Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis” angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. (2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag. (3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten Häufigkeit.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-BasisFirmen-Lastschrift des Zahlungsempfängers Zahlungsemp- fängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister Zah- lungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen ange- gebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist Aus- führungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag.
(3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten verein- barten Häufigkeit.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Sonderbedingungen Für Den Lastschriftverkehr
Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet, verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im „»Preis- und Leistungsverzeichnis” « angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers Zahlungs- empfängers eingeht.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „»Preis- und Leistungsverzeichnis” « der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag.
(3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten vereinbarten Häufigkeit.
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Samples: Vorvertragliche Informationen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Sonderbedingungen Für Den Lastschriftverkehr
Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-BasisFirmen-Lastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis” angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag.
(3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten Häufigkeit.
Appears in 6 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet, verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift Firmenlastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im „»Preis- und Leistungsverzeichnis” angegebenen « angegebe- nen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers Zahlungs- empfängers eingeht.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „»Preis- und Leistungsverzeichnis” « der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden darauf folgenden Geschäftstag.
(3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten vereinbarten Häufigkeit.
Appears in 5 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Fernabsatzvorschriften, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Fernabsatzvorschriften, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift des Zahlungsempfängers Zahlungsempfän- gers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister Zahlungs- dienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen ange- gebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist Aus- führungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag.
(3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten verein- barten Häufigkeit.
Appears in 4 contracts
Samples: Sonderbedingungen Für Den Lastschriftverkehr, Agb Und Sonderbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet, verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift Basislastschrift des Zahlungsempfängers Zahlungsempfän- gers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen ange- gebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden darauf folgenden Geschäftstag.
(3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten verein- barten Häufigkeit.
Appears in 4 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ angegebenen Ausführungsfrist Ausführungs- frist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. 1 Bankarbeitstage sind alle Werktage, außer Sonnabende und 24. und 31. Dezember.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag.
(3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten vereinbarten Häufigkeit.
Appears in 3 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen, Sonderbedingungen Für Den Lastschriftverkehr
Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtetverpftichtet, sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-BasisFirmen-Lastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag Lastschrift- betrag spätestens innerhalb der im „“Preis- und Leistungsverzeichnis” angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „“Preis- und LeistungsverzeichnisLeis- tungsverzeichnis” der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag.
(3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten vereinbarten Häufigkeit.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift des Zahlungsempfängers Zahlungs- empfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen ange- gebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist Aus- führungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag.
(3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten verein- barten Häufigkeit.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen
Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-BasisFirmen-Lastschrift des Zahlungsempfängers Zahlungsempfän- gers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis” angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister Zahlungsdienst- leister des Zahlungsempfängers eingeht.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag.
(3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten Häufigkeit.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-BasisFirmen-Lastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag Lastschriftbe- trag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis“Konditionenverzeichnis” angegebenen Ausführungsfrist Ausfüh- rungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen FälligkeitstagFällig- keitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“Konditionenverzeich- nis” der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag.
(3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten vereinbarten Häufigkeit.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet, verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag.
(3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten vereinbarten Häufigkeit.
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Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens spätes- tens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis” angegebenen “ an- gegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz Lastschriftda- tensatz angegebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden darauffolgen- den Geschäftstag.
(3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten vereinbarten Häufigkeit.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet, verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift Einzugsermächtigungslastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen FälligkeitstagTag des Zugangs der Einzugsermächtigungslastschrift bei der Bank. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden darauf folgenden Geschäftstag.
(3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten vereinbarten Häufigkeit.
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Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift Abbuchungsauftragslastschrift des Zahlungsempfängers Zahlungsem- pfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister Zahlungs- dienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen FälligkeitstagTag des Zugangs der Abbuchungsauftragslastschrift bei der Bank. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag Ge- schäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag.
(3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten Häufigkeit.
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Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet, verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift Basislastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis” angegebenen “ angege- benen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers Zah- lungsempfängers eingeht.. 4 Bankarbeitstage sind alle Werktage außer: Sonnabende, 24. und 31. Dezember
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz Lastschriftdaten- satz angegebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden darauf folgenden Geschäftstag.
