Common use of Auftragsbeschreibung Clause in Contracts

Auftragsbeschreibung. 7.1. Die Leistungen der progressio OG umfassen Beratungs-, Konzept-, Design-, Entwicklungs-, Betreuungs- und andere Agenturleistungen. Die konkreten Spezifikationen der jeweiligen vertraglichen Leistung, deren Umfang, Anwendungsgebiete, Rahmenbedingungen, Funktionen, Dokumentationen sowie der Zeit- und Ablaufplan ergeben sich aus der, der jeweiligen Leistung zugrundeliegenden Auftragsbeschreibung. 7.2. Für die Auftragsbeschreibung gelten keine Vorgaben, sie kann z.B. auch in Form eines Angebotes, einer Auftragsbeschreibung oder eines Lasten- und Pflichtenheftes erfolgen. Der Kunde wird die progressio OG auf Detaillierungslücken unverzüglich hinweisen und die progressio OG bei der erforderlichen weitergehenden Detaillierung nach besten Kräften unterstützen. 7.3. Ist die Auftragsbeschreibung unzureichend oder ist deren Umfang in bestimmten Fällen zweifelhaft, umfassen die zu erbringenden Leistungen die branchenüblichen Aufgaben, welche notwendig sind, um den vereinbarten Vertragszweck zu erfüllen. 7.4. Wenn die vertraglichen Leistungen der Erreichung eines ausdrücklich und zumindest textlich vereinbarten konkreten Erfolges dienen (z.B. Erstellung eines konkreten Werkes, Erreichen bestimmter Erfolgszahlen) handelt es sich insoweit um einen Werkvertrag. Ansonsten liegt im Zweifel ein Dienstvertrag vor. 7.5. Eine Seitenladegeschwindigkeitsoptimierung wird von der progressio OG nur im Fall einer ausdrücklichen Beauftragung geschuldet, wobei diese nur im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten angeboten werden und etwaige bei dem Angebot unbekannte oder nachträgliche Änderungen (z. B. Hostingumgebung oder installierte Plugins), die Seitengeschwindigkeiten vermindern, keine Leistungsmängel darstellen. 7.6. Sofern die progressio OG Vermittlungsleistungen erbringt, ist sie nicht an den vermittelten oder sonst angebahnten Verträgen beteiligt, noch haftet sie nach Maßgabe der Regelung dieser AGB zur Gewährleistung und Haftung für deren Erfüllung, etwaige Mängel oder Schadensersatzansprüche.

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Samples: Allgemeine Geschäfts Und Vertragsbedingungen, Allgemeine Geschäfts Und Vertragsbedingungen

