Auszahlung. Da die Bank über keine eigenen Geldautomaten verfügt, kann die Erfüllung der Auszahlungsverpflichtung im Rahmen des Verrechnungskontos durch Vornahme einer Überweisung auf ein anderes Konto (bei Referenzkonten auf ein anderes Konto des Kontoinhabers) erfolgen.
Auszahlung. 1. Der Lohn ist in Schweizer Franken und spätestens am 5. des folgenden Monats auszuzahlen.
2. Dem Arbeitnehmer ist monatlich eine übersichtliche Lohnabrechnung auszu- händigen.
Auszahlung. 7.1 Nach Genehmigung des Kreditantrags erhält der Kunde den vereinbarten Kreditbetrag per Bank- überweisung in Euro (€) auf das vom Kunden angegebene und in seinem Namen geführte Bankkonto. Ferratum ist berechtigt, Kredite auch auf anderem Wege an den Kunden auszuzahlen. In diesem Fall hat Ferratum das Recht, vor der Gewährung des Kredits an den Kunden zusätzliche Informationen anzufordern und den Kunden zur Vorlage von Dokumenten zu verpflichten, durch die Identität, Wohnsitz und sonstige Angaben belegt werden. Informationen bezüglich anderer Wege der Kreditauszahlung sind durch Anruf bei Ferratum oder auf der Internetseite erhältlich.
Auszahlung. 1. Der Lohn ist spätestens am 5. des folgenden Monats auszuzahlen.
2. Dem Arbeitnehmer ist monatlich eine übersichtliche Lohnabrechnung aus- zuhändigen.
Auszahlung. Die Erfüllung der Auszahlungsverpflichtung erfolgt ausschließlich durch Überweisung auf ein anderes Konto des Kontoinhabers.
Auszahlung. Ab 1.5.2022 sind die Gehälter bzw. Löhne gemäß Punkt 3 Abs. 1 zu erhöhen. Die Einmal- zahlung ist bis 30.9.2022 zu zahlen. Kommt entgegen der ursprünglichen Absicht keine Betriebsvereinbarung zustande, ist die Differenz zwischen der Erhöhung der Gehälter bzw. Löhne gemäß Punkt 2 und Punkt 3 Abs. 1 für die Monate ab Mai 2022 bis zum 31.7.2022 nachzuzahlen.
Auszahlung. Die Auszahlung von Lohn, Spesen und Überstunden erfolgt am Ende jedes Monats (spätestens am 5. Arbeitstag des Folgemonats), bei kürzerer Dauer am Ende des Einsatzes bzw. nach Ablauf der Kündigungsfrist oder des Arbeitsverhältnisses. In der Regel erfolgt die Auszahlung auf ein Bank- oder Postkonto der Arbeitnehmerin bzw des Arbeitnehmers. Verfügt die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer über kein solches, erfolgt die Lohnauszahlung per Check oder in bar. Allfällige Checkgebühren bei der Einlösung gehen zu Lasten des Arbeitnehmers. Die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer erhält in jedem Fall eine detaillierte Abrechnung.
Auszahlung. Der Betrag wird auf das Konto des ehrenamtlich Tätigen überwiesen: Bankverbindung: [Kontoinhaber] [IBAN] [Bank] Die Zahlung des Honorars erfolgt nach Durchführung der Tätigkeiten und Vorlage des Tätig- keitsnachweises monatlich, die letzte Zahlung erfolgt spätestens zum 31. Juli 2021. Der ehrenamtlich an der Schule tägigen Person ist bekannt, dass gemäß § 3 Nr. 26 des Ein- kommensteuergesetzes (EStG) Einnahmen, insbesondere aus einer nebenberuflichen ehren- amtlichen Tätigkeit, nur bis zur Höhe von 3000Euro pro Jahr steuerfrei sind. Mit der Unterschrift dieser Vereinbarung bestätigt die ehrenamtlich an der Schule tätige Person, dass die Aufwandsentschädigung innerhalb dieses Freibetrags liegt. Die ehrenamtlich an der Schule tätige Person erklärt weiterhin, dass die o. g. Steuerbefreiung nicht bereits anderweitig berücksichtigt worden ist oder berücksichtigt wird, d. h. der o. g. Frei- betrag auch nicht durch einen Einsatz an mehreren Schulen, in verschiedenen Projekten oder eine zusätzliche nebenberufliche Übungsleiter-Tätigkeit überschritten wird. Die ehrenamtlich an der Schule tätige Person informiert rechtzeitig die Schulleitung, wenn auf- grund der übertragenen Aufgabe die Einkünfte, auch in Addition mit anderen ausgeübten Tätig- keiten im o. g. Sinne, die Freibetragsgrenze von 3000 Euro erreichen, denn bei Überschreitung wäre die ehrenamtliche Tätigkeit an Schulen des Landes nicht mehr möglich. Hiermit wird bestätigt, dass die Aufwandsentschädigung für die unterstützendende Tätigkeit bei Testungen innerhalb des Freibetrags und der Stundenvorgaben liegt und die Einnahmen aus den unterstützenden Tätigkeiten bei Testungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung angezeigt werden. Die ehrenamtlich tätige Person erklärt, dass sie über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten nach § 34 IfSG (Infektionsschutzgesetz; vgl. Anlage 3 zu dieser Vereinba- rung) aufgeklärt wurde. Die ehrenamtlich tätige Person erkennt alle Verpflichtungen an und erhält ein Duplikat dieser Er- klärung für ihre/seine Unterlagen. Wir freuen uns auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen und wünschen Ihnen viel Erfolg. (Schulleitung in Vertretung des Landes) (Ort, Datum) (Bestätigung der ehrenamtlich tätigen Person) (Ort, Datum)
Auszahlung. Die Bank erfüllt ihre Auszahlungsverpflichtung durch Auszah- lung an den Kunden an Geldausgabeautomaten.
Auszahlung. Die Bank erfüllt eine Auszahlungsverpflichtung durch Auszahlung am Schalter oder an Geldausgabeautomaten.