Zulagen. Außerhalb der NEVARIS Servicezeiten (gem. “Begriffsbestimmungen“ Teil A) sowie an Samstagen erfolgt ein Zuschlag von 50%, an Sonn- und Feiertagen von 100% auf die Dienstleistungssätze eines erteilten Auftrags bzw. der Auftragsbestätigung.
Zulagen. 15 Zulage für Vorarbeiterinnen und Vorarbeiter sowie Vorhandwerkerinnen und Vorhandwerker § 16 Ausbildungszulage § 17 Entgeltgruppenzulagen § 18 Zulagen für Beschäftigte im Pflegedienst § 19 Dynamisierung der Zulagen
Zulagen. 7. Die Zulagen, soweit diese im Kollektivvertrag namentlich angeführt sind, werden um 4,8% erhöht. Nach durchgeführter Erhöhung ist zu prüfen, ob die kollektivvertraglichen Mindest- beträge erreicht werden. Ist dies nicht der Fall, ist auf diese aufzustocken. Provisionsvertreterinnen und -vertreter
Zulagen. 1. 1Beschäftigte, die zu Vorarbeiterinnen von Beschäftigten der Entgeltgruppen 2 bis 4 bestellt worden sind, erhalten für die Dauer der Tätigkeit als solche eine monatliche Zulage. 2Die Zulage beträgt 150,00 Euro.
Zulagen. Zulagen sind Entgeltbestandteile, die sich aus der Übertragung einer Funktion ergeben.
Zulagen. (1) 1Bei der Übertragung einer besonderen Aufgabe, die nach Art und Umfang der Tätig- keit aus einer Gruppe hervorgehoben ist, wird für die Dauer der Übertragung eine in- dividuelle Zulage gezahlt. 2Die Höhe dieser Zulage beträgt monatlich 100 Euro.
Zulagen. Kinderzulage Rufbereitschaftszulage/Kalendertag 1.198,54 (85,61 x 14) 37,20
Zulagen. Folgende Zulagen sind je nach Verwendung für Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer des RKT bzw. BSD vorgesehen und erhöhen sich analog des Grundgehaltes lt jährlicher Valorisierung durch das Land Vorarlberg. Die Zulagen verstehen sich als Brutto-Beträge (Stand 01.01.2021):
Zulagen. 15 Zulage für Vorarbeiterinnen und Vorarbeiter sowie Vorhandwerkerinnen und Vorhandwerker § 16 Ausbildungszulage § 17
Zulagen. (1) Den Ärzten werden Zulagen in Form von Tätigkeits-/Erschwerniszulagen oder Leitungszulagen gewährt. Diese bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Zulagentabelle Ärzte (Anlage 3A), wenn und solange die in der jeweiligen Zulagentabelle jeweils genannten Voraussetzungen beim Arzt erfüllt sind.