Auftragsbeschreibung. 7.18.1. Die Leistungen der progressio OG Agentur umfassen Beratungs-, Konzept-, Design-, Entwicklungs-, Betreuungs- Entwicklungs- und andere sonstige Agenturleistungen. Die konkreten Spezifikationen der jeweiligen vertraglichen Leistung, deren Umfang, Anwendungsgebiete, Rahmenbedingungen, Funktionen, Dokumentationen sowie der Zeit- und Ablaufplan ergeben sich aus der, der jeweiligen Leistung zugrundeliegenden Auftragsbeschreibung. 7.28.2. Für die Auftragsbeschreibung gelten keine Vorgaben, sie kann z.B. auch in Form eines Angebotes, einer Auftragsbeschreibung oder eines Lasten- und Pflichtenheftes erfolgen. Die Auftragsbeschreibung hat einen für die jeweilige Leistung branchenüblich hinreichenden Detailgrad aufzuweisen. Der Kunde Auftraggeber wird die progressio OG Agentur auf Detaillierungslücken Detailierungslücken unverzüglich hinweisen und die progressio OG Agentur bei der erforderlichen weitergehenden Detaillierung nach besten Kräften unterstützen. 7.38.3. Ist die Auftragsbeschreibung unzureichend oder ist deren Umfang in bestimmten Fällen zweifelhaft, umfassen die zu erbringenden Leistungen die branchenüblichen Aufgaben, welche notwendig sind, um den vereinbarten Vertragszweck zu erfüllen. 7.48.4. Nachträgliche Änderungen der Auftragsbeschreibung benötigen zu deren Wirksamkeit einer ausdrücklichen Bestätigung des jeweiligen Vertragspartners. 8.5. Wenn die vertraglichen Leistungen der Erreichung eines ausdrücklich und zumindest textlich schriftlich vereinbarten konkreten Erfolges dienen (z.B. Erstellung eines konkreten Werkes, Erreichen bestimmter Erfolgszahlen) handelt es sich insoweit um einen Werkvertrag. Ansonsten liegt im Zweifel ein Dienstvertrag vor. 7.58.6. Eine Seitenladegeschwindigkeitsoptimierung wird von Schulung der progressio OG nur im Fall einer ausdrücklichen Beauftragung geschuldetAnwender, wobei diese nur im Rahmen Dokumentation, Einweisung, Installation und Wartung ist nicht Bestandteil der technischen Leistungen der Agentur und tatsächlichen Möglichkeiten angeboten werden und etwaige bei dem Angebot unbekannte oder nachträgliche Änderungen (z. B. Hostingumgebung oder installierte Plugins), die Seitengeschwindigkeiten vermindern, keine Leistungsmängel darstellenmuss gesondert vereinbart werden. 7.6. Sofern die progressio OG Vermittlungsleistungen erbringt, ist sie nicht an den vermittelten oder sonst angebahnten Verträgen beteiligt, noch haftet sie nach Maßgabe der Regelung dieser AGB zur Gewährleistung und Haftung für deren Erfüllung, etwaige Mängel oder Schadensersatzansprüche.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auftragsbeschreibung. 7.1. Die Leistungen der progressio OG GAL Digital GmbH umfassen Beratungs-, Konzept-, Design-, Entwicklungs-, Betreuungs- Betrieb von Onlinepräsenzen und andere sonstige Agenturleistungen. Die konkreten Spezifikationen der jeweiligen vertraglichen Leistung, deren Umfang, Anwendungsgebiete, Rahmenbedingungen, Funktionen, Dokumentationen sowie der Zeit- und Ablaufplan ergeben sich aus der, der jeweiligen Leistung zugrundeliegenden Auftragsbeschreibung. 7.2. Für die Auftragsbeschreibung gelten keine Vorgaben, sie kann z.B. auch in Form eines Angebotes, einer Auftragsbeschreibung oder eines Lasten- und Pflichtenheftes erfolgen. Die Auftragsbeschreibung hat einen für die jeweilige Leistung branchenüblich hinreichenden Detailgrad aufzuweisen. Der Kunde wird die progressio OG GAL Digital GmbH auf Detaillierungslücken unverzüglich hinweisen und die progressio OG GAL Digital GmbH bei der erforderlichen weitergehenden Detaillierung nach besten Kräften unterstützen. 7.3. Ist die Auftragsbeschreibung unzureichend oder ist deren Umfang in bestimmten Fällen zweifelhaft, umfassen die zu erbringenden Leistungen die branchenüblichen Aufgaben, welche notwendig sind, um den vereinbarten Vertragszweck zu erfüllen. 7.4. Nachträgliche Änderungen der Auftragsbeschreibung benötigen zu deren Wirksamkeit einer ausdrücklichen Bestätigung des jeweiligen Vertragspartners. Wenn die vertraglichen Leistungen der Erreichung eines ausdrücklich und zumindest textlich vereinbarten konkreten Erfolges dienen (z.B. Erstellung eines konkreten Werkes, Erreichen bestimmter Erfolgszahlen) handelt es sich insoweit um einen Werkvertrag. Ansonsten liegt im Zweifel ein Dienstvertrag vor. Schulung der Anwender, Dokumentation, Reports, Einweisung, Installation und Wartung sind grundsätzlich kein Nebenbestandteil der Leistungen der GAL Digital GmbH und müssen gesondert vereinbart werden. 7.5. Eine Seitenladegeschwindigkeitsoptimierung wird von der progressio OG nur im Fall einer ausdrücklichen Beauftragung geschuldet, wobei diese nur im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten angeboten werden und etwaige bei dem Angebot unbekannte oder nachträgliche Änderungen (z. B. Hostingumgebung oder installierte Plugins), die Seitengeschwindigkeiten vermindern, keine Leistungsmängel darstellen. 7.6. Sofern die progressio OG Vermittlungsleistungen erbringt, ist sie nicht an den vermittelten oder sonst angebahnten Verträgen beteiligt, noch haftet sie nach Maßgabe der Regelung dieser AGB zur Gewährleistung und Haftung für deren Erfüllung, etwaige Mängel oder Schadensersatzansprüche.

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Samples: Allgemeine Geschäfts Und Vertragsbedingungen

