Beschreibung der Wertpapiere Musterklauseln

Beschreibung der Wertpapiere. Dieser Abschnitt enthält eine Beschreibung der Funktionsweise der Wertpapiere, die unter dem Basisprospekt begeben werden können.
Beschreibung der Wertpapiere. Es handelt sich um nennwertlose Inhaber-Stammaktien (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1,00 pro Aktie. Die International Securi- ty Identification Number (ISIN) lautet DE 0005479307 und die Wertpapierkennnummer (WKN) 547 930. Das Börsenkürzel ist VG8. Die Aktiengesellschaft ist aus einem Rechtsformwechsel der früheren GmbH in die Rechtsform der AG hervorgegangen. Sodann wurde das Grundkapital durch Kapitalerhöhungen erhöht. Auf die Ausführungen unter Teil X. Xxxxxx 3.2. und Ziffer 3.4. wird verwiesen. Die Aktien sind daher auf der Grundlage der Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes, welches u.a. den Rechtsform- wechsel einer GmbH in die Rechtsform der AG regelt, sowie der deutschen aktienrechtlichen Ka- pitalerhöhungsvorschriften entstanden. Die wesentlichen Rechtsvorschriften, auf deren Grundlage die Wertpapiere geschaffen wurden, sind einerseits §§ 190 bis 213, 226, 238 bis 250 UmwG und andererseits §§ 182 bis 191 AktG.
Beschreibung der Wertpapiere. Die Wertpapiere, für die das öffentliche Angebot unter diesem Basisprospekt fortgeführt wird bzw. das Emissionsvolumen aufgestockt wird, können sich auf Indizes, Aktien bzw. aktienver- tretende Wertpapiere, Währungs-Wechselkurse, Rohstoffe oder Futures Kontrakte als Basiswert beziehen, wie in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen angegeben. Dabei sind die Auszah- lung des Tilgungsbetrags abhängig von der Entwicklung des Basiswerts. Der Zinsbetrag ist un- abhängig von der Entwicklung eines Basiswerts. Die The Goldman Sachs Group, Inc. (die "Ga- rantin") übernimmt die unbedingte und unwiderrufliche Garantie für die Zahlung des Tilgungs- betrags und etwaiger anderer Beträge, die von der Emittentin unter den Wertpapieren zu zahlen sind. Die maßgebliche Wertpapier-Kennnummer der Wertpapiere ist in den jeweiligen Endgül- tigen Bedingungen angegeben. Die Berechnung des Tilgungsbetrags kann, je nach Ausstattung der Wertpapiere, grundsätzlich auf zwei unterschiedliche Weisen erfolgen. • Im Fall von Wertpapieren, die einen Nominalbetrag vorsehen: Sofern die Wertpapiere einen Nennwert (der "Nominalbetrag") vorsehen, der in Teil A – Produktspezifische Bestimmungen der maßgeblichen Endgültigen Bedingungen festgelegt wird, wird der Tilgungsbetrag typischerweise auf Basis dieses Nominalbetrags, der Perfor- mance des Basiswerts und gegebenenfalls weiterer Ausstattungsmerkmale berechnet. Die "Performance des Basiswerts" wird in Teil A – Produktspezifische Bestimmungen der maßgeblichen Endgültigen Bedingungen definiert wird und entspricht grundsätzlich dem Verhältnis eines in Teil A – Produktspezifische Bestimmungen der maßgeblichen Endgül- tigen Bedingungen festgelegten Kurses des Basiswerts am Finalen Bewertungstag (der "Re- ferenzpreis") zu einem in den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen festgelegten Kurs des Basiswerts zu Beginn der Laufzeit des Wertpapiers (der "Anfängliche Referenzpreis") bzw. zu einer anderen in den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen angegebenen Schwelle (z.B. einem Basispreis). Die Wertpapiere können zum Nominalbetrag (zu pari = 100% des Nominalbetrags), unter pari oder über pari ausgegeben werden. Unter bzw. über pari bedeutet, dass bei der Ausgabe eines neuen Wertpapiers ein Abschlag (= Disagio) bzw. ein Aufschlag (= Agio) festgelegt wird, um den der Ausgabepreis den Nominalbetrag unter- bzw. überschreitet. Dabei ist zu beachten, dass der Nominalbetrag nicht notwendigerweise dem fairen Marktpreis des Wert- papiers entspricht. • Im Fall von We...