(3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten vereinbarten Häufigkeit.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet, verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift Basislastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im „»Preis- und Leistungsverzeichnis” angegebenen « angege- benen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers Zah- lungsempfängers eingeht.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „»Preis- und Leistungsverzeichnis” « der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag.
(3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten vereinbarten Häufigkeit.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto Kon- to des Kunden aufgrund der SEPA-BasisFirmen-Lastschrift des Zahlungsempfängers Zahlungs- empfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen an- gegebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist Aus- führungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag.
(3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung Zah- lung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten vereinbarten Häufigkeit.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen
Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet, verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift Einzugsermächtigungslast- schrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im „»Preis- und Leistungsverzeichnis” « angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen FälligkeitstagTag des Zugangs der Ein- zugsermächtigungslastschrift bei der Bank. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „»Preis- und Leistungsverzeichnis” Leistungsver- zeichnis« der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden darauf folgenden Geschäftstag.
(3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten vereinbarten Häufigkeit.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Fernabsatzvorschriften
Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet, verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift Firmenlastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb in- nerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers Zahlungsemp- fängers eingeht.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden Geschäftstagdarauf folgenden Ge- schäftstag.
(3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung Zah- lung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten vereinbarten Häufigkeit.
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Samples: Sepa Firmenlastschriftbedingungen
Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet, verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift Basislastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb inner- halb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister Zahlungs- dienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden darauf folgenden Geschäftstag.
(3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen Kontoin- formationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten vereinbarten Häufigkeit.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag.
(3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten Häufigkeit.
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Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-BasisFirmen-Lastschrift Last- schrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis” Leistungsverzeich- nis“ angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister Zahlungsdienst- leister des Zahlungsempfängers eingeht.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz Lastschriftda- tensatz angegebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden darauffolgen- den Geschäftstag.
(3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten vereinbarten Häufigkeit.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtetverpftichtet, sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag Lastschrift- betrag spätestens innerhalb der im „“Preis- und Leistungsverzeichnis” angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen FälligkeitstagFälligkeits- tag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „“Preis- und Leistungsverzeichnis” der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag.
(3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten vereinbarten Häufigkeit.
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Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-BasisFirmen-Lastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im „Preis- Preis- und Leistungsverzeichnis” Leistungsverzeichnis angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- Preis- und Leistungsverzeichnis” Leistungsverzeichnis der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag.
(3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten vereinbarten Häufigkeit.
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Samples: Änderung Der Geschäftsbedingungen Zum Zahlungsverkehr
Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet, verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift Basislastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis” Leis- tungsverzeichnis“ angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister Zahlungsdienst- leister des Zahlungsempfängers eingeht.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen angege- benen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist Ausführungs- frist am darauffolgenden darauf folgenden Geschäftstag.
(3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten vereinbarten Häufigkeit.
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Samples: Zahlungsbedingungen
Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-BasisFirmen-Lastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag.
(3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten Häufigkeit.
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Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet, verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift SEPABasisLastschrift des Zahlungsempfängers Zahlungsempfän gers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im „Preis- Preis und Leistungsverzeichnis” “ angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister Zahlungs dienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen an gegebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- Preis und Leistungsverzeichnis” “ der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist Aus führungsfrist am darauffolgenden darauf folgenden Geschäftstag.
(3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- vereinbar ten Häufigkeit.
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Samples: Allgemeine Und Produktbezogene Geschäftsbedingungen
Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im „“Preis- und Leistungsverzeichnis” angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers Zahlungsempfän- gers eingeht.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „“Preis- und LeistungsverzeichnisLeis- tungsverzeichnis” der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag.
(3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten vereinbarten Häufigkeit.
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Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet, verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund auf- grund der SEPA-Basis-Lastschrift Basislastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ angegebenen Ausführungsfrist Ausfüh- rungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen FälligkeitstagFälligkeits- tag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” Leistungsverzeich- nis“ der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden darauf folgenden Geschäftstag.
(3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten vereinbarten Häufigkeit.
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Samples: Geschäftsbedingungen
Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet, verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund auf- grund der SEPA-Basis-Lastschrift Basislastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens spä- testens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen FälligkeitstagFälligkeits- tag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden darauf folgenden Geschäftstag.
(3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen Kon- toinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten Häufigkeitvereinbarten Häufigkeit.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet, verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift Basislastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis” Leistungsverzeichnis Postbank“ angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” Leistungsverzeichnis Postbank“ der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden darauf folgenden Geschäftstag.
