Ausgleich für inländische Gastpatientinnen und Gastpatienten. Für inländische Gastpatientinnen und Gastpatienten wird für die Dauer dieser Vereinbarung keine über die Abgeltung der Landesgesundheitsfonds hinausgehende Entschädigung bezahlt. Bilaterale Vereinbarungen bezüglich Gastpatientinnen und Gastpatienten sind möglich.
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Samples: Vereinbarung Über Die Organisation Und Finanzierung Des Gesundheitswesens, Vereinbarung Über Die Organisation Und Finanzierung Des Gesundheitswesens, Vereinbarung Über Die Organisation Und Finanzierung Des Gesundheitswesens