Ausführung und Deckung. (1) Die Bank führt AZV-Überweisungen am zweiten Geschäftstag nach dem Einreichungs- tag aus (usancegemäße Ausführung). Die Überweisungen müssen bis 13.30 Uhr des Ge- schäftstages nach dem Einreichungstag gedeckt sein. (2) Im Rahmen der Ausführung von AZV-Überweisungen in Drittstaaten ergänzt die Bank die angegebene IBAN des Kontoinhabers um den Namen und die Anschrift des Kontoinhabers. (3) Die für die Ausführung benötigten Beträge in ausländischer Währung wird sich die Bank, falls erforderlich, durch ein bankübliches Devisenhandelsgeschäft beschaffen.
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Ausführung und Deckung. (1) Die Bank führt AZV-Überweisungen am zweiten Geschäftstag nach dem Einreichungs- tag aus (usancegemäße Ausführung). Die Überweisungen müssen bis 13.30 Uhr des Ge- schäftstages nach dem Einreichungstag gedeckt sein.
(2) Im Rahmen der Ausführung von AZV-Überweisungen in Drittstaaten ergänzt die Bank die angegebene IBAN des Kontoinhabers um den Namen und die Anschrift des Kontoinhabers.
(3) Die für die Ausführung benötigten Beträge in ausländischer Währung wird sich die Bank, falls erforderlich, durch ein bankübliches Devisenhandelsgeschäft beschaffen.
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Ausführung und Deckung. (1) Die Bank führt die AZV-Überweisungen am zweiten Geschäftstag nach dem Einreichungs- tag Einrei- chungstag aus (usancegemäße Ausführung). Die AZV-Überweisungen müssen bis 13.30 Uhr des Ge- schäftstages Geschäftstages nach dem Einreichungstag gedeckt sein.
(2) Im Rahmen der Ausführung von Die Bank zieht den Gegenwert einer auszuführenden AZV-Überweisungen in Drittstaaten ergänzt die Bank die angegebene IBAN Überweisung von dem vor- gegebenen PM-Konto des Kontoinhabers um den Namen und die Anschrift des KontoinhabersEinlagenkreditinstituts ein oder belastet ein von ihm vorgege- benes HAM-Konto.
(3) Die für die Ausführung von AZV-Überweisungen benötigten Beträge in ausländischer Währung wird sich die Bank, falls erforderlich, durch ein bankübliches Devisenhandelsgeschäft Devisenhandels- geschäft beschaffen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ausführung und Deckung. (1) Die Bank führt die AZV-Überweisungen am zweiten Geschäftstag nach dem Einreichungs- tag Einrei- chungstag aus (usancegemäße Ausführung). Die AZV-Überweisungen müssen bis 13.30 Uhr des Ge- schäftstages Geschäftstages nach dem Einreichungstag gedeckt sein.
(2) Im Rahmen der Ausführung von Die Bank zieht den Gegenwert einer auszuführenden AZV-Überweisungen in Drittstaaten ergänzt die Bank die angegebene IBAN Überweisung von dem vorgegebenen PM-Konto des Kontoinhabers um den Namen und die Anschrift des KontoinhabersEinlagenkreditinstituts ein oder belastet ein von ihm vorgege- benes HAM-Konto.
(3) Die für die Ausführung von AZV-Überweisungen benötigten Beträge in ausländischer Währung wird sich die Bank, falls erforderlich, durch ein bankübliches Devisenhandelsgeschäft Devisenhandels- geschäft beschaffen.
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