Urschrift Musterklauseln

Urschrift. Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt- Verfassungsdienst hinterlegt. Dieses hat allen Vertragsparteien beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.
Urschrift. Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz – Verfassungsdienst hinterlegt. Dieses hat allen Vertragsparteien beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.
Urschrift. Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium hinterlegt. Dieses hat allen Vertragsparteien beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.
Urschrift. 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen‌
Urschrift. Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Dieses hat allen Vertragsparteien beglaubigte Abschriften der Ver- einbarung zu übermitteln. 7 Zum Nachweis der widmungsmäßigen Verwendung des Bundeszuschusses gemäß dem Bildungsplan (Bildungsplan-Anteil zur sprachlichen Förderung in elementaren Bildungseinrichtungen) hat das jeweilige Land dem Bundesministerium für Inneres bis (3 Monate nach Inkrafttreten) ein Konzept für die Jahre 2012, 2013 und 2014 einzureichen, das Folgendes enthält: • Eine konkrete inhaltliche Festlegung der Umsetzung der frühen Deutschförderung (Seite 2) • eine Beschreibung der Methodologie, die für die Umsetzung herangezogen wird (Seite 3) • Angaben zu den Verfahren der Sprachstandsfeststellung (Seite 4) • Personaleinsatz (Seite 3+5) • Angaben zu den Standorten (Seite 5) • einen Finanzplan (Seite 6) Name und Kontaktdaten der zuständigen Ansprechperson/Antragsteller/in: Rahmenziele laut Bildungsplan und Bildungsstandards Konkrete Zielformulierungen (Was soll erreicht werden?) Unterstützung des Deutscherwerbs durch Sicherstellung eines kontinuierlichen pädagogischen Angebots an deutschfördernden Anregungen Förderung von Zwei- und Mehrsprachigkeit durch tatsächlich praktizierte interkulturelle Pädagogik und aktive Wertschätzung der vorhandenen Erstsprache(n) Förderung von Kommunikation und Gesprächskultur durch Schaffung vieler Gelegenheiten zum Kommuni- zieren bei stabiler Beziehungsebene zu Bezugspersonen Förderung von Buchkultur und Literacy durch aktive Auseinandersetzung mit Büchern und modernen Medien bzw. adäquatem Umgang mit Buch-, Erzähl- und Schriftkultur Deutschförderung durch philosophische Gespräche mit Kindern durch geduldige Auseinandersetzung mit vorhandener kindlicher Neugier und Experimentier- freudigkeit (Warum-Fragen), um auch abstraktere Kommunikation, Gesprächskultur, Urteils- und Argumentationsfähigkeit zu fördern Sprachförderung durch Verbesserung von Transitionsprozessen, die den Kindern emotional positiv erlebte Transitionserfahrungen ermöglichen. Zum Beispiel durch gezielte Kooperationen mit Eltern, etc. Beobachtung u. Dokumentation der Entwicklung der deutschen Sprache durch die Planung, Durchführung, Dokumentation, Interpretation und Folgerung v. Deutschentwicklung
Urschrift. Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzler- amt hinterlegt. Dieses hat allen Vertragsparteien beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermit- teln. Der Burgenländische Landtag hat der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die frühe sprach- liche Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen für die Kindergartenjahre 2015/16 bis 2017/18 gemäß Art. 81 Abs. 2 L-VG zugestimmt.
Urschrift. Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim für das Gesund- heitswesen zuständigen Bundesministerium hinterlegt. Dieses hat allen Vertragsparteien beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln. Kraft.
Urschrift. Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt- Verfassungsdienst hinterlegt. Dieses hat allen Vertragsparteien beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln. Die Landesregierung stellt den der Salzburger Landtag wolle beschließen: Antrag,
Urschrift. Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt- Verfassungsdienst hinterlegt. Dieses hat allen Vertragsparteien beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln. Anlage A Konzept (Art. 16) Anlage B Abrechnung (Art. 19 Abs. 3) Unterzeichner Parlamentsdirektion Datum/Zeit-UTC 2022-06-02T10:07:35+02:00 Prüfinformation Informationen zur Prüfung des elektronischen Siegels und des Ausdrucks finden Sie unter: xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xx.xx/xxxxxx
Urschrift. Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Das Bundeskanzleramt hat allen Vertragsparteien beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln. Dieses Dokument ist amtssigniert im Sinne des E-Government-Gesetzes. Mechanismen zur Überprüfung des elektronischen Dokuments sind unter xxxxx://xxxxxxxx.xxxxxxxx.xxx.xx/ verfügbar. Ausdrucke des Dokuments können beim Amt der Vorarlberger Landesregierung Landhaus X-0000 Xxxxxxx