Ausfüllen der Scheckvordrucke Musterklauseln

Ausfüllen der Scheckvordrucke. (1) Scheckvordrucke sind zur Vermeidung von Fälschungen oder Verfälschungen deutlich und korrekt auszufüllen. Das Einlagenkreditinstitut hat auf Leserlichkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit hierbei gemachter Angaben zu achten. Bei unleserlichen, unvollständigen oder fehlerhaften Angaben kann die Bank die Ausführung ablehnen.