Aufgaben der Gemeinsamen Einrichtung. (1) Die Gemeinsame Einrichtung hat die Aufgabe, auf Basis der ihr übermittelten Dokumentationsdaten die ärztliche Qualitätssicherung gemäß Anlage 9 durch- zuführen. Diese umfasst insbesondere:
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Samples: Vertrag Zur Durchführung Des Strukturierten Behandlungsprogramms, Vertrag Zur Durchführung Des Strukturierten Behandlungsprogramms, Vertrag Zur Durchführung Des Strukturierten Behandlungsprogramms
Aufgaben der Gemeinsamen Einrichtung. (1) Die Gemeinsame Einrichtung hat die Aufgabe, auf Basis der ihr übermittelten versicher- tenbezogen pseudonymisierten Dokumentationsdaten die ärztliche Qualitätssicherung gemäß Anlage 9 durch- zuführen„Teil 1“ der Anlagen zur Qualitätssicherung durchzuführen. Diese umfasst insbesondereinsbe- sondere:
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