Auftragsbeschreibung. 7.18.1. Die Leistungen der progressio OG Agentur umfassen Beratungs-, Konzept-, Design-, Entwicklungs-, Betreuungs- Umsetzungs- und andere sonstige Agenturleistungen. Die konkreten Spezifikationen der jeweiligen vertraglichen Leistung, deren Umfang, Anwendungsgebiete, RahmenbedingungenRah- menbedingungen, Funktionen, Dokumentationen sowie der Zeit- und Ablaufplan ergeben sich aus der, der jeweiligen je- weiligen Leistung zugrundeliegenden Auftragsbeschreibung. 7.28.2. Für die Auftragsbeschreibung gelten keine Vorgaben, sie kann z.B. auch in Form eines Angebotes, einer Auftragsbeschreibung Auf- tragsbeschreibung oder eines Lasten- und Pflichtenheftes erfolgen. Die Auftragsbeschreibung hat einen für die jeweilige Leistung branchenüblich hinreichenden Detailgrad aufzuweisen. Der Kunde Auftraggeber wird die progressio OG Agentur auf Detaillierungslücken Detailierungslücken unverzüglich hinweisen und die progressio OG Agentur bei der erforderlichen weitergehenden Detaillierung Detaillie- rung nach besten Kräften unterstützen. 7.38.3. Ist die Auftragsbeschreibung unzureichend oder ist deren Umfang in bestimmten Fällen zweifelhaft, umfassen die zu erbringenden Leistungen die branchenüblichen Aufgaben, welche notwendig sind, um den vereinbarten Vertragszweck zu erfüllen. 7.48.4. Nachträgliche Änderungen der Auftragsbeschreibung benötigen zu deren Wirksamkeit einer ausdrücklichen Be- stätigung des jeweiligen Vertragspartners. 8.5. Wenn die vertraglichen Leistungen der Erreichung eines ausdrücklich und zumindest textlich schriftlich vereinbarten konkreten Erfolges dienen (z.B. Erstellung eines konkreten Werkes, Erreichen bestimmter Erfolgszahlen) handelt es sich insoweit um einen Werkvertrag. Ansonsten liegt im Zweifel ein Dienstvertrag vor. 7.58.6. Eine Seitenladegeschwindigkeitsoptimierung wird von Schulung der progressio OG nur im Fall einer ausdrücklichen Beauftragung geschuldetAnwender, wobei diese nur im Rahmen Dokumentation, Reports, Einweisung, Installation und Wartung sind kein Nebenbe- standteil der technischen Leistungen der Agentur und tatsächlichen Möglichkeiten angeboten werden und etwaige bei dem Angebot unbekannte oder nachträgliche Änderungen (z. B. Hostingumgebung oder installierte Plugins), die Seitengeschwindigkeiten vermindern, keine Leistungsmängel darstellenmüssen gesondert vereinbart werden. 7.6. Sofern die progressio OG Vermittlungsleistungen erbringt, ist sie nicht an den vermittelten oder sonst angebahnten Verträgen beteiligt, noch haftet sie nach Maßgabe der Regelung dieser AGB zur Gewährleistung und Haftung für deren Erfüllung, etwaige Mängel oder Schadensersatzansprüche.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auftragsbeschreibung. 7.1. Die Leistungen der progressio OG PoLi Marketing GmbH umfassen Beratungs-, Konzept-, Design-, Entwicklungs-, Betreuungs- Betrieb von Onlinepräsenzen und andere sonstige Agenturleistungen. Die konkreten Spezifikationen der jeweiligen vertraglichen Leistung, deren Umfang, Anwendungsgebiete, Rahmenbedingungen, Funktionen, Dokumentationen sowie der Zeit- und Ablaufplan ergeben sich aus der, der jeweiligen Leistung zugrundeliegenden zugrundeliegenden, Auftragsbeschreibung. 7.2. Für die Auftragsbeschreibung gelten keine Vorgaben, sie kann z.B. auch in Form eines AngebotesAngebots, einer Auftragsbeschreibung oder eines Lasten- und Pflichtenheftes erfolgen. Die Auftragsbeschreibung hat einen für die jeweilige Leistung branchenüblich hinreichenden Detailgrad aufzuweisen. Der Kunde wird die progressio OG PoLi Marketing GmbH auf Detaillierungslücken unverzüglich hinweisen und die progressio OG PoLi Marketing GmbH bei der erforderlichen weitergehenden Detaillierung nach besten Kräften unterstützen. 7.3. Ist die Auftragsbeschreibung unzureichend oder ist deren Umfang in bestimmten Fällen zweifelhaft, umfassen die zu erbringenden Leistungen die branchenüblichen Aufgaben, welche notwendig sind, um den vereinbarten Vertragszweck zu erfüllen. 7.4. Nachträgliche Änderungen der Auftragsbeschreibung benötigen zu deren Wirksamkeit einer ausdrücklichen Bestätigung des jeweiligen Vertragspartners. Wenn die vertraglichen Leistungen der Erreichung eines ausdrücklich und zumindest textlich vereinbarten konkreten Erfolges Erfolgs dienen (z.B. Erstellung eines konkreten WerkesWerks, Erreichen bestimmter Erfolgszahlen) ), handelt es sich insoweit um einen Werkvertrag. Ansonsten liegt im Zweifel ein Dienstvertrag vor. Schulung der Anwender, Dokumentation, Reports, Einweisung, Installation und Wartung sind grundsätzlich kein Nebenbestandteil der Leistungen der PoLi Marketing GmbH und müssen gesondert vereinbart werden. 7.5. Eine Seitenladegeschwindigkeitsoptimierung wird von der progressio OG nur im Fall einer ausdrücklichen Beauftragung geschuldet, wobei diese nur im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten angeboten werden und etwaige bei dem Angebot unbekannte oder nachträgliche Änderungen (z. B. Hostingumgebung oder installierte Plugins), die Seitengeschwindigkeiten vermindern, keine Leistungsmängel darstellen. 7.6. Sofern die progressio OG Vermittlungsleistungen erbringt, ist sie nicht an den vermittelten oder sonst angebahnten Verträgen beteiligt, noch haftet sie nach Maßgabe der Regelung dieser AGB zur Gewährleistung und Haftung für deren Erfüllung, etwaige Mängel oder Schadensersatzansprüche.

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