Ausgabe von Bus/Schiene-Fahrkarten (B/S-Fahrkarten) Musterklauseln

Ausgabe von Bus/Schiene-Fahrkarten (B/S-Fahrkarten). Die Deutsche Bahn AG kann im Einvernehmen mit der RVO GmbH in besonders festgesetzten Verkehrsverbindungen, in denen entweder sowohl eine Bus- als auch eine Schienenverbindung bestehen oder Bus und Schiene aneinander anschließen, B/S-Zeitfahrkarten ausgeben. Verlaufen die mit der B/S-Zeitkarte nutzbaren Bus- und Schienenstrecken auf dem gesamten Laufweg parallel, wird für die Berechnung des Fahrpreises der B/S-Zeitkarte der im Vergleich jeweils höhere Preis entweder für die Busnutzung (Buspreis) oder die Eisenbahnnutzung (Eisenbahnpreis) zugrunde gelegt. Schließen Bus- und Schienenstrecken aneinander an, werden die Tarifkilometer beider Verkehrsmittel addiert. Für die Berechnung des Fahrpreises der B/S-Zeitkarte wird der Eisenbahnpreis zugrunde gelegt. Der Preis erhöht sich um den Unterschiedsbetrag zwischen Eisenbahn- und Buspreis auf der vom Bus befahrenen Teilstrecke, sofern der Buspreis höher ist. Maßgeblich für die Ermittlung des Buspreises ist der jeweils genehmigte Tarif (z.B. Kilometertarif, Wabentarif, Zonentarif). Verlaufen Bus- und Schienenstrecke auf Teilstrecken parallel und sind in der Gesamtrelation Strecken mit ausschließlicher Bus- oder Eisenbahnnutzung enthalten, ergeben sich die Tarifkilometer grundsätzlich aus der Summe der Bus- und Schienenstrecke. Jedoch werden für die parallel von Bus und Eisenbahn genutzten Teilstrecken die Tarifkilometer der Eisenbahn herangezogen. Für die Berechnung des Fahrpreises der B/S-Zeitkarte wird der Preis auf Basis des Eisenbahnpreises gem. den nach den Sätzen 1 und 2 berechneten Tarifkilometern zugrunde gelegt. Der Preis erhöht sich um den Unterschiedsbetrag zwischen Eisenbahn- und Buspreis auf den vom Bus befahrenen Streckenanteilen, sofern der Buspreis höher ist als der Preis der Eisenbahn, wobei die Basis für die Preisermittlung des Busses die Buskilometer für den gesamten vom Bus befahrenen Streckenanteil (= Summe aus parallel und alleine vom Bus befahrenen Streckenanteilen) bilden. Maßgeblich für die Ermittlung des Buspreises ist der jeweils genehmigte Tarif (z.B. Kilometertarif, Wabentarif, Zonentarif). Zeitkarten der Deutschen Bahn AG werden auf schienenparallelen Strecken auch dann anerkannt, wenn es sich nicht um eine B/S-Karte handelt. Der Inhaber der Zeitkarte erhält in diesem Fall eine Ermäßigung von 50 % auf den Regelfahrpreis. Eine unentgeltliche Beförderung mit Zeitkarten ohne B/S-Vermerk erfolgt nicht.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.