin beabsichtigt nicht, die Größe und Zusammensetzung des Vorstands der In- TiCa im Zuge des Angebots zu verändern. Die Bieterin beabsichtigt nicht, die Größe des Aufsichtsrats der InTiCa zu ändern. Der Aufsichtsrat der InTiCa besteht derzeit aus drei (3) Mitgliedern (hierzu Zif- fer 6.3.2 der Angebotsunterlage), die alle von der Hauptversammlung der InTiCa gewählt werden. Nach Vollzug des Angebots beabsichtigt die Bieterin, soweit Sitze im Aufsichtsrat neu zu besetzen sind, im Aufsichtsrat der InTiCa weiterhin in einer Weise vertreten zu sein, die ihre Beteiligung nach Vollzug des Angebots in angemes- xxxxx Xxxxx repräsentiert und ihrer Stellung als Großaktionär entspricht. Die Biete- rin erkennt an, dass der Aufsichtsrat der InTiCa mit einer nach seiner Einschätzung ausreichenden Anzahl unabhängiger Mitglieder, wie vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen und definiert, zu besetzen ist.

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  • Öffentlichkeitsarbeit 6.1 Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen der Baudurchführung bekannt gewordenen Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung aller Leistungen unbegrenzt fort.

  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Ausschüt- tungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.