Common use of Audiovisuelle Aufzeichnungen Clause in Contracts

Audiovisuelle Aufzeichnungen. a. Besucher sind grundsätzlich befugt, auf der Veranstaltung Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen für ausschließlich private Zwecke anzufertigen. Unberührt hiervon bleiben die Rechte und Befugnisse der auf der Veranstaltung anwesenden Personen, die es zu beachten gilt. Von dieser Erlaubnis ausgenommen sind ferner Programmbestandteile und/oder Veranstaltungsbereiche, die von dem Veranstalter entsprechend gekennzeichnet sind. Dies kann insbesondere für das Erscheinen eines Gaststars gelten. In Bezug auf diese Programmbestandteile und/oder Veranstaltungsbereiche ist die Anfertigung jeglicher Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen strikt untersagt. Bei einem Verstoß ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher des Veranstaltungsgeländes ohne Erstattung des Eintrittspreises zu verweisen und ein Hausverbot auszusprechen. Befolgt der Besucher den Verweis und das Hausverbot nicht, kann der Veranstalter die Polizei zur Durchsetzung seines Hausrechts zur Hilfe holen. Weitere Rechte und Ansprüche des Veranstalters bleiben hiervon unberührt. Ausdrücklich ausgeschlossen ist die Befugnis der Veröffentlichung dieser Materialien zu werblichen oder kommerziellen Zwecken.

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Audiovisuelle Aufzeichnungen. a. Besucher sind grundsätzlich befugt, auf der Veranstaltung Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen für ausschließlich private Zwecke anzufertigen. Unberührt hiervon bleiben die Rechte und Befugnisse der auf der Veranstaltung anwesenden Personen, die es zu beachten gilt. Von dieser Erlaubnis ausgenommen sind ferner Programmbestandteile und/oder Veranstaltungsbereiche, die von dem Veranstalter entsprechend gekennzeichnet sind. Dies kann insbesondere für das Erscheinen eines Gaststars gelten. In Bezug auf diese Programmbestandteile und/oder Veranstaltungsbereiche ist die Anfertigung jeglicher Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen strikt untersagt. Bei einem Verstoß ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher des Veranstaltungsgeländes ohne Erstattung des Eintrittspreises zu verweisen und ein Hausverbot auszusprechen. Befolgt der Besucher den Verweis und das Hausverbot nicht, kann der Veranstalter die Polizei zur Durchsetzung seines Hausrechts zur Hilfe holen. Weitere Rechte und Ansprüche des Veranstalters bleiben hiervon unberührt. Ausdrücklich ausgeschlossen ist die Befugnis der Veröffentlichung dieser Materialien zu werblichen oder kommerziellen Zwecken.

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Audiovisuelle Aufzeichnungen. a. 8.1. Besucher sind grundsätzlich befugt, auf der Veranstaltung Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen für ausschließlich private Zwecke den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch anzufertigen. Unberührt hiervon bleiben die , soweit hierdurch nicht Rechte und Befugnisse der auf der Veranstaltung anwesenden Personen, die es zu beachten giltDritter beeinträchtigt werden. Von dieser Erlaubnis ausgenommen sind ferner Programmbestandteile und/oder Veranstaltungsbereiche, die von dem Veranstalter entsprechend gekennzeichnet sind. Dies kann insbesondere für das Erscheinen eines Gaststars gelten. In Bezug auf diese Programmbestandteile und/oder Veranstaltungsbereiche ist die Anfertigung jeglicher Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen strikt untersagt. Bei einem Verstoß ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher des Veranstaltungsgeländes ohne Erstattung des Eintrittspreises zu verweisen und ein Hausverbot auszusprechen. Befolgt der Besucher den Verweis und das Hausverbot nicht, kann der Veranstalter die Polizei zur Durchsetzung seines Hausrechts zur Hilfe holen. Weitere Rechte und Ansprüche des Veranstalters bleiben hiervon unberührt. Ausdrücklich ausgeschlossen ist die Befugnis der Veröffentlichung dieser Materialien zu werblichen oder kommerziellen Zwecken.

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