Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kontoinha- bers aufgrund der Abbuchungsauftragslastschrift des Zahlungsempfängers belastete Last- schriftbetrag spätestens innerhalb von drei Geschäftstagen beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. (2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem Tag des Zugangs der Abbuchungsauftragslast- schrift bei der Bank.
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Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kontoinha- bers aufgrund der Abbuchungsauftragslastschrift des Zahlungsempfängers belastete Last- schriftbetrag spätestens innerhalb von drei Geschäftstagen am Ende des nächsten Geschäftstages beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem Tag des Zugangs der Abbuchungsauftragslast- schrift bei der Bank. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauf folgenden Geschäftstag.
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Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kontoinha- bers Kunden aufgrund der Abbuchungsauftragslastschrift des Zahlungsempfängers belastete Last- schriftbetrag Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von drei Geschäftstagen beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.der im
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem Tag des Zugangs der Abbuchungsauftragslast- schrift Abbuchungsauftragslastschrift bei der Bank. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschä - Ausführungsfrist am darauf folgenden Geschäftstag. (3)Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbeanrtHäufigkeit.
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Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kontoinha- bers aufgrund der Abbuchungsauftragslastschrift des Zahlungsempfängers belastete Last- schriftbetrag spätestens innerhalb von drei Geschäftstagen am Ende des nächsten Geschäftstages beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem Tag des Zugangs der Abbuchungsauftragslast- schrift bei der Bank.
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