(3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten vereinbarten Häufigkeit.
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Samples: Privat Girokonto
Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift Einzugsermächtigungslastschrift des Zahlungsempfängers Zahlungs- empfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis” angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister Zahlungs- dienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen FälligkeitstagTag des Zugangs der Einzugsermächtigungslastschrift bei der Bank. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag Ge- schäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag.
(3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten verein- barten Häufigkeit.
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Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag Lastschriftbe- trag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis“Konditionenverzeichnis” angegebenen Ausführungsfrist Ausfüh- rungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen FälligkeitstagFällig- keitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“Konditionenverzeich- nis” der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag.
(3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten vereinbarten Häufigkeit.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet, verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift Basislastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis” in den AGB angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” den AGB der Bank, so beginnt die 1 Bankarbeitstage sind alle Werktage außer: Sonnabende, 24. und 31. Dezember. Ausführungsfrist am darauffolgenden darauf folgenden Geschäftstag.
(3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten vereinbarten Häufigkeit.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Und Sonderbedingungen
Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet, verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund auf- grund der SEPA-Basis-Lastschrift Basislastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ angegebenen Ausführungsfrist Ausführungs- frist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen FälligkeitstagFälligkeits- tag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden darauf folgenden Geschäftstag.
(3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten vereinbarten Häufigkeit.
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Samples: Geschäftsbedingungen
Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet, verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift Basislastschrift des Zahlungsempfängers belastete belas- tete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis” Leistungsver- zeichnis angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers Zah- lungsempfängers eingeht.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen angegebe- nen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” Leistungsverzeichnis der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden dar- auffolgenden Geschäftstag.
(3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten Häufigkeitvereinbarten Häu- figkeit.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet, verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift Basislastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb in- nerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis” angegebenen Leistungsverzeichnis Postbank“ an- gegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz Lastschriftdaten- satz angegebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” Leistungsverzeichnis Postbank“ der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden da- rauf folgenden Geschäftstag.
(3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten vereinbarten Häufigkeit.
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Samples: Girokonto Übertragungsantrag
Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet, verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift Basislastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers Zahlungs- empfängers eingeht.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden darauf folgenden Geschäftstag.
(3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten vereinbarten Häufigkeit.
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Samples: Geschäftsbedingungen Und Preise Der Santander Consumer Bank Ag
Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet, verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift Basislastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag Lastschrift- betrag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden darauf folgenden Geschäftstag.
(3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten vereinbarten Häufigkeit.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet, verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift Firmenlastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag Lastschrift- betrag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden darauf folgenden Geschäftstag.
(3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten vereinbarten Häufigkeit.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im „Preis- Preis- und Leistungsverzeichnis” Leistungsverzeichnis angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- Preis- und Leistungsverzeichnis” Leistungsverzeichnis der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag.
(3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten vereinbarten Häufigkeit.
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Samples: Änderung Der Geschäftsbedingungen Zum Zahlungsverkehr
Ausführung der Zahlung. (1) 2.4.4.1 Die Bank ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-BasisFirmen-Lastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis” Leistungs- verzeichnis“ angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
(2) 2.4.4.2 Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen ange- gebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag.
(3) 2.4.4.3 Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten vereinbarten Häufigkeit.
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Samples: Telefon Banking Vereinbarung
Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet, verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift Abbuchungsauftragslastschrift des Zahlungsempfängers Zahlungsempfän- gers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis” Leis- tungsverzeichnis angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen FälligkeitstagTag des Zugangs der Abbuchungs- auftragslastschrift bei der Bank. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” Leistungsverzeichnis der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist Ausfüh- rungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag.
(3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten Häufigkeitvereinbarten Häu- figkeit.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift des Zahlungsempfängers Zahlungs- empfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen ange- gebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist Aus- führungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag.
(3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung Zah- lung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten vereinbarten Häufigkeit.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen
Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift Einzugsermächtigungslastschrift des Zahlungsempfängers Zahlungs- empfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister Zahlungs- dienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen FälligkeitstagTag des Zugangs der Einzugsermächtigungslastschrift bei der Bank. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag Ge- schäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” “ der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag.
(3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten verein- barten Häufigkeit.
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