Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kontoinha- bers aufgrund der Abbuchungsauftragslastschrift des Zahlungsempfängers belastete Last- schriftbetrag spätestens am Ende des nächsten Geschäftstages beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
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Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet sicherzustellenstellt sicher, dass der von ihr dem Konto des Kontoinha- bers aufgrund der Abbuchungsauftragslastschrift des Zahlungsempfängers Einzugsermächtigungslastschrift belastete Last- schriftbetrag Lastschriftbetrag spätestens am Ende des nächsten Geschäftstages beim Zahlungsdienstleister Zahlungsdienst- leister des Zahlungsempfängers eingeht.
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Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kontoinha- bers aufgrund der Abbuchungsauftragslastschrift des Zahlungsempfängers belastete Last- schriftbetrag spätestens am Ende des nächsten Geschäftstages innerhalb von drei Geschäftstagen beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
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