Art der Reinigung. Die Arbeits- und Sicherheitskleidung wird von der Ar- beitgeberin bzw dem Arbeitgeber xx mal pro Monat getauscht und gereinigt. Besteht keine Tauschmöglichkeit, erhalten Arbeitneh- merinnern bzw Arbeitnehmer eine monatliche Abgel- tung von € 15 Euro pro Monat für die Reinigung. Bei besonderer Verschmutzung – zB Kontaminierung - erhalten die Arbeitnehmerinnen bzw Arbeitnehmer für die Reinigung bei einem Textilreinigungs- oder Wä- schereibetrieb die Kosten gegen Rechnungslegung ersetzt. ................................................................... , am ............................................................ ................................................................... Vorsitzende bzw Vorsitzender des Betriebsrates für das Bundesland Wien
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Art der Reinigung. Die Arbeits- und Sicherheitskleidung wird von der Ar- beitgeberin bzw dem Arbeitgeber xx mal pro Monat getauscht und gereinigt. Besteht keine Tauschmöglichkeit, erhalten Arbeitneh- merinnern bzw Arbeitnehmer eine monatliche Abgel- tung von € 15 Euro pro Monat für die Reinigung. Bei besonderer Verschmutzung – zB Kontaminierung - erhalten die Arbeitnehmerinnen bzw Arbeitnehmer für die Reinigung bei einem Textilreinigungs- oder Wä- schereibetrieb die Kosten gegen Rechnungslegung ersetzt. ................................................................... , am ............................................................ ................................................................... Vorsitzende bzw Vorsitzender des Betriebsrates für das Bundesland WienOberösterreich
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Art der Reinigung. Die Arbeits- und Sicherheitskleidung wird von der Ar- beitgeberin bzw dem Arbeitgeber xx mal pro Monat getauscht und gereinigt. Besteht keine Tauschmöglichkeit, erhalten Arbeitneh- merinnern bzw Arbeitnehmer eine monatliche Abgel- tung von € 15 Euro pro Monat für die Reinigung. Bei besonderer Verschmutzung – zB Kontaminierung - erhalten die Arbeitnehmerinnen bzw Arbeitnehmer für die Reinigung bei einem Textilreinigungs- oder Wä- schereibetrieb die Kosten gegen Rechnungslegung ersetzt. ................................................................... , am ............................................................ ................................................................... Vorsitzende bzw Vorsitzender des Betriebsrates für das Bundesland WienDieser Anhang beinhaltet die landesspezifischen, dem Anhang vorbehaltenen Bestimmungen des Kollektiv- vertrages, die einen integrierenden Bestandteil des- selben bilden.
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Art der Reinigung. Die Arbeits- und Sicherheitskleidung wird von der Ar- beitgeberin bzw dem Arbeitgeber xx mal pro Monat getauscht und gereinigt. Besteht keine Tauschmöglichkeit, erhalten Arbeitneh- merinnern bzw Arbeitnehmer eine monatliche Abgel- tung von € 15 Euro pro Monat für die Reinigung. Bei besonderer Verschmutzung – zB Kontaminierung - erhalten die Arbeitnehmerinnen bzw Arbeitnehmer für die Reinigung bei einem Textilreinigungs- oder Wä- schereibetrieb die Kosten gegen Rechnungslegung ersetzt. ................................................................... , am ............................................................ ................................................................... Vorsitzende bzw Vorsitzender des Betriebsrates für das Bundesland WienZUSATZ-KOLLEKTIVVERTRAG COVID-19 Dieser KV gilt:
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