Common use of Ausgabepreis, Gebühren und Provisionen Clause in Contracts

Ausgabepreis, Gebühren und Provisionen. Der Ausgabepreis beträgt 100,00 %. Die im Ausgabepreis enthaltenen produktspezifischen Einstiegskosten betragen 3,60 %. Diese Kos- ten werden auf der Grundlage des oben genannten Ausgabepreises berechnet; für alle Kosten zum Zeitpunkt des Kaufs der Wertpapiere ist die Kostenoffenlegung gemäß der Richtlinie 2014/65/EU und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission (MiFID II Kostenoffenlegung) maßgeblich. Die Berechnung der Kosten kann sich während der Laufzeit der Wertpapiere ändern. Die MiFID II Kostenoffenlegung umfasst auch nicht-produktspezifische Kosten, die dem Anleger von einer dritten Partei in Rechnung gestellt werden können und die von der dritten Partei gesondert offengelegt werden müssen. Die maximale Vertriebsprovision beträgt bis zu 1,50 % p.a. bezogen auf den Nominalbetrag.

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Ausgabepreis, Gebühren und Provisionen. Der Ausgabepreis beträgt 100,00 %. Die im Ausgabepreis enthaltenen produktspezifischen Einstiegskosten betragen 3,60 3,51 %. Diese Kos- ten werden auf der Grundlage des oben genannten Ausgabepreises berechnet; für alle Kosten zum Zeitpunkt des Kaufs der Wertpapiere ist die Kostenoffenlegung gemäß der Richtlinie 2014/65/EU und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission (MiFID II Kostenoffenlegung) maßgeblich. Die Berechnung der Kosten kann sich während der Laufzeit der Wertpapiere ändern. Die MiFID II Kostenoffenlegung umfasst auch nicht-produktspezifische Kosten, die dem Anleger von einer dritten Partei in Rechnung gestellt werden können und die von der dritten Partei gesondert offengelegt werden müssen. Die maximale Vertriebsprovision beträgt bis zu 1,50 2,00 % p.a. bezogen auf den Nominalbetrag.

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Ausgabepreis, Gebühren und Provisionen. Der Ausgabepreis beträgt 100,00 %. Die im Ausgabepreis enthaltenen produktspezifischen Einstiegskosten betragen 3,60 2,83 %. Diese Kos- ten werden auf der Grundlage des oben genannten Ausgabepreises berechnet; für alle Kosten zum Zeitpunkt des Kaufs der Wertpapiere ist die Kostenoffenlegung gemäß der Richtlinie 2014/65/EU und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission (MiFID II Kostenoffenlegung) maßgeblich. Die Berechnung der Kosten kann sich während der Laufzeit der Wertpapiere ändern. Die MiFID II Kostenoffenlegung umfasst auch nicht-produktspezifische Kosten, die dem Anleger von einer dritten Partei in Rechnung gestellt werden können und die von der dritten Partei gesondert offengelegt werden müssen. Die maximale Vertriebsprovision beträgt bis zu 1,50 1,00 % p.a. bezogen auf den Nominalbetrag.

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Ausgabepreis, Gebühren und Provisionen. Der Ausgabepreis beträgt 100,00 %EUR 100,50 (inklusive Ausgabeaufschlag von EUR 0,50). Die im Ausgabepreis enthaltenen produktspezifischen Einstiegskosten betragen 3,60 %EUR 3,65. Diese Kos- ten Kosten werden auf der Grundlage des oben genannten Ausgabepreises berechnet; für alle Kosten zum Zeitpunkt des Kaufs der Wertpapiere ist die Kostenoffenlegung gemäß der Richtlinie 2014/65/EU und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission (MiFID II Kostenoffenlegung) maßgeblich. Die Berechnung der Kosten kann sich während der Laufzeit der Wertpapiere ändern. Die MiFID II Kostenoffenlegung umfasst auch nicht-produktspezifische Kosten, die dem Anleger von einer dritten Partei in Rechnung gestellt werden können und die von der dritten Partei gesondert offengelegt werden müssen. Die maximale Vertriebsprovision beträgt bis zu 1,50 2,00 % p.a. bezogen auf den NominalbetragBerechnungsbetrag.

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