Common use of Ausführung der Aufträge Clause in Contracts

Ausführung der Aufträge. 3.1 Die Bank wird die Aufträge auf dem Datenträger ausführen, wenn folgende Ausführungsbedingungen vorliegen: – die Kontrollen nach Nummer 1.2 haben ergeben, dass die Auftragsdatensätze weiterverarbeitet werden kön- nen und – die Ausführungsvoraussetzungen liegen nach den für die jeweilige Auftragsart maßgeblichen Bedingungen (z. B. Bedingungen für den Überweisungsverkehr) vor. Liegen die Ausführungsbedingungen nach Satz 1 vor, führt die Bank die Aufträge auf dem Datenträger nach Maßgabe der Bestimmungen der für die jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedingungen (z. B. Bedingungen für den Überweisungsverkehr) aus. 3.2 Liegen die Ausführungsbedingungen nach Nummer 3.1 Satz 1 nicht vor, wird die Bank den Auftrag nicht ausfüh- ren und den Kunden über die Nichtausführung unverzüglich auf dem vereinbarten Weg unterrichten. Soweit mög- lich, nennt die Bank dem Kunden die Gründe und Fehler, die zur Nichtausführung geführt haben, und Möglichkei- ten, wie diese Fehler berichtigt werden können.

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Samples: Sonderbedingungen Für Beleglose Zahlungen Im Außenwirtschaftsverkehr, Bedingungen Für Beleglose Zahlungen Im Außenwirtschaftsverkehr

Ausführung der Aufträge. 3.1 Die Bank wird die Aufträge auf dem Datenträger ausführen, wenn folgende Ausführungsbedingungen vorliegen: - der Auftrag wurde nach Nummer 1.3 autorisiert, - die Kontrollen nach Nummer 1.2 haben ergeben, dass die Auftragsdatensätze weiterverarbeitet werden kön- nen können und - die Ausführungsvoraussetzungen liegen nach den für die jeweilige Auftragsart maßgeblichen Bedingungen (z. B. Bedingungen für den Überweisungsverkehr) vor. Liegen die Ausführungsbedingungen nach Satz 1 vor, führt die Bank die Aufträge auf dem Datenträger nach Maßgabe der Bestimmungen der für die jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedingungen (z. B. Bedingungen für den Überweisungsverkehr) aus. 3.2 Liegen die Ausführungsbedingungen nach Nummer 3.1 Satz 1 nicht vor, wird die Bank den Auftrag nicht ausfüh- ren ausführen und den Kunden über die Nichtausführung unverzüglich auf dem vereinbarten Weg unterrichten. Soweit mög- lichmöglich, nennt die Bank dem Kunden die Gründe und Fehler, die zur Nichtausführung geführt haben, und Möglichkei- tenMöglichkeiten, wie diese Fehler berichtigt werden können.

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Samples: Bedingungen Für Beleglose Zahlungen Im Außenwirtschaftsverkehr

Ausführung der Aufträge. 3.1 Die Bank wird die Aufträge auf dem Datenträger ausführen, wenn folgende Ausführungsbedingungen vorliegen: – der Auftrag wurde nach Nummer 1.3 autorisiert, – die Kontrollen nach Nummer 1.2 haben ergeben, dass die Auftragsdatensätze weiterverarbeitet werden kön- nen können und – die Ausführungsvoraussetzungen liegen nach den für die jeweilige Auftragsart maßgeblichen Bedingungen (z. B. Bedingungen für den Überweisungsverkehr) vor. Liegen die Ausführungsbedingungen nach Satz 1 vor, führt die Bank die Aufträge auf dem Datenträger nach Maßgabe der Bestimmungen der für die jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedingungen (z. B. Bedingungen für den Überweisungsverkehr) aus. 3.2 Liegen die Ausführungsbedingungen nach Nummer 3.1 Satz 1 nicht vor, wird die Bank den Auftrag nicht ausfüh- ren ausführen und den Kunden über die Nichtausführung unverzüglich auf dem vereinbarten Weg unterrichten. Soweit mög- lichmöglich, nennt die Bank dem Kunden die Gründe und Fehler, die zur Nichtausführung geführt haben, und Möglichkei- tenMöglichkeiten, wie diese Fehler berichtigt werden können.

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Samples: Bedingungen Für Beleglose Zahlungen Im Außenwirtschaftsverkehr