Haftungsbegrenzung Musterklauseln

Haftungsbegrenzung. Gegen die üblichen versicherungsfähigen Gefahren wie Brand, Blitz- schlag, Explosion, Sturm, Einbruchdiebstahl, einfacher Diebstahl, Bruch und Leckage sowie Wasserschaden einschließlich der Gefahren des An- und Abtransportes hat die Messegesellschaft für hybride Messen einen Ausstellungsversicherungs-Rahmenvertrag abge- schlossen. Aussteller, die den durch diesen Rahmenvertrag gebotenen Versicherungsschutz nicht bzw. nicht rechtzeitig in Anspruch nehmen, anerkennen damit gegenüber der Messegesellschaft den Verzicht auf die Geltendmachung aller Schäden, die bei Inanspruchnahme des gebotenen Versicherungsschutzes abgedeckt wären. Gleiches gilt für Aussteller, die Versicherungsschutz über den Rahmenvertrag beantragt haben, jedoch wegen Unterversicherung, Verletzung vertraglicher Obliegenheiten oder Verzug bei der Prämienzahlung keinen oder keinen ausreichenden Versicherungsschutz erlangen können. Alle eintretenden Schäden müssen der Polizei, der Versicherungs- gesellschaft und der Messegesellschaft unverzüglich angezeigt werden. Die Messegesellschaft übernimmt keine Obhutspflicht für Messegüter und Standeinrichtungen und schließt insoweit jede Haftung für Schäden und Abhandenkommen aus. Der Haftungs- ausschluss erfährt auch durch die Bewachungsmaßnahmen der Messegesellschaft keine Einschränkung. Die Messegesellschaft empfiehlt dem Aussteller gegebenenfalls eine Messe-Ausfall-Versicherung, damit dieser die für die Messeteilnahme investierten Kosten eigenständig absichern kann, sofern durch ein versichertes Ereignis die Messeteilnahme abgesagt, abgebrochen oder die Messelaufzeit in sonstiger Weise beeinträchtigt wird. Jeder Aussteller kann durch Xxxxxx sein Teilnehmerrisiko gemäß diesen Rahmenverträgen auf eigene Kosten abdecken lassen. Ein entsprechendes Angebot steht dem Aussteller im OOS zur Verfügung. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die Messegesellschaft lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die Messegesellschaft oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung der Messegesellschaft auf den vertragstypischen, vorherseh- baren Schaden begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Messegesellschaft haftet nicht für Schäden, die durch Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit...
Haftungsbegrenzung. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der Verkäufer trotz möglicher- weise entgegenstehender Bestimmungen in einem Vertrag nur im folgenden Umfang haftet: a) Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Pönalen/Vertrags- strafen und b) im Rahmen der vertraglich vereinbarten Versicherungen des Verkäufers. c) Für Schäden die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstan- den sind, insbesondere aber nicht begrenzt auf, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, etc. oder sonstige Vermögensschaden haftet der Verkäufer – aus welchen Rechtsgründen auch immer und soweit nicht durch eine Versi- cherung des Verkäufers gedeckt – nicht. d) Die Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen des Verkäufers gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der für die Vertragserfüllung verantwortlichen Organe des Verkäufers oder seiner für die Durchführung des Vertrages verantwortlichen lei- tenden Angestellten, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Mängeln, die ein Organ des Verkäufers oder einer seiner für die Durchführung des Vertrages verantwort- lichen leitenden Angestellten arglistig verschwiegen hat, sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. e) Der Vertragsgegenstand hat den vertraglich vereinbarten Spezi- fikationen zu entsprechen. Entspricht der Vertragsgegenstand nicht den vertraglichen Spezifikationen oder versäumt es der Verkäufer seinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen, ist der Verkäufer nach seiner Xxxx zur Nachbesserung, Nachlie- ferung oder auf seine Kosten seiner vertraglichen Verpflichtun- gen innerhalb einer angemessenen Nachfrist nachzukommen, verpflichtet. Kommt der Verkäufer auch innerhalb dieser Nach- frist bzw. der evtl. vereinbarten weiteren Nachfristen seinen Ver- pflichtungen nicht nach, so ist der Käufer berechtigt, angemes- sene Minderung geltend zu machen. Kommt eine Einigung über die Höhe der Minderung nicht zustande, so kann der Käufer xxx. die Rückabwicklung des Vertrages verlangen. Die gegen- seitig empfangenen Leistungen sind zurück zu gewähren. Alle weiteren Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. f) Beruft sich der Käufer auf Nichterfüllung des Vertrages, ist er verpflichtet, alles zu tun, um den entstanden Schaden zu mil- dern, vorausgesetzt, dass ihm dadurch keine unzumutbaren Kosten oder Nachteile entstehen. Andernfalls kann der Verkäu- fer auf Grund dieser Unterlassung Herabsetzung des Scha- densersatzes verlangen.
Haftungsbegrenzung. 12.1 Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, ist nach Maßgabe dieser Ziffer 12 eingeschränkt. 12.2 Wir haften nur, wenn ein Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren Organen, gesetzlichen Vertretern, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen beruht. 12.3 Darüber hinaus haften wir wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall beschränkt sich unsere Haftung jedoch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. 12.4 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -einschränkungen gelten nicht für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wenn und soweit wir eine Garantie abgegeben, eine Eigenschaft zugesichert oder einen Mangel arglistig verschwiegen haben. 12.5 Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
Haftungsbegrenzung. 9.1 Schadensersatzansprüche und Aufwendungs- ersatzansprüche gegen den Auftragnehmer, seine Mutter-, Tochter- und Schwestergesellschaften und deren Arbeiter, Angestellte, Vertreter, Mitglieder der Unternehmensleitung und Berater (im Folgenden „haftungsprivilegierte Personen“) sind ausgeschlossen, sofern nicht ein Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vorliegt. Eine wesentliche Vertragspflicht in diesem Sinne meint jede Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. 9.2 Sofern nicht Vorsatz vorliegt, ist die Haftung haftungsprivilegierter Personen grundsätzlich auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden beschränkt. Es obliegt dem Kunden, sich gegen andere Schäden sachgerecht zu versichern. 9.3 Die Haftung der haftungsprivilegierten Personen nach den Regelungen des Produkthaftungsgesetzes, für den Fall der Verletzung von Garantien und für Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person wird durch diese AVB nicht beschränkt. 9.4 Es ist für die Annahme eines Auftrages durch den Auftragnehmer Bedingung, dass der Kunde die haftungsprivilegierten Personen für alle Verluste, Verletzungen, Ansprüche und Kosten, die diese durch Verschulden des Kunden erleiden, entschädigt und freihält. Durch die Erteilung eines Auftrages verpflichtet sich der Kunde zu einer solchen Freihaltung.
Haftungsbegrenzung. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers und seiner Erfüllungsgehilfen ist die Haftung des Auftragnehmers, insbesondere bei nicht rechtzeitiger Gestellung, begrenzt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
Haftungsbegrenzung. 11.1 Bei einer uns oder einem unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurechenbaren Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. 11.2 Für sonstige Schäden gilt Folgendes: a. Für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. b. Für Xxxxxxx, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten infolge einfacher Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. c. Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten oder nicht wesentlichen Pflichten im Falle einfacher Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. 11.3 Die Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen gelten nicht, sofern wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. 11.4 Die Ansprüche des Bestellers auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen anstelle Schadensersatzes statt der Leistung und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
Haftungsbegrenzung. DER LIZENZGEBER, SEIN ÜBERGEORDNETES UND SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, DISTRIBUTOREN UND EINZELHÄNDLER HAFTEN NICHT FÜR SPEZIELLE, INDIREKTE, NEBEN- ODER FOLGEVERLUSTE ODER -SCHÄDEN (DARUNTER, OHNE DARAUF BESCHRÄNKT ZU SEIN, DATENVERLUST ODER ENTGANGENER GEWINN), DIE IN IRGENDEINER WEISE MIT DER LIZENZSOFTWARE, DER DOKUMENTATION ODER SPEICHERPLATTEN ODER MIT DEN PFLICHTEN DES LIZENZGEBERS IM RAHMEN DIESER LIZENZ ZUSAMMENHÄNGEN, SELBST WENN DER LIZENZGEBER, SEIN ÜBERGEORDNETES UND SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, DISTRIBUTOREN UND EINZELHÄNDLER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER VERLUSTE ODER SCHÄDEN HINGEWIESEN WORDEN SIND. DER LIZENZNEHMER HAT ALLE ERFORDERLICHEN SCHRITTE ZU ERGREIFEN, UM VERLUSTE ODER HAFTUNGSGRÜNDE ABZUMILDERN, DIE ZUR ENTSTEHUNG VON VERLUSTEN, KOSTEN ODER ANSPRÜCHEN GEMÄSS VORLIEGENDER LIZENZ UND DER NUTZUNG ODER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER LIZENZSOFTWARE UND DOKUMENTATION FÜHREN KÖNNTEN.
Haftungsbegrenzung. Axpo haftet nicht für Sachschäden, welche vom Liefer- gegenstand nach erfolgter Lieferung verursacht werden, wenn sich der Liefergegenstand bereits in Besitz des Be- stellers befindet. Wird Axpo von Dritten für einen vom Liefergegenstand verursachten Schaden im Sinne des vorstehenden Satzes zur Haftung herangezogen, so hat der Besteller Axpo zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten. Macht ein Dritter einen vorstehend beschriebenen Anspruch gegenüber Axpo geltend, so wird Axpo den Besteller hierüber umgehend schriftlich in Kenntnis setzen. Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfol- gen sowie alle Ansprüche des Bestellers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt, insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Scha- denersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Bestellers auf Er- satz von Xxxxxxx, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nut- zungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Ge- winn sowie von anderen Mangelfolgeschäden, mittelba- ren oder unmittelbaren Schäden. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht im Falle grober Fahrlässigkeit oder rechtwidriger Absicht, oder soweit ihm anderweitig zwingendes Recht entgegensteht.
Haftungsbegrenzung. Die Haftung des Anbieters ist auf höchstens 12.500.-EUR je Endkunde begrenzt.
Haftungsbegrenzung. Die Haftung des Verkäufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegenüber dem Kunden ist auf einen Maximalbetrag von 5% des Lieferumfanges des Vertrages, aus dem Schadensfall resultiert, pro Jahr und pro Schadensfall beschränkt, soweit nicht eine darüber hinausgehende Haftung aus gesetzlich zwingenden, nicht abbedingba- rem Recht besteht.