Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basislastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im »Preis- und Leistungsverzeichnis« angege- benen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zah- lungsempfängers eingeht. (2) Soweit möglich wird die Bank die Ausführung von Inlandsaufträ- gen mit einer verkürzten Vorlagefrist vornehmen. (3) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß »Preis- und Leistungsverzeichnis« der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag. (4) Die Bank behält sich vor die Frist für die Vorabankündigung (sog. Pre-Notification) auf bis zu einen Tag zu verkürzen. (5) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbarten Häufigkeit.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Fernabsatzvorschriften, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Fernabsatzvorschriften, Allgemeine Geschäftsbedingungen