Auftragserteilung Für Zahlungen Und Andere Verbindliche Erklärungen Musterklauseln

Auftragserteilung Für Zahlungen Und Andere Verbindliche Erklärungen. Für die Erteilung und Durchführung von Überweisungsaufträgen gilt Z 39 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VKB-Bank. Nach vollständiger Eingabe der vereinbarten Identifikationsmerkmale und mit vollständigem Einlangen der Daten bei der VKB-Bank wird der betreffende Auftrag im Rahmen des banküblichen Arbeitsablaufes bearbeitet. Die VKB-Bank sendet nach Entgegennahme von Aufträgen einen Hinweis, der nur den Empfang der übermittelten Daten, nicht jedoch die Durchführung des erteilten Auftrages bestätigt. Der Eingangszeitpunkt des Zahlungsauftrages ergibt sich aus diesem Hinweis. Die Durchführung eines Zahlungsauftrages gemäß den Überweisungsgrenzen in der Leistungsbeschreibung setzt die Kontodeckung und die Beachtung der mit der VKB-Bank vereinbarten Dispositionslimits voraus. Die Durchführung sonstiger Aufträge setzt die Erfüllung der Voraussetzungen der jeweiligen Leistungsbeschreibung voraus. Scheint in der Statusabfrage die Meldung „durchgeführt“ auf, so gilt dieser Auftrag bzw diese Verfügung als unwiderruflich erteilt; ein Widerruf ist über ELBA nicht möglich. Wird für einen Zahlungsauftrag ein Ausführungsdatum in der Zukunft vereinbart, kann dieser bis zum Ende des Geschäftstages, der vor dem vereinbarten Ausführungsdatum liegt, widerrufen werden. Sofern kein begründeter Verdacht auf einen Missbrauch der Identifikationsmerkmale besteht, ist die VKB-Bank nicht verpflichtet, in irgendeiner Form noch eine Bestätigung über die Rechtsverbindlichkeit der Aufträge bzw Verfügungen einzuholen. Mit dem Produkt ELBA-business können Zahlungsaufträge auch ohne Unterschrift an den Bankrechner erteilt werden, indem der ELBA-Nutzer einen sogenannten elektronischen Begleitzettel unterschreibt, auf dem die Eckdaten der Aufträge ersichtlich sind. Diese Unterschriften können später innerhalb einer Frist von 28 Tagen durch den ELBA- Verfüger nachgereicht werden. Diese Form der örtlich und zeitlich getrennten Unterschrift wird als "dislozierte Zeichnung" bezeichnet. Diese Unterschriftsform ist jedoch nur bei jenen Instituten möglich, die bereits die entsprechende Norm unterstützen. Die dislozierte Unterschrift steht somit für jene Institute zur Verfügung, die sie auch verarbeiten können. Die Freigabe erfolgt durch die lizenzgebende Bank. Über ELBA erteilte Zahlungsaufträge können nach Eingabe aller zur Freigabe erforderlichen Identifikationsmerkmale nur dann in ELBA widerrufen werden, wenn dafür eine Stornomöglichkeit angezeigt wird. Die Mitteilung über die Ablehnung vo...
Auftragserteilung Für Zahlungen Und Andere Verbindliche Erklärungen 

Related to Auftragserteilung Für Zahlungen Und Andere Verbindliche Erklärungen

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.