Auszahlung Musterklauseln

Auszahlung. Da die Bank über keine eigenen Geldautomaten verfügt, kann die Erfüllung der Auszahlungsverpflichtung im Rahmen des Verrechnungskontos durch Vornahme einer Überweisung auf ein anderes Konto (bei Referenzkonten auf ein anderes Konto des Kontoinhabers) erfolgen.
Auszahlung. 1. Der Lohn ist in Schweizer Franken und spätestens am 5. des folgenden Monats auszuzahlen.
Auszahlung. 1. Der Lohn ist spätestens am 5. des folgenden Monats auszuzahlen.
Auszahlung. 7.1 Nach Genehmigung des Kreditantrags erhält der Kunde den vereinbarten Kreditbetrag per Bank- überweisung in Euro (€) auf das vom Kunden angegebene und in seinem Namen geführte Bankkonto. Ferratum ist berechtigt, Kredite auch auf anderem Wege an den Kunden auszuzahlen. In diesem Fall hat Ferratum das Recht, vor der Gewährung des Kredits an den Kunden zusätzliche Informationen anzufordern und den Kunden zur Vorlage von Dokumenten zu verpflichten, durch die Identität, Wohnsitz und sonstige Angaben belegt werden. Informationen bezüglich anderer Wege der Kreditauszahlung sind durch Anruf bei Ferratum oder auf der Internetseite erhältlich.
Auszahlung. Die Erfüllung der Auszahlungsverpflichtung erfolgt ausschließlich durch Überweisung auf ein anderes Konto des Kontoinhabers.
Auszahlung. Ab 1.5.2022 sind die Gehälter bzw. Löhne gemäß Punkt 3 Abs. 1 zu erhöhen. Die Einmal- zahlung ist bis 30.9.2022 zu zahlen. Kommt entgegen der ursprünglichen Absicht keine Betriebsvereinbarung zustande, ist die Differenz zwischen der Erhöhung der Gehälter bzw. Löhne gemäß Punkt 2 und Punkt 3 Abs. 1 für die Monate ab Mai 2022 bis zum 31.7.2022 nachzuzahlen.
Auszahlung. Die Auszahlung von Lohn, Spesen und Überstunden erfolgt am Ende jedes Monats (spätestens am 5. Tag des Folgemonats), bei kürzerer Dauer am Ende des Einsatzes bzw. nach Ablauf der Kündigungsfrist oder des Arbeitsverhältnisses. In der Regel erfolgt die Auszahlung auf ein Bank- oder Postkonto der Arbeitnehmerin / des Arbeitnehmers. Verfügt die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer über kein solches, erfolgt die Lohnauszahlung per Check oder in bar. Allfällige Checkgebühren bei der Einlösung gehen zu Lasten der Arbeitnehmerin / des Arbeitnehmers. Die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer erhält in jedem Fall eine detaillierte Abrechnung.
Auszahlung. Die Bank erfüllt ihre Auszahlungsverpflichtung durch Auszah- lung an den Kunden an Geldausgabeautomaten.
Auszahlung. Die Bank erfüllt eine Auszahlungsverpflichtung durch Auszahlung am Schalter oder an Geldausgabeautomaten.
Auszahlung. Der Dienstgeber ist verpflichtet, die Kurzarbeitsunterstützung an die von der Kurzarbeit betroffenen ArbeitnehmerInnen zugleich mit dem für die tatsächliche Arbeitszeit anfallenden Entgelt auszubezahlen. Der Dienstgeber hat daher die Voraussetzungen für die Leistung der Kurzarbeitsunterstützung zu prüfen.