Ausgangslage und Ziele Musterklauseln

Ausgangslage und Ziele. Die öffentliche Verwaltung befindet sich in einem auf Dauer angelegten Reformpro- zess, um den sich wandelnden Aufgabenstellungen auch in Zukunft gerecht zu wer- den. Ziele der Haushaltskonsolidierung und Weiterentwicklung der Nürnberger Stadtver- waltung sind: • die Bürgernähe bei den städtischen Leistungen und Angeboten weiter zu verbessern, • die Wirtschaftlichkeit der Verwaltungstätigkeit weiter zu steigern, • die Motivation der Mitarbeiter durch bessere Arbeitsbedingungen und mehr Selbständigkeit zu erhöhen, • das Gemeinwohl zu sichern und die kommunale Selbstverwaltung zu stärken, • das Prinzip Gender-Mainstreaming zu beachten. Die Finanzlage der öffentlichen Hände und insbesondere der Städte bleibt trotz zwi- schenzeitlich verbesserter Steuereinnahmen weiter angespannt. Die Analyse der Ursachen bleibt zutreffend: Die Finanznot der Kommunen ist weni- ger die Folge üblicher konjunktureller Schwankungen, sondern überwiegend Aus- druck dauerhafter, tiefgreifender struktureller Veränderungen der öffentlichen Haus- halte insgesamt und von Faktoren, die die Kommunen im Besonderen betreffen. Die Ausgaben, deren Höhe für die Gemeinden nicht beeinflussbar sind, sind stark gestie- gen. Deshalb bleibt keine andere Xxxx, als mit Maßnahmen der Einnahmeverbesse- rung und Haushaltskonsolidierung darauf zu reagieren. Der Konsolidierungsprozess darf jedoch nicht nur zu dauerhaften Einsparungen durch Abbau von Aufgaben und Arbeitsplätzen führen. Er muss auch weiterhin zu Reformschritten und einer ständigen Modernisierung der Stadtverwaltung genutzt werden. Die Weiterentwicklung der Stadtverwaltung ist deshalb mit geeigneten Instrumenten gemeinsam zu gestalten. Diese Vereinbarung dient folgenden Zielen: • Die berechtigten Interessen der Beschäftigten sind zu wahren. • Die von Konsolidierungsmaßnahmen betroffenen Beschäftigten sind sozial abzusichern. • Die berufliche und fachliche Kompetenz der Mitarbeiter ist produktiv einzubeziehen. Ohne das Ziel einer Steigerung der Wirtschaftlichkeit aus den Augen zu verlieren, verpflichten sich die Vertragspartner, gemeinsame Überlegungen anzustellen, wie die Stadt Nürnberg ihren Beitrag zum weiteren Abbau der Arbeitslosigkeit leisten kann. Eine Erweiterung des Ausbildungsangebotes ist jährlich zu prüfen. Qualifikation und Motivation der Beschäftigten sind entscheidende Voraussetzungen für eine leistungsfähige öffentliche Verwaltung, die den Herausforderungen der Zu- kunft gerecht wird. Die Vertragspartner verpflichten sich daher,...
Ausgangslage und Ziele. Seit dem 1. August 2013 hat jedes Kind mit dem vollendeten ersten Lebensjahr ei- nen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Dieser Anspruch besteht gegen den jeweiligen Xxxxxx der öffentlichen Jugendhilfe. Durch diese Rechtslage besteht eine Gewährleistungspflicht des örtlich zuständigen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Die kreisangehörigen Kommunen müssen in ihrem Zuständigkeitsbereich diesen Anspruch vor Ort umsetzen. Die Kommune [Name der Kommune] möchte für ihren Zuständigkeitsbereich möglichst sicherstellen, dass für ein Kind im relevanten Alter ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht. Voraussetzung hierfür ist, dass verlässliche und belastbare Anmelde- und Bele- gungszahlen aus allen Kindertageseinrichtungen vorliegen und schnell abrufbar sind. Um dies zu gewährleisten, wird ein zentrales Voranmeldungs- und Verwaltungsver- fahren für die Kindertageseinrichtungen eingeführt. Damit sollen folgende Ziele erreicht werden: ⮚ Ein für alle Beteiligten einheitliches, benutzerfreundliches und transparentes Voranmeldungs- und Verwaltungssystem für die Betreuungsplätze in der [Kommune] 1 Die Trägervereinbarung wird primär zwischen der Standortgemeinde und dem Xxxxxx der Einrichtung abge- schlossen; kommt eine solche Vereinbarung trotz eines entsprechenden Wunsches des Einrichtungsträgers nicht zustande, kann sie auch zwischen diesem und dem zuständigen örtlichen Xxxxxx der öffentlichen Jugend- hilfe abgeschlossen werden. Dieser hält zuvor Rücksprache mit der Standortgemeinde. ⮚ Eine zentrale Übersicht sowie transparente und trägerübergreifende Such- möglichkeiten für Eltern, die einen Betreuungsplatz suchen ⮚ Die Unterstützung eines zielgerichteten Vergabemanagements u.a. zur Ver- meidung von Mehrfachanmeldung und -vertragsabschlüssen ⮚ Die Unterstützung der Bedarfsplanung und der Statistik mit Hilfe des Datenbe- standes Um diese Ziele zu erreichen, hat die Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein in Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden Schleswig-Holstein Dataport AöR (im Folgenden: Dataport) mit der Bereitstellung und dem Support eines webba- sierten Voranmeldungs- und Verwaltungsverfahrens (im Folgenden: „Softwarelö- sung“) beauftragt. Die Vorteile der Softwarelösung werden nur durch eine umfassende Teilnahme aller Kindertageseinrichtungen in [Name der Kommune] sowie eine vollständige und zeit- nahe Erfassung der erforderlichen Daten erzielt.

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  • Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutz- rechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser Unternehmen auf die „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Ver- sicherungswirtschaft“ verpflichtet, die die oben genannten Gesetze für die Versicherungs- wirtschaft präzisieren. Diese können Sie im Internet unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx. de/datenschutz abrufen. Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Policierung oder Rech- nungsstellung. Angaben zum Schaden benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden ist. Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von versiche- rungsspezifischen Statistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Die Daten aller mit einer der Gesellschaften der Mecklen- burgischen Versicherungsgruppe bestehenden Verträge nutzen wir für eine Betrachtung der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung hinsichtlich einer Vertrag- sanpassung, -ergänzung, für Kulanzentscheidungen oder für umfassende Auskunfts- erteilungen. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Ihre Gesundheitsdaten bei Abschluss eines Lebensversi- cherungsvertrages) erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V.

  • Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Urlaub und Arbeitsbefreiung 26 Erholungsurlaub § 27 Zusatzurlaub § 28 Sonderurlaub § 29 Arbeitsbefreiung

  • Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe 6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

  